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Zeitkarten für Behinderte ermäßigen

...fordert KPÖ-Gemeinderätin Gerti Schloffer

Die Behindertenermäßigung des Verkehrsverbundes Steiermark erstreckt sich nur auf die Stundenkarte und die 24-Stundenkarte. Bei Wochen- Monates- und Jahreskarten gibt es keine zusätzliche Ermäßigung für Menschen mit Behinderung.
Das widerspricht der geltenden Gesetzeslage in Österreich. (Bundesgesetzblatt 1213. Stück, Seite 2444, Paragraph 40-53, Ausgabe Juni 1990). In diesem Gesetz wird eine Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung ab 70% vorgesehen. Unter Berufung auf diese gesetzliche Bestimmung haben Behindertenvertreter in Vorarlberg erreicht, dass es im dortigen Verkehrsverbund auch bei Zeitkarten für Behinderte eine Ermäßigung von 30 % gibt.
KPÖ-Gemeinderätin Gerti Schloffer: „Das ist ein gutes Beispiel für Graz und für die Steiermark. Deshalb werde ich diese Forderung am Donnerstag mit einem Dringlichkeitsantrag in den Gemeinderat tragen.“

Veröffentlicht: 13. Juni 2012

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