Stadt-Budget: So bestätigt Rechnungshof Grazer Konsolidierungsmaßnahmen

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Am Mittwoch hatte die Koalition ein zweites Paket vorgestellt, mit dem das Sparziel von 65 Millionen Euro schon fast erreicht ist. Darin sind bereits Maßnahmen enthalten, die der zwei Tage danach erschienene Rechnungshofbericht einfordert.

Die Grazer Koalition setzt zentrale Empfehlungen bereits um oder bereitet deren Umsetzung vor: Leistungsangeboten werden angepasst, Investitionen begrenzt und Strukturen im gesamten Haus Graz auf Optimierungspotenziale überprüft. Ziel bleibt eine nachhaltige Konsolidierung mit sozial verträglichen Maßnahmen.

Der Rechnungshof macht in seinem Bericht deutlich, dass die österreichischen Gemeinden seit Jahren unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen stehen, die sie nicht beeinflussen können. Der Bericht nennt „die COVID-19-Pandemie, der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine und die dadurch ausgelöste Energiekrise sowie die Rezession der österreichischen Wirtschaft“ und die letzte Steuerreform des Bundes ohne Gegenfinanzierung als wesentliche Belastungen seit 2020. Hinzu kommt laut Bericht eine „gebremste Einnahmenentwicklung bei gleichzeitig höherer Ausgabendynamik“, mit denen die Gemeinden konfrontiert sind.

Im speziellen Fall von Graz verortet der Bundesrechnungshof eine zusätzliche erhebliche finanzielle Belastung durch die Einführung des Steiermärkischen Pflege- und Sozialleistungsfinanzierungsgesetzes. 
 

Bundesrechnungshof bestätigt Konsolidierungskurs

Der nun veröffentlichte Bericht bestätigt die Notwendigkeit, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen. Bereits im Juni hat der Grazer Gemeinderat den von Finanzstadtrat Manfred Eber eingebrachten Strategiebericht beschlossen, in dem festgehalten wird, dass es bis 2028 eine Verbesserung von 65 Millionen braucht.

Der Rechnungshof stellt fest, dass Graz über eine „aktuelle finanzwirtschaftliche Gesamtstrategie und ein Haushaltskonsolidierungskonzept bis 2030“ verfügt. Der Rechnungshof testierte auch die Erfolgsfaktoren für den bereits eingeschlagenen Konsolidierungsweg der Stadt Graz. Er empfiehlt der Stadt, „das von der Finanzdirektion eingeleitete Konsolidierungskonzept konsequent umzusetzen“.

Am Mittwoch hatte die Koalition ein zweites Paket vorgestellt, mit dem das Sparziel von 65 Millionen Euro schon fast erreicht ist. Darin sind bereits Maßnahmen enthalten, die der zwei Tage danach erschienene Rechnungshofbericht einfordert (siehe unten).

„Wir sparen bereits und werden das auch weiter tun. Wir schauen uns alle Bereiche genau an, von den Förderungen über die Investitionen bis zur Verwaltung. Wir müssen mit dem Geld der Stadt sorgsam umgehen, ohne dabei wichtige Angebote und essenzielle Strukturen der Daseinsvorsorge zu zerstören. Beides ist unsere Verantwortung“, so Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ). Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) ergänzt: „Sinnvoll sparen, statt rücksichtslos kürzen. Diesen Weg gehen wir konsequent. Das bedeutet auch Entscheidungen zu treffen, die uns nicht leichtfallen. Die Grazerinnen und Grazer erwarten zu Recht, dass ihre Stadt funktioniert: dass Öffis fahren, Schulen und Kindergärten gut ausgestattet sind, Straßen und Parks gepflegt werden und Menschen in Not Hilfe bekommen. Mit unseren Einsparungen stellen wir auch sicher, dass wir weiterhin in dringend benötigte Infrastruktur investieren können.“
 

Maßnahmen: Empfehlungen werden bereits aufgegriffen

Der Rechnungshof erwähnt das breit gefächerte Leistungsangebot des Haus Graz und fordert eine umfassende Prüfung. Mehrere der vom Rechnungshof kritisch angesprochenen Angebote werden bereits reduziert, neu geregelt oder auf ihre Notwendigkeit überprüft. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket soll im November-Gemeinderat beschlossen werden:

  • Sponsoring: Der Rechnungshof kritisiert das Sponsoring des Haus Graz. Die Holding Graz richtet ihr Sportsponsoring neu aus und wird die Unterstützung des Profibereichs der großen Grazer Sportklubs nach der laufenden Saison einstellen, um ca 100 Sponsoringprojekte mit kleinen und mittleren Vereinen weiterhin aufrecht zu halten. Die Holding Graz wird die Bereiche Frauen-, Nachwuchs- und Special-Needs für die drei Profi-Klubs weiterhin mit 85% des bisherigen Sponsoringvolumen beibehalten.
  • Stadionmieten: Der Rechnungshof kritisiert auch die zu geringen Umsatzerlöse insbesondere bei der Vermietung des Stadion Liebenaus, Eisstadions und Sportzentrum Graz-Weinzödl. Diese Empfehlung nimmt die Koalition zum Anlass einer Überprüfung.
  • Mehrfachgeschäftsführungen: Seit 2021 wurde auch hier ein konsequenter Weg eingeschlagen. Bisher wurden Doppelgeschäftsführungen bei Messe Graz, ITG, Citycom und bei der Bestattung Graz abgeschafft.
  • Selektive Nachbesetzungen: Auch in der Verwaltung laufen konkrete Optimierungsmaßnahmen: Sowohl im Magistrat als auch bei der Holding Graz sollen durch Pensionierungen freiwerdenden Stellen im Verwaltungsbereich zu 25% nicht nachbesetzt werden.
  • Endfällige Kredite: Kritisch beurteilt der Rechnungshof auch endfällige Darlehen. Bei diesen Krediten wird die Kreditsumme erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Die bestehenden endfälligen Darlehen gehen auf frühere Finanzierungsentscheidungen zurück. Seit 2022 werden keine neuen endfälligen Kredite mehr aufgenommen. Bestehende Kredite werden schrittweise abgebaut; ihr Volumen wurde bereits deutlich reduziert. Das erkennt auch der Rechnungshofbericht positiv an.
  • Investitionen deckeln: Auch bei den Investitionen setzt die Stadt Graz eine zentrale Empfehlung des Rechnungshofs bereits um. Der Rechnungshof fordert, das Investitionsvolumen zurückzufahren und Projekte stärker nach ihrer Notwendigkeit und Finanzierbarkeit zu beurteilen. Mit dem im Juni beschlossenen Strategiebericht hat Graz dafür bereits einen klaren Rahmen festgelegt: Im Durchschnitt sollen höchstens 150 Millionen Euro pro Jahr investiert werden. Ausgenommen sind vollständig eigenfinanzierte Vorhaben.
  • Verwaltung effizienter machen: Eine weitere wesentliche Empfehlung des Rechnungshofs betrifft die Strukturen der Stadt und ihrer Beteiligungen. In der kommenden Woche wird der Gemeinderat die Finanzdirektion beauftragen, Strukturoptimierungspotenziale im Haus Graz zu finden.
  • Rechnungshof bestätigt Kurs der GUF: Mit dem 2023 gestarteten Projekt „GUF Neu“ wurden Organisation, Finanzierungsmanagement, Governance und Compliance neu ausgerichtet. Ein wesentlicher Schritt war die Einführung eines neuen effektiven Cash-Pooling-Systems im Jahr 2024, auf Grundlage klarster Governance- und Compliance-Strukturen. Der Rechnungshof beurteilt die Einführung dieses echten Cash-Poolings ausdrücklich als zweckmäßig und sieht darin Potenzial für eine wirtschaftlichere Finanzierung sowie eine Optimierung von Liquidität und Zinsen. Auch bei Governance, Compliance und Transparenz sieht die GUF ihren eingeschlagenen Weg bestätigt. Eine Compliance-Prüfung der Internen Revision der Holding Graz im Jahr 2025 kam zu einem sehr positiven Ergebnis. Auch das weiterentwickelte Berichtswesen der GUF beurteilt der österreichische Rechnungshof als zweckmäßig.
  • Altstadtbim: Der Rechnungshof empfiehlt, die kostenlosen Straßenbahnfahrten in der Grazer Altstadt einzustellen. Genau das sieht das aktuelle Maßnahmenpaket vor: Die Altstadtbim soll mit 1. Jänner 2027 eingestellt werden.
  • Jobticket: Auch bei den Leistungen für Beschäftigte wird angesetzt. Beim Jobticket für Mitarbeiter im Haus Graz soll die bisherige volle Kostenübernahme durch ein nach Einkommen gestaffeltes Zuschussmodell ersetzt werden.
  • Klimaticket-Zuschuss: Auch dieser vom Rechnungshof angesprochene Bereich wird auf seine Wirkung und Finanzierbarkeit geprüft und findet sich aktuell in Diskussion der Rathauskoalition.

Finanzstadtrat Manfred Eber (KPÖ) bedankt sich: beim Rechnungshof für die gute und kooperative Zusammenarbeit. Ein unabhängiger, fachlicher Blick von außen ist immer wertvoll. Wir sehen uns durch den Bericht in vielen Punkten bestätigt und werden unseren Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen. Wie wir immer offen gesagt haben, gibt es noch viel zu tun. Wir nehmen die Empfehlungen sehr ernst und arbeiten Schritt für Schritt an ihrer Umsetzung.“

 

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Veröffentlicht: 17. Oktober 2026