Landtagssitzung 12. Februar 2019

Neugestaltung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: Droht den Steirerinnen und Steirern ein medizinischer Engpass?

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT) an LR Drexler

Der Ärztebereitschaftsdienst außerhalb von Graz wird ab 1. April 2019 komplett umgestellt. Statt 92 Sprengel soll es nur mehr 24 in der ganzen Steiermark geben.

Auch die zeitliche Versorgung wird gekürzt: In der Nacht wird es von 24 Uhr bis 7 Uhr früh weder wochentags noch am Wochenende außerhalb von Graz einen ärztlichen Bereitschaftsdienst geben.

In dieser Zeit wird nur das neue Gesundheitstelefon 1450 erreichbar sein. Im Notfall wird zwischen 24 Uhr und 7 Uhr früh ausnahmslos nur die Rettung im gesamten Landesgebiet (mit Ausnahme der Stadt Graz) im Einsatz stehen. Von der Änderung des Bereitschaftsdienstes werden etwa 900.000 Menschen in der Steiermark betroffen sein.

Die Ankündigung hat für Verunsicherung bei ÄrztInnen und Bevölkerung gesorgt. Die Verringerung der Anzahl der Sprengel um 75 Prozent bringt mit sich, dass der Bereitschaftsdienst ein viel größeres Gebiet mit dementsprechend mehr PatientInnen umfasst. Viele ÄrztInnen haben schon jetzt erklärt, nicht an diesem Bereitschaftsdienst teilnehmen zu wollen. Die Anfahrtswege würden nämlich drastisch größer, das sei gerade bei Notfällen – und um diese handle es sich ja gerade - problematisch.

Die Beanspruchung des Rettungsdienstes werde sich in der Folge deutlich erhöhen. Auch mit einer noch höheren Inanspruchnahme der Spitalsambulanzen sei zu rechnen.

Positiv am Modell ist, dass es in Zukunft verpflichtend Hausbesuche in der Zeit des Bereitschaftsdienstes geben soll. Da sich jedoch die Sprengelgröße vervierfacht und offenbar bis zu 60.000 Menschen von einem oder zwei diensthabenden Sprengel-ÄrztInnen versorgt werden sollen, wird von PraktikerInnen die Durchführbarkeit des Modells angezweifelt, die kritische Situationen befürchten.

Die schon jetzt bestehenden Lücken im Bereitschaftsdienst könnten sich um ein Vielfaches vergrößern, wenn sich in einzelnen Sprengeln keine teilnehmenden ÄrztInnen finden.

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

1      Welche Größe in km² werden die neuen Sprengel für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in der Steiermark im Minimum und im Maximum haben?

2      Wie viele EinwohnerInnen werden maximal pro Sprengel versorgt werden?

3      Wie wird gewährleistet, dass in allen Sprengeln dauerhaft der ärztliche Bereitschaftsdienst gegeben ist?

4      Wie viele ÄrztInnen sollen mindestens pro Sprengel nachts an Wochentagen und  am Wochenende den Bereitschaftsdienst erfüllen?

5      In welchen Bundesländern in Österreich ist - wie in Zukunft in der Steiermark - in den Nachtstunden (24 Uhr bis 7 Uhr) kein ärztlicher Bereitschaftsdienst vorgesehen?

In wie viele Sprengel sind die größenmäßig vergleichbaren Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingeteilt?

Sicherung des ärztlichen Notdienstes in der gesamten Steiermark

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Der Ärztebereitschaftsdienst in den Nachtstunden und am Wochenende ist ein wesentlicher Baustein in der Gesundheitsversorgung, denn die Menschen werden auch zu Nacht- und Wochenendzeiten krank. Schon immer haben daher Ärzte und Ärztinnen auch in diesen Stunden Dienst versehen, damit eine lückenlose Versorgung gewährleistet ist.

Tatsächlich hat sich in den letzten Jahren die Situation hinsichtlich der landärztlichen Versorgung in der Steiermark verändert:

Die Zahl der KassenärztInnen stagniert bzw. sinkt, während die Zahl der WahlärztInnen ständig im Steigen begriffen ist.

Das Durchschnittsalter der niedergelassenen ÄrztInnen steigt, und mit zunehmenden Alter werden Bereitschaftsdienste zu einer größeren Belastung. Die Mehrzahl der LandärztInnen ist mittlerweile über 55 Jahre alt.

Junge ÄrztInnen haben große Bedenken gegen die Übernahme einer Landarztpraxis; das hohe Arbeitsaufkommen, die große Verantwortung und die mangelnde finanzielle Absicherung seit der Abschaffung der DistriktsärztInnen wirken als Abschreckung.

In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts stellte sich in der Steiermark eine sehr ähnliche Problemlage. Die Landesregierung hatte sich damals auf den Standpunkt gestellt, dass es viel zu viele Distriktsärzte gäbe und hatte daher jahrelang keine neuen mehr berufen. Als Argument hatte man die höhere Motorisierung der Bevölkerung angegeben, „da ja nicht mehr, so wie früher, mit dem Fahrrad oder mit der Kutsche“ der Kranke besucht werden müsse.

Die Anzahl der Fachärzte stieg gegenüber den PraktikerInnen stetig an, über 50 Prozent der AllgemeinmedizinerInnen waren über 55 Jahre alt, Landärztepraxen standen immer häufiger leer.

Die Lage spitzte sich zu. Schlussendlich musste man der Entwicklung 1976 mit der Neuordnung des Distriktsärztesystem entschieden entgegentreten, um die ärztliche Versorgung am Land sicherzustellen. Als Grundmaß wurde ein Arzt pro 3.000 EinwohnerInnen gesetzt und in diesem Sinne wurden auch die über 280 Sanitätsdistrikte festgelegt. Ganz bewusst entschied man sich damals gegen größere Distrikte und gegen eine Belastung der Gemeinden. SPÖ und ÖVP lobten bei Beschlussfassung der Distriktsärzte-Regelung 1976 im Landtag unisono dieses Konzept und betonten die Wichtigkeit, auch in kleinen und entlegenen Gemeinden die ärztliche Versorgung sicherzustellen.

2003 war all das schon wieder in Vergessenheit geraten. Plötzlich waren nur mehr die auflaufenden Kosten des Versorgungssystems relevant und ohne große Diskussionen wurde 2003 das erfolgreiche Distriktsärztemodell abgeschafft – mit den bekannten Folgen.

Seitdem wurden immer wieder neue Modelle des Bereitschaftsdienstes angedacht. 2009 hieß es schließlich seitens der ÖVP, jetzt habe man aber wirklich den ärztlichen Bereitschaftsdienst am Wochenende und wochentags in der Nacht sichergestellt.

2019 muss die Landesregierung eingestehen, dass diese Lösung nicht erzielt werden konnte. Doch statt Maßnahmen zu setzen, um die ärztliche Versorgung tatsächlich in der gesamten Steiermark zu gewährleisten, entscheidet man sich für den entgegengesetzten Weg. Die bisher 92 Distrikte werden um 75 Prozent auf nur mehr 24 reduziert. Die Verringerung der Anzahl der Sprengel bringt mit sich, dass der Bereitschaftsdienst ein viel größeres Gebiet mit dementsprechend mehr PatientInnen umfasst. In den größten Sprengel wird der Bereitschaftsdienst 50.000 bis 60.000 Menschen zu versorgen haben.

Der 2009 groß angepriesene Nachtdienst wird gestrichen. Im Notfall wird zwischen 24 Uhr und 7 Uhr früh ausnahmslos nur die Rettung im gesamten Landesgebiet (mit Ausnahme der Stadt Graz) im Einsatz stehen. Von den Kürzungen beim Bereitschaftsdienstes werden etwa 900.000 Menschen in der Steiermark betroffen sein.

Die Rücknahme der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ist ein weiterer Schritt der anhaltenden Ausdünnung der regionalen Versorgung, die unter anderem auch seitens des Gemeindebunds immer wieder kritisiert wird. Damit wird nicht nur die Attraktivität der Regionen weiter gesenkt.

In Kombination mit den geplanten Spitals- und Abteilungsschließungen in der Steiermark steuert das Land sehenden Auges auf eine medizinische Unterversorgung zu.

     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die geplante Änderung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu überdenken, insbesondere

·         die Sprengelanzahl deutlich zu erhöhen,

·         die Nachtdienste während der gesamten Woche aufrecht zu erhalten.

Maßnahmen gegen massiv steigende Wohnkosten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Die Bewältigung der stetig steigenden Wohnkosten wird für viele Steirerinnen und Steirer zunehmend zum Problem. Mieten und Betriebskosten steigen in der Steiermark seit Jahren deutlich stärker als Löhne und Gehälter. Während erstere im Zeitraum von 2011 bis 2017 um 22 Prozent anstiegen, blieb die Entwicklung der Einkommen der steirischen Haushalte bei unter zwölf Prozent.

Vergleicht man also Mieten und "Äquivalisiertes Nettohaushaltseinkommen" in der Steiermark wird deutlich, dass Wohnen in den letzten Jahren überdurchschnittlich teuer geworden ist. Hauptursache dafür ist der von Investoren-Interessen getriebene private Wohnungssektor. Besonders in Graz manifestiert sich das steiermarkweite Wohnkostenproblem. Die mittlere Gesamtmiete (Median) pro Quadratmeter der angebotenen Mietwohnungen liegt auf dem freien Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt bereits bei 11,44 Euro. Trotz allenthalben sichtbarer Bautätigkeit entspannt sich die Lage nicht. An den Bedürfnissen der Mieter vorbeigebaute "Anlegerwohnungen" erfüllen weder die Renditehoffnungen der Anleger noch sind sie zu bezahlbaren Preisen vermietbar.

Parallel zu den steigenden Mieten schlägt sich auch der Sozialabbau in den Wohnkosten nieder: Der steirische Armutsbericht 2017 weist darauf hin, dass durch die steigenden Wohnkosten die „sichere“ Wohnversorgung von immer größeren Gruppen fraglich wird. Bei sozial schwächeren Gesellschaftsschichten betragen die Wohnkosten bis zur Hälfte der verfügbaren Mittel. Die durchschnittliche Anzahl der BezieherInnen von Wohnunterstützung ist durch die Abschaffung der Wohnbeihilfe von etwa 31.000 im Jahr 2016 auf nur mehr 20.655 im Jahr 2017 gesunken.

Angesichts der steigenden Miet- und Immobilienpreise ist ein klares Bekenntnis zum geförderten Wohnbau von Nöten. Zur Finanzierung desselben wäre ein erster und wichtiger Schritt sicherzustellen, dass Rückflüsse aus Wohnbauförderungsmaßnahmen und Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag nur für Zwecke der Wohnbauförderung und Sanierung verwendet werden dürfen. Auch ein Zuweisungsrecht seitens des Landes für eine bestimmte Anzahl an Wohnungen in jenen Wohnbauten, die mit Hilfe von Fördergeldern gebaut werden, würde den Druck am Wohnungsmarkt mindern.

Eine gute Zukunft haben: Das setzt bei jedem Menschen ein gesichertes Zuhause voraus. Ohne Dach über dem Kopf kann niemand leben. Dafür braucht es aber bezahlbare Mieten. Dass die Entwicklung aktuell in die entgegengesetzte Richtung geht, zeigen die oben ausschnittartig dargelegten diversen Problemfelder. Um den Preisdruck im Wohnbereich zu mindern und den Trend zu unterbinden, dass angemessener Wohnraum für immer mehr Menschen in unserem Bundesland kaum leistbar ist, sind Sofortmaßnahmen der öffentlichen Hand nötig.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert

an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um

1      a) Mietzinsobergrenzen für alle Mietwohnungen festzulegen,
b) die Abschaffung von befristeten Mietverträgen gesetzlich festzulegen,

eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass Rückflüsse aus Wohnbauförderungsmaßnahmen und Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag nur für Zwecke der Wohnbauförderung und Sanierung verwendet werden dürfen,

eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, welche dem Land und den Gemeinden ein Zuweisungsrecht in bestimmtem Ausmaß für geförderte Wohnbauten zuerkennt.

 

Keine Ausdünnung der regionalen medizinschen Versorgung in Leoben

Unselbstständiger Entschließungsantrag von FPÖ und KPÖ (Ablehnung durch SPÖ, ÖVP, Grüne)

Keine Ausdünnung der regionalen medizinschen Versorgung in Leoben

Die schon für April 2019 geplante Ansiedelung der Unfallchirurgie vom LKH Leoben nach Bruck und der Verlagerung der Thoraxchirurgie nach Graz sorgt im Raum Leoben für großes Unverständnis und Besorgnis. Die Entfernung dieser beiden Abteilungen wird als erster Schritt zur völligen Auflösung des LKH Leobens verstanden - hin zur Umwandlung in eine reine Primärversorgungseinheit.

Primar Hans Rabl, der jahrelang als Vorstand der Chirurgischen Abteilung in Leoben tätig war, hält diesen Schritt für sehr bedenklich: „[…] ‚Die Thorax-Chirurgie umfasst Lungen-OPs genauso wie jene der Speiseröhre. Es sind nicht nur onkologische, sondern auch entzündliche Ursachen wie ein Lungenabszess betroffen. Wir haben ja auch von anderen Spitälern Patienten bekommen, weil wir es operieren können. Ab April soll das alles nur noch im Thoraxkompetenzzentrum der Universitätsklinik Graz stattfinden.“ (17.1.2019, Kleinen Zeitung).

Rabl kritisierte zudem, dass man 18 Jahre lang in Leoben Spezialisierungen erarbeitet habe und auch alles operieren könne. Man habe ein sehr gut funktionierendes Tumorboard und sei bei der Versorgung von onkologischen PatientInnen autark gewesen. Durch die Verlegung werde das onkologische Schwerpunktkrankenhaus in Leoben nun allerdings aufgeweicht, was für künftig betroffene PatientInnen eine Verschlechterung bedeuten könnte. In Leoben habe man jährlich etwa 200 Thorax-Operationen und ebenso viele unfallchirurgische durchgeführt.

Kritisiert wird von Betroffenen auch das Vorgehen der KAGES: Zuerst erschwere man den Verantwortlichen vor Ort die Arbeit (OP-Zahlen werden limitiert, Personal wird nicht zur Verfügung gestellt usw.), um dann die Schließung einer Abteilung oder gar eines ganzen Hauses mit fehlenden Fallzahlen zu rechtfertigen (22.1.19, Kronen Zeitung). Bis 2025 sollen in Leoben die chirurgischen Betten von derzeit 86 auf 46 weiter reduziert werden.

Mit der Schließung von Krankenhäusern und Abteilungen droht die Ausdünnung der regionalen medizinischen Versorgung, Im Sinne der Bevölkerung der westlichen Obersteiermark muss die Thorax-Chirurgie ebenso wie die Unfall-Chirurgie in Leoben erhalten bleiben und nur hochkomplexe Fälle an die Universitätsklinik in Graz verwiesen werden.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, sowohl die Unfall-Chirurgie als auch die Thorax-Chirurgie am LKH Hochsteiermark Standort Leoben langfristig zu erhalten und den Regionalen Strukturplan Gesundheit dementsprechend zu adaptieren.

 

Veröffentlicht: 12. Februar 2019

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