Landtagssitzung 26. Februar 2013

 

Gesetzlichen Urlaubsanspruch erhöhen

Selbstständiger Antrag der KPÖ (Abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Derzeit haben ArbeitnehmerInnen einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Erst wenn man 25 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, erhöht sich der Anspruch auf eine weitere Woche.

 

Die Mobilität der ArbeitnehmerInnen hat in den mehr als 25 Jahren, seitdem dieses Gesetz das letzte mal geändert wurde, stark zugenommen, die durchschnittliche Verweildauer bei einem Unternehmen ist deutlich zurückgegangen.
Vor zehn Jahren erreichte noch rund ein Drittel aller Beschäftigten den Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Mittlerweile  hat nicht einmal mehr jede/r zehnte Angestellte den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche, wie eine IFES-Umfrage bestätigt, und die Tendenz ist sinkend.

 

Die Bereiche, in denen die Fluktuation besonders hoch und die Chance auf eine sechste Urlaubswoche dementsprechend niedrig sind, wie der Handel oder die sozialen Dienstleitungen, sind klar von Frauen dominiert. Zusätzlich machen Auszeiten für Kinderbetreuung und Pflege den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche gerade für Frauen derzeit fast unmöglich. Gleichzeitig wird den ArbeitnehmerInnen immer mehr Flexibilität abverlangt. Aus schlechteren Arbeitsbedingungen ergeben sich im immer größeren Ausmaß Erkrankungen (Burnout u.ä.). Die sechste Woche Urlaub ist gerade für ältere ArbeitnehmerInnen von besonderer Bedeutung und ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.

 

Daher sollten alle ArbeitnehmerInnen, so wie es seit einiger Zeit schon im öffentlichen Dienst der Fall ist, ab einem Lebensalter von 43 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche erhalten, eine Forderung, die auch vom Österreichischen Gewerkschaftsbund erhoben wird.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung heranzutreten, um eine Verlängerung des gesetzlichen Urlaubsanspruches für alle ArbeitnehmerInnen ab dem 43. Lebensjahr anzuregen.

Sicherung des Pensionssystems

Selbstständiger Antrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen)

Die Bilanz der Pensionskassen ist zum wiederholten Mal katastrophal. Laut einer jetzt veröffentlichten OECD-Statistik betrug die durchschnittliche Performance der österreichischen Pensionskassen von 2008 bis 2010 null Prozent, inflationsbereinigt minus 1,8 Prozent. Und auch im ersten Halbjahr 2011 betrug das Ergebnis minus 1,2 Prozent. Bei einem ganzjährigen Minus haben 67.000 Versicherte mit einer Kürzung ihrer Zusatzpension bis zu sieben Prozent zu rechnen.

 

International haben die Pensionsfonds in 26 OECD-Staaten im Krisenjahr 2008 satte 3,4 Billionen Dollar verloren und seither bis Ende 2010 erst drei Billionen Dollar aufgeholt. Der extreme Umfang der Pensionsfondsvermögen in einigen Ländern (Niederlande 134,9 Prozent des BIP, Australien 90,9 Prozent, Großbritannien 86,6 Prozent, USA 72,6 Prozent, Irland 49 Prozent, Japan 25,2 Prozent) macht auch deutlich, dass die Pensionsfonds durch ihre Veranlagungspolitik wie Sprengsätze auf dem Kapitalmarkt fungieren.

 

Der Zwang möglichst hohe Erträge zu erwirtschaften forciert riskante Veranlagungen und bedeutet einen enormen Druck auf die Realwirtschaft, der sich dort als Arbeitsplatzvernichtung, Lohndruck und Sozialabbau niederschlägt. Die Dimensionen werden etwa dadurch deutlich, dass allein die US-Pensionsfonds mit einem Vermögen von 10,6 Billionen Dollar zu den mächtigsten Playern auf dem globalen Finanzmarkt zählen und über 55 Prozent des Pensionsvermögens aller OECD-Staaten verfügen.

 

In Österreich beträgt das Vermögen der Pensionskassen erst 5,3 Prozent des BIP und 90 Prozent der Pensionszahlungen stammen aus dem über Jahrzehnte bewährten Umlageverfahren. Banken und Versicherungen wollen jedoch mit massiver Schützenhilfe der Politik die zweite (betriebliche Zusatzpensionen und Abfertigung Neu) und dritte Säule (private Vorsorge) via Kapitalmarkt ausbauen.

 

Der frühere CDU-Generalsekretär Heiner Geissler brachte diese Strategie mit der Aussage „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen“ auf den Punkt.

 

Österreichs Pensionskassen schaffen es seit Jahren nicht, jene Erträge zu erwirtschaften, die die Auszahlung ursprünglich anvisierter Zusatzpensionen ermöglichen. Die Wurzel dieses Problems liegt mehr als zehn Jahre zurück. Damals ging man davon aus, dass am Kapitalmarkt jährliche Renditen von sieben oder acht Prozent zu erreichen seien. Daher wurden die künftigen Zusatzpensionen mit Zinssätzen von fünf bis sieben Prozent hochgerechnet.

Solche jährlichen Erträge haben die Pensionskassen seit dem Jahr 2000 aber kaum jemals erreicht. In den vergangenen zehn Jahren betrug die durchschnittliche Rendite aller Pensionskassen gerade einmal 2,68 Prozent. Die Folge für die Pensionistinnen und Pensionisten: Die von ihnen erwarteten Zusatzpensionen fielen von Beginn an niedriger aus und werden zudem jährlich gekürzt. Manche Pensionistinnen und Pensionisten erhalten jetzt nur halb so viel Pension wie geplant.

 

Angesichts der desaströsen Bilanz und der großen Risiken zeigt sich, dass die Pensionsfinanzierung über den Kapitalmarkt nicht funktioniert.
Es ist daher die Überführung betrieblicher Zusatzfinanzierungen in das Umlagesystem einzuleiten. Verbunden mit einer Umstellung der Unternehmensbeiträge zur Sozialversicherung von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung und der Einhaltung der 1956 im ASVG vereinbarten Drittelfinanzierung durch den Bund wäre das Pensionssystem auch in Zukunft nachhaltig finanzierbar.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die Überführung betrieblicher Zusatzfinanzierungen in das Umlagesystem einzuleiten, die Unternehmensbeiträge zur Sozialversicherung von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung umzustellen und die 1956 im ASVG vereinbarte Drittelfinanzierung durch den Bund einzuhalten. 

Grundlegende Voraussetzungen und flankierende Maßnahmen betreffend Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ, ÖVP, FPÖ)

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, mit dem der erste Teil des Aktionsplan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, benennt in seiner Begründung ganz klar das übergeordnete Ziel für die Erstellung und Durchführung der dort beschriebenen und gebündelten Maßnahmen. Im Zentrum steht selbstverständlich die Umsetzung der UN-Übereinkommen für Menschen mit Behinderungen, zu deren Umsetzung die Steiermark seit dem innerstaatlichen Inkrafttreten der Konvention 2008 verpflichtet ist. Mit ihrer Umsetzung sollen die Menschen mit Behinderungen die in der Steiermark leben in die Lage versetzt werden, ihre vollen Rechte wahrzunehmen, um uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzuhaben.
 
Die Bemühungen des Landes Steiermark durch die im Aktionsplan angeführten Maßnahmen das erste Teilstück für einen Fahrplan zur Umsetzung der UN Richtlinie vorzulegen sind, ebenso wie viele der neu vorgestellten Teilprojekte, begrüßenswert. Die Aussichten dieses Ziel jemals zu erreichen, müssen aber weiter als äußerst gering eingeschätzt werden.

 

Der Grund ist der in der Regierungsvorlag und im Text des Aktionsplanes vollkommen ausgeblendete Kontext in dem er Zur Umsetzung gelangt: Die umfangreichen Kürzungen bei den Leistungsangeboten des Steiermärkischen Behindertengesetz – Stmk. BHG im Rahmen des von der Landesregierung verfolgten so genannten Konsolidierungskurses.

Die Ausgabenseitige Reduktion des Landeshaushaltes über Maßnahmen wie die Kürzungen von Assistenzleistungen, die Verschlechterung der Betreuungsschlüssel von Assistenzleistungen sind de facto eine Gefährung der laut Art 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ,,volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft" sowie die ,,Freiheit, eigene und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft" sowie die ,,Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen.
Ebenso steht die Streichung der Entwicklungsförderung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Widerspruch zu der vom Gedanken der Chancengleichheit getragenen Grundprinzipien der UN-Konvention und im Besonderen dem in Art. 24 (d, e) verankerten Recht auf Unterstützung im Bildungssystem.

 

Die Kürzungen von mobilen Assistenzleistungen stellen die in Art. 19 (a) verankerte   freie Wahl der Wohnform und des Aufenthaltsorts in Frage - Menschen mit Behinderung könnten dadurch zum Umzug aus ihrer eigenen Wohnung in ein Heim gezwungen sein.

 

Kürzungen bei persönlichen Assistenzleistungen gefährden die Chancen von Menschen mit Behinderung auf Absolvierung einer Ausbildung und auf Zugang zum Arbeitsmarkt (Art 27 der Konvention).

 

Die Reduktion der Freizeitassistenz, bzw. ihre Streichung bei vollzeitbetreuten Menschen mit Behinderung überhaupt gefährdet wird die im Art 30 garantierte ,,Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport".

 

Keine dieser Verschlechterungen wird durch die Maßnahmen im vorliegenden Aktionsplan im Wesentlichen berührt, geschweige denn vollständig kompensiert. Dies bedeutet wiederum, dass der Aktionsplan sein Ziel, nämlich die Umsetzung der Konvention, notwendig verfehlen wird, solange dieser massive Flurschaden in der steiermärkischen Behindertenpolitik nicht beseitigt wird.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert,

 

i) dem Landtag eine Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes, sowie eine ihr entsprechende Modifikationen der mit ihm verbundenen Durführungsverordnungen vorzulegen, welche die durch die Kürzungen im Sozialbereich erfolgten Verschlechterungen im Behindertenbereich wieder aufheben, insbesondere jene, die wie in der Begründung erläutert, zur UN-Behindertenrechtskonvention in Widerspruch stehen, sowie

 

ii) dem Landtag regelmäßig über die Aktivitäten der Monitoringstelle des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bericht zu erstatten.

Veröffentlicht: 27. Februar 2013

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