Landtagssitzung 22. Jänner 2013

 

Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Landtagspräsidiums.

Entschließungsantrag der KPÖ (von allen anderen Parteien abgelehnt)

Der Landtag Steiermark bekannte sich mit dem Landtagsbeschluss Nr. 259 aus der 15. Sitzung der XVI. Gesetzgebungsperiode vom 22. November 2011, welche eine weitreichende Novelle der Landesverfassung darstellte, zum Ziel eines sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln.

 

So wurde der Landtag auf von 56 auf 48 Mandate verkleinert, und die Anzahl der Mitglieder der Landesregierung auf sechs bis acht Mitglieder verringert. In Begründung des Entwurfes wurde hierzu folgendes ausgeführt:

 

Die Politik muss in Zeiten strukturell notwendigen Sparens als Vorbild bei sich selbst beginnen, so zum Beispiel mit einer Verkleinerung der Anzahl der Mitglieder der Landesregierung und des Landtages.“

 

Die Verringerung des Präsidiums des Landtages von drei auf zwei Mitglieder stellt in diesem Kontext die konsequente Ergänzung der damals beschlossenen Maßnahmen dar.

 

Im Gegensatz zur Verkleinerung des Landtages, die mit schweren demokratiepolitischen Einbußen verbunden war, wäre dieser Schritt ohne wesentliche Folgen für das politische Gefüge in der Steiermark.

 

Die parlamentarische Praxis zeigt, dass für Sitzungsführung im Landtag und die Leitung des Geschäftsapparates im Tagesgeschäft mit zwei PräsidentInnen des Landtages das Auslangen leicht zu finden ist.

 

Die dem Dritten Präsidenten des Landtages gebührende Entschädigung von derzeit ca. 7.130,21 € brutto, welche 14 mal pro Jahr zur Auszahlung gelangt und auf deren Auszahlung kein Verzicht geleistet werden darf, sowie die für diese Tätigkeit zusätzlich bereitgestellten Ressourcen (Bürobetrieb, Dienstfahrzeug etc.) blieben der Öffentlichkeit mit der ersatzlosen Abschaffung des Postens erspart, bzw. könnten diese Mittel einem sinnvolleren Zweck zugeführt werden.

 

Die jetzt anstehenden personellen Wechsel im Präsidium des Landtages sind eine willkommene Gelegenheit, die Debatte über die Umsetzung dieses Vorschlages zu eröffnen.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Der Landtag bekennt sich zum Vorhaben, die Anzahl der Mitglieder des Landtagspräsidiums auf zwei zu verringern und ist entschlossen, über eine diesbezügliche Novelle der Geschäftsordnung des Landtages Steiermark noch vor dem Ende der XVI. Gesetzgebungsperiode zu beraten und diese zum Beschluss zu erheben.

Sprachstandfeststellung in steirischen Kindergärten

Selbstständiger Antrag der KPÖ

Die Steiermärkische KindergartenpädagogInnen warnen seit Jahren vor einer fortschreitenden Verschlechterung der Sprachkompetenzen der ihnen überantworteten Kinder, und bitten ebenso seit Jahren um Unterstützung der Politik um der Problematik Herr zu werden. In manchen Bezirken ist eine Logopädin für mehrere dutzende Kindergärten zuständig, private Therapieplätze sind rar und für den Großteil der Eltern nicht finanzierbar.
Von Seiten der ElementarpädagogInnen wird vor allem auch beklagt, dass zwar Materialien zur Sprachstandsfeststellung zu Verfügung gestellt wurden, aber die Ergebnisse der Auswertung wertlos seien, da keinerlei Maßnahmen zur Beseitigung von Spracherwerbsmängeln gesetzt würden, viel zuwenig Personal zur Begleitung der Sprachentwicklung im Kindergartenalter zur Verfügung steht, und keine vorausschauende Strategie im Umgang mit der Problematik existiert.

 

Seit Jahren fordert die KPÖ eine grundlegende Reform in der Bildungspolitik. Angefangen von einer gemeinsamen Ausbildung aller PädagogInnen bis hin zur Installierung von SozialarbeiterInnen an Pflichtschulen. Die Senkung der Kinderhöchstzahl in Kindergärten und Schulen ist uns ein ebenso großes Anliegen wie die Unterstützung der PädagogInnen. Leider geht die so genannte Reformpartnerschaft in der Steiermark einen anderen Weg. Zuerst wurden Kindergartengebühren eingeführt, dann wurden unter dem Vorwand der „Qualitätssicherung“ über 30 Kleinschulen geschlossen.

 

Sprachprobleme müssen im Kindergarten behoben werden – in der Schule ist es dafür oft schon zu spät.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass für die Sprachbetreuung und -förderung der Kinder in Steiermärkischen Kindergärten eine ausreichende Anzahl von LogopädInnen und SprachheillehrerInnen zu Verfügung gestellt wird.

 

Die Landesregierung wird weiters dazu ersucht, Sorge dafür zu tragen, dass die vom Bund Verfügung gestellten Mittel nicht nur für die Sprachstandserhebung sondern auch für die Sprachbetreuung und -förderung zum Einsatz kommt.

Veröffentlicht: 22. Januar 2013

Aus dem Landtag: