Landtagssitzung 3. Juli 2018

Kein Landesgeld für Olympische Winterspiele 2026

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

Volksbefragungen in Innsbruck und Sion haben der Bewerbung von zwei aussichtsreichen Kandidaten für die Austragung der Olympischen Winterspiele 2026 einen Riegel vorgeschoben. Anstatt sich die Frage zu stellen, warum ein angeblich so lukrativer Event auf so wenig Gegenliebe der Bevölkerung stößt, freut sich der Grazer Bürgermeister über vermeintlich größere Chancen für die Bewerbung der steirischen Landeshauptstadt als „Host City“.

Am 6. Februar 2018 richtete die KPÖ eine Dringliche Anfrage an Finanz- und Sportlandesrat Anton Lang, ob dieser bereit sei, Landesmittel in Winterspiele fließen zu lassen, sollte Graz den Zuschlag erhalten. Die Antwort fiel eindeutig aus: „Aus derzeitiger Sicht ist nicht der geringste Spielraum im Landesbudget. Aber wir unterhalten uns über ungelegte Eier, denn ohne Machbarkeitsstudie geht nichts“, wird Landesrat Lang am 7. Februar im ORF zitiert.

Die Machbarkeitsstudie „Graz2026. Potenziale, Chancen, Risiken“ liegt nun vor. Sie wurde am 28. Juni 2018 der Öffentlichkeit präsentiert. Erstellt wurde sie von Institutionen wie Joanneum Research und Campus 02. Neben vielen interessanten Details, etwa dass Graz nur von einem Bruchteil des angenommenen gesamten Nächtigungszuwachses profitieren würde, weil die meisten Austragungsorte zu weit entfernt liegen und selbst die Zeremonien an anderen Orten ausgetragen würden, gipfelt die Studie in der Aussage, die Spiele seien ohne Steuergeld („government contribution“) durchführbar.

Für nüchtern kalkulierende Menschen scheinen viele Annahmen der Machbarkeitsstudie eher im Reich der Fantasie als in der Realität zu wurzeln, zum Beispiel Medienzentren, die vier Stunden von den Austragungsorten entfernt liegen und märchenhafte Ticketerlöse, die nur bei Preisen im vierstelligen Eurobereich zu erzielen sind. Die Abwicklung eines umweltfreundlichen Personenverkehrs während der Spiele wird in der Studie nicht dargestellt. Unrealistisch auch die Sicherheitskosten, die in der Studie mit 50 Mio. Euro beziffert werden. Zum Vergleich: In Vancouver betrugen sie im Jahr 2010 900 Mio. Euro, Graubünden kalkulierte für die Bewerbung um die Winterspiele 2022 230 Mio. Euro ein. Von 103 Medaillenzeremonien würden lediglich 18 in Graz stattfinden. Die Frage, wo die Eröffnungs- und Schlusszeremonie ausgetragen werden kann, für die es in Graz keinen geeigneten Ort mit 35.000 Sitzplätzen gibt, bleibt unbeantwortet.

Sehr optimistisch ist auch die Annahme, dass heimische Sponsoren zwischen 150 und 220 Millionen Euro in die Spiele investieren werden. Dass Einnahmen und Ausgaben im „realistic case“ in der Studie genau übereinstimmen und 1,137 Milliarden Euro betragen, ist natürlich ein sehr schöner Zufall. Dass die Kalkulation in allen drei Berechnungsszenarien (worst case, realistic, best case) ohne öffentliche Gelder („government contribution“) auskommt, ist ein wichtiges Signal der Studienautorinnen und –autoren an die Politik, kein Steuergeld in Olympische Winterspiele zu stecken.


       

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. Wird das Land Steiermark die Bewerbung und Durchführung Olympischer Winterspiele aus Mitteln des Landesbudgets unterstützen, obwohl selbst das „Worst-case“-Szenario der Machbarkeitsstudie davon ausgeht, dass die Spiele ohne öffentliche Mittel durchgeführt werden können?
  2. Sind Sie bereit, Haftungen für jene steirischen Gemeinden zu übernehmen, die sich um die Abhaltung der Olympischen Winterspiele 026 bewerben?

Landesweite Volksbefragung zu Olympischen Winterspielen 2026

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

Laut jüngsten Medienberichten hat die Landesregierung verlauten lassen, dass eine steiermarkweite Volksbefragung zur Abhaltung Olympischer Winterspiele 2026 in der Steiermark  stattfinden wird.

     
       

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. Ist es richtig, dass die Landesregierung eine steiermarkweite Volksbefragung zu Olympischen Winterspielen 2026 beschließen wird?
  2. Zu welchem Zeitpunkt soll die Volksbefragung stattfinden?
  3. Wie wird die Fragestellung lauten?

Keine Investitionen oder Förderungen für das Abenteuer "Olympische Winterspiele 2026"

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Die budgetäre Lage des Landes Steiermark ist seit Jahren angespannt. Notwendige Investitionen in den Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich werden nicht im nötigen Ausmaß getätigt, die dafür nötige Infrastruktur wird allenthalben zurückgefahren, Krankenhäuser geschlossen, Sozialausgaben gekürzt.

Vor diesem Hintergrund sollte sich der Landtag Steiermark deutlich gegen eine Finanzierung allfälliger Winterspiele 2026 aussprechen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es nicht möglich ist, nachhaltige Olympische Winterspiele durchzuführen. Zudem wurde das Budget von Olympischen Winterspielen noch nicht ein einziges Mal eingehalten. Eine Studie der Oxford-Universität hat gezeigt, dass olympische Winterspiele seit 1960 im Durchschnitt rund 2.5 Mal mehr kosteten als geplant. Das IOC sichert sich gegen Verluste ab und beteiligt sich nicht an einem allfälligen Defizit. Dieses bleibt an den Gastgebern hängen.

Vernünftig haushalten und gezielt investieren heißt, von finanziellen Abenteuern Abstand zu nehmen und in Bereichen zu investieren, wo es am dringendsten nötig ist, etwa in Gesundheit, Bildung und Soziales.

 

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Das Land Steiermark übernimmt

  1. keine Kosten, Förderungen und Haftungen für die Bewerbung und allfällige Durchführung Olympischer Spiele 2026 und
  2. keine Investitionen oder Förderungen für Infrastrukturprojekte, die lediglich für die Durchführung der Spiele errichtet oder initiiert werden.

Rasche Durchführung einer Volksbefragung über die Abhaltung olympischer Winterspiele 2026 in der Steiermark

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Die budgetäre Lage des Landes Steiermark ist seit Jahren angespannt. In einer Präsentation der Eckpunkte des Landesbudgets am 2. Juli 2018 im Grazer Kunsthaus wurde darauf hingewiesen, dass die Verschuldung weiter steigen werde, während die Erträge aus dem Finanzausgleich aufgrund der zahlreichen Ankündigungen der Bundesregierung nicht eingeschätzt werden können. Eine Steuerreform könnte unabsehbare Folgen auf die Haushalte der Bundesländer haben.

„Vernünftig haushalten – gezielt investieren“ lautet das Motto für das kommende Doppelbudget. Das heißt aus unserer Sicht, gezielt in Gesundheit, Bildung und Soziales zu investieren, statt auf kurzfristige Spektakel zu setzen. In diesem Zusammenhang sei auf den vernichtenden Bericht des Rechnungshofes über die Alpine Skiweltmeisterschaft in Schladming 2013 erinnert. Anders als die Weltmeisterschaft sollen die Winterspiele laut Machbarkeitsstudie ohne Steuermittel auskommen. Allerdings verschweigt die Studie, wie die Sicherheitskosten, die auf jeden Fall im dreistelligen Millionenbereich liegen würden, sowie die Infrastrukturkosten, zu denen das IOC bekanntlich nichts beiträgt und über die die Studie schweigt, finanziert werden sollen.

Eine aktuelle Studie der Universität Oxford zeigt, dass olympische Winterspiele seit 1960 im Durchschnitt rund 2,5 Mal mehr kosteten als geplant. Das IOC sichert sich gegen Verluste ab und beteiligt sich nicht an einem allfälligen Defizit. Dieses bleibt an den Gastgebern hängen. Und wer die Kosten tragen muss, muss auch die Möglichkeit haben, mitzureden. Deshalb ist die steirische Bevölkerung über die Verwendung von Mitteln des Landes Steiermark für die Bewerbung von bzw. die Abhaltung von Olympischen Spielen in der Steiermark zu befragen, bevor der Bewerberstatus von Graz durch das IOC beschlossen wird, damit im Falle einer Ablehnung durch die Bevölkerung keine unnötigen Ausgaben aus öffentlichen Geldern getätigt werden.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag spricht sich für die Durchführung einer steiermarkweiten Volksbefragung über die Abhaltung olympischer Winterspiele 2026 in der Steiermark vor einer möglichen Bewerbung der Stadt Graz als Host City aus.

Volksbefragung über die Abhaltung olympischer Winterspiele in der Steiermark

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die budgetäre Lage des Landes Steiermark ist seit Jahren angespannt. In einer Präsentation der Eckpunkte des Landesbudgets am 2. Juli 2018 im Grazer Kunsthaus wurde darauf hingewiesen, dass die Verschuldung weiter steigen werde, während die Erträge aus dem Finanzausgleich aufgrund der zahlreichen Ankündigungen der Bundesregierung nicht eingeschätzt werden können. Eine Steuerreform könnte unabsehbare Folgen auf die Haushalte der Bundesländer haben.

„Vernünftig haushalten – gezielt investieren“ lautet das Motto für das kommende Doppelbudget. Das heißt aus unserer Sicht, gezielt in Gesundheit, Bildung und Soziales zu investieren, statt auf kurzfristige Spektakel zu setzen. In diesem Zusammenhang sei auf den vernichtenden Bericht des Rechnungshofes über die Alpine Skiweltmeisterschaft in Schladming 2013 erinnert. Anders als die Weltmeisterschaft sollen die Winterspiele laut Machbarkeitsstudie ohne Steuermittel auskommen. Allerdings verschweigt die Studie, wie die Sicherheitskosten, die auf jeden Fall im dreistelligen Millionenbereich liegen würden, sowie die Infrastrukturkosten, zu denen das IOC bekanntlich nichts beiträgt und über die die Studie schweigt, finanziert werden sollen.

Eine aktuelle Studie der Universität Oxford zeigt, dass olympische Winterspiele seit 1960 im Durchschnitt rund 2,5 Mal mehr kosteten als geplant. Das IOC sichert sich gegen Verluste ab und beteiligt sich nicht an einem allfälligen Defizit. Dieses bleibt an den Gastgebern hängen. Und wer die Kosten tragen muss, muss auch die Möglichkeit haben, mitzureden. Deshalb ist die steirische Bevölkerung über die Verwendung von Mitteln des Landes Steiermark für die Bewerbung von bzw. die Abhaltung von Olympischen Spielen in der Steiermark zu befragen, bevor der Bewerberstatus von Graz durch das IOC beschlossen wird, damit im Falle einer Ablehnung durch die Bevölkerung keine unnötigen Ausgaben aus öffentlichen Geldern getätigt werden.

 

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag spricht sich für die Durchführung einer steiermarkweiten Volksbefragung über die Abhaltung olympischer Winterspiele in der Steiermark aus.

Notwendige Maßnahmen im Pflegebereich umsetzen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP)

Die Volksanwaltschaft hat für den Bericht 2016 zur Präventiven Menschenrechtskontrolle den Bereich der Alten- und Pflegeheime eingehend geprüft. Zahlreiche, zum Teil gravierende Mängel, wurden festgestellt und strukturelle Probleme aufgedeckt.

Deutlich kritisiert die Volksanwaltschaft die generell zu geringe Personalausstattung und die mangelnde Betreuungsqualität in den Pflegeheimen, vor allem auch in der Nacht. Die personellen Ressourcen seien so knapp, dass die Sicherheit der BewohnerInnen nicht durchgehend gewährleistet sei.

Die Volksanwaltschaft kritisiert die Ökonomisierung der sozialen Arbeit und die Sparzwänge in der öffentlichen Debatte und fordert, die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Überlastung der Pflegekräfte münde in vermehrte Krankenstände, Burnout und vorzeitige Berufsaustritte und senke die Betreuungsqualität.

Es muss daher dafür Sorge getragen werden, dass in den steirischen Pflegeheimen Personal in ausreichender Zahl beim Betreiber angestellt ist und nicht auf Fremdleistungen zurückgegriffen wird. Dazu ist es notwendig, die Personalausstattungsverordnung radikal umzugestalten: Derzeit suggeriert die bestehende Regelung, dass etwa bei einem Personalschlüssel von 1:2,2  für je 2,2 KlientInnen stets eine Pflegekraft anwesend sei. Tatsächlich aber sagt der Schlüssel nur aus, dass auf 2,2 Klienten ein Vollzeitäquivalent zu rechnen ist. Damit tatsächlich zu jeder Stunde am Tag zumindest eine Pflegekraft anwesend ist, benötigt man aber 5,3 Vollzeit-Dienstposten! Zudem müsste berücksichtigt werden, dass die Beziehung zwischen Personalbedarf und Bettenanzahl nicht linear ist und kleinere Heime (10 – 25 KlientInnen) daher in Relation zu größeren Einrichtungen mehr Dienstposten für das Pflegepersonal benötigen.

Die Volksanwaltschaft fordert, dass die Aufsichtsbehörden bei ihren Kontrollen nicht nur auf strukturelle Gegebenheiten und Prozesse fokussieren sollten, sondern im Sinne einer umfassenden Qualitätskontrolle auch negative Vorfälle (Sturzereignisse, Katheterinfektionen, Freiheitsbeschränkungen etc.), sowie die Zufriedenheit der BewohnerInnen, der Angehörigen und des Personals systematisch erfassen sollte. Eine hohe Personalfluktuation sollte die Aufsichtsbehörde jedenfalls als einen alarmierenden Hinweis auf Pflegemängel verstehen. Die Anzahl der fachlich kompetenten Amtssachverständigen, sollte deutlich erhöht werden, um ausreichende Kontrollen der Heime (auch in der Nacht) zu ermöglichen.

Die freie Arztwahl sollte auch für ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen sichergestellt sein, und auch die Facharztversorgung, vor allem auch die Einbeziehung von NeurologInnen und PsychiaterInnen müsse gewährleistet sein.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die Personalausstattung in den steirischen Pflegeheimen deutlich zu verbessern,
  2. die Anzahl der Amtssachverständigen zu erhöhen und
  3. dafür Sorge zu tragen, dass alle Pflegeeinrichtungen in der Steiermark zumindest zweimal jährlich überprüft werden, wobei unangekündigte Kontrollen speziell auch am Wochenende und in der Nacht stattzufinden haben, bei denen nicht nur die Pflegedokumentation, sondern auch Aufzeichnungen betreffend Tagesstrukturierung und Animation, Einhaltung des Pflegeschlüssels, Dienstpläne und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften geprüft werden.

Nein zum 12-Stunden-Tag! Bekenntnis des Landtages gegen Lohnverlust und gesundheitsgefährdende Arbeitszeiten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Der „Wirtschaftsbericht Steiermark 2017“ weist für die Steiermark im Jahr 2017 508.478 unselbstständig Beschäftigte aus. Es ist somit ein Großteil der beschäftigten Steirerinnen und Steirer, welcher von den Änderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes durch die Bundesregierung unmittelbar betroffen ist.

Bis zu zwölf Stunden wird die tägliche Arbeitszeit in Österreich für viele Beschäftigte künftig betragen. Wegzeiten eingerechnet, sind somit 14 Stunden pro Tag möglich. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird von 48 auf 60 Stunden erhöht.

Bisher war die Arbeitszeit mit Überstunden im Regelfall auf 10 Stunden pro Tag beschränkt. Für die elfte und zwölfte Stunde soll es für Beschäftigte laut Bundesregierung ein Ablehnungsrecht geben – doch kaum jemand wird frei wählen können, wenn er/sie nicht den Verlust des Arbeitsplatzes riskieren will. Der automatische Schutz der Beschäftigten entfällt nämlich durch den Gesetzesentwurf. Der Wegfall der 10-Stunden-Grenze pro Arbeitstag wird die Beschäftigten unter Druck setzen, die zwölf Stunden auch auszuschöpfen, wenn dies seitens der Unternehmensführung suggeriert wird. Bisher musste ein Unternehmen nachweisen können, dass zu einem "unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil" kommen würde, wenn nicht vorübergehend Zusatzarbeit geleistet wird. Mit dem neuen Gesetz muss lediglich ein "erhöhter Arbeitsbedarf" angegeben werden. Dass eine etwaige Benachteiligung auf die Ablehnung von Überstunden zurückgeht, müssten die Beschäftigten im Zweifelsfall vor Gericht beweisen.

Keinerlei Regelung findet sich im Gesetz zu der Frage, ob ein allfälliger Zeitausgleich auch tageweise genommen werden kann. Die Möglichkeit, sich für Mehrarbeit zwischen Geld und Zeitausgleich als Abgeltungsform zu entscheiden, wie sie laut Berichten durch einen Abänderungsantrag geschaffen werden soll, sagt nichts darüber aus, wann konkret Zeitausgleich genommen werden kann. Hier sind die Beschäftigten weiterhin von der Zustimmung der Unternehmer abhängig. Erst wenn ein halbes Jahr keine Vereinbarung über den Zeitausgleichskonsum zustande gekommen ist, können sich die Beschäftigten mit 4-wöchiger Vorankündigung einseitig Zeitausgleich nehmen.

Diese Regelung wird nicht nur zu einer spürbaren Lohnsenkung durch ausfallende Zuschläge, sondern auch zum Verlust von Arbeitsplätzen führen, welche durch die erhöhte Wochenarbeitszeit eingespart werden. Der Gesetzesentwurf ermöglicht nämlich ausdrücklich 60-Stunden-Wochen über einen längeren Zeitraum. Arbeiten in einem Ausmaß, das zusätzliche Beschäftigte verlangen würde, sollen so durch eine vermehrte Arbeitsbelastung der vorhandenen Belegschaft bewältigt werden. Die durch die 60-Stunden-Woche entstehenden negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Beschäftigung in der Steiermark lassen sich auch aus dem „Wirtschaftsbericht Steiermark 2017“ ableiten, wo zum Arbeitsvolumen folgendes festgehalten wird: „Das Beschäftigungswachstum der letzten Jahre beruhte vorwiegend auf einer Zunahme der geringfügigen Beschäftigung wie auch der Teilzeitbeschäftigung. Das heißt, die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse bzw. Jobs hat eine deutlich höhere Dynamik als die Entwicklung des Arbeitsvolumens in Stunden gemessen.“

Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. In Zukunft sollen auch Beschäftigte mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Mit dem neuen Gesetz würden sie völlig ohne arbeitszeitgesetzlichen Schutz dastehen. Betroffen davon sind u.a. TechnikerInnen, Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen, IT-SpezialistInnen oder JournalistInnen.

Zudem erlaubt die Änderung des Arbeitszeitgesetzes eine mehrmalige Übertragung von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächsten Durchrechnungszeiträume. Dies bedeutet in der Praxis, dass große Zeitguthaben ohne zeitliche Beschränkung aufgeschoben werden können und ein etwaiger Zeitausgleich, vor allem bei unterbesetzen Stellen, nicht genommen werden wird können. Beschäftigte mit Minusstunden, welche etwa aufgrund von mangelnder Zuteilung von Diensten entstehen können, werden durch diese Regelung zunehmend durch eine „Zeitschuld“ gegenüber dem Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Eine zeitliche Planung, wann die Stunden durch die Beschäftigten wiederaufgebaut werden können, ist nicht möglich.

Wenn im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung zwölf Stunden gearbeitet wird, werden die anfallenden Überstunden künftig de facto nicht mehr mit einem Überstundenzuschlag abgegolten, sondern im Verhältnis 1:1. Die Beschäftigten fallen in diesem Szenario gänzlich um ihre Zuschläge um. Zwar sind bestehende Gleitzeitvereinbarungen ausgenommen, diese gelten jedoch nur ein Jahr. Betroffen sind zudem viele bestehende Gleitzeitvereinbarungen, etwa wenn sie sich auf das Arbeitszeitgesetz beziehen. Die Arbeiterkammer Steiermark weist darauf hin, dass in Zukunft davon auszugehen ist, „dass für mehr und mehr Arbeitsverhältnisse eine solche Gleitzeitvereinbarung getroffen wird. Die kann ein Arbeitnehmer zwar theoretisch ablehnen, praktisch wird das aber harte Konsequenzen haben bzw. er bekommt einfach den Job nicht.“  Überstundenzuschläge werden auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen für eine Vielzahl an Beschäftigten wegfallen, was eine finanzielle Abwertung der Arbeitsstunden und auf längere Sicht ein weiteres Absinken der Lohnquote zur Folge haben wird.

Die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes und Arbeitsruhegesetzes sind objektiv als massive Verschlechterung für die Beschäftigten zu werten. Sie bringen Lohnverlust mit sich, verschärfen die Situation am Arbeitsmarkt, minimieren die Zeit für Regeneration, Familie etc. und führen aus gesundheitlicher Sicht zu einem erhöhten Risiko von Überlastung, Arbeitsunfällen und Burnout. Eine weitere negativ zu beurteilende Änderung betrifft den Tourismus, wo die Ruhezeiten von elf auf maximal acht Stunden verkürzt werden.

Laut Umfragen ist ein Großteil der Beschäftigten in Österreich klar gegen eine Ausweitung der erlaubten Arbeitszeit. Im Sinne der hunderttausenden unselbstständig beschäftigten Steirerinnen und Steirer wäre es wünschenswert, dass der steirische Landtag klar Stellung gegen die gesetzlichen Verschlechterungen auf Bundesebene bezieht.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark spricht sich gegen die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes durch die Bundesregierung aus.

Wohnunterstützung: Nachteile durch bisherige StWUG-Regelung rückwirkend ausgleichen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Das Steiermärkische Wohnunterstützungsgesetz (StWUG) hat seit seiner Einführung bereits mehrmals einer Anpassung bedurft, in der entweder Kürzungen zu Lasten der steirischen Bevölkerung zurückgenommen werden mussten, oder Ungenauigkeiten korrigiert wurden, die unter anderem durch den hastigen Beschluss des Gesetzes ohne Begutachtungsfrist zustanden kamen.

Im Rahmen des Steiermärkischen Datenschutz-Grundverordnung Anpassungsgesetzes 2018, welches eigentlich nationale Datenschutzregelungen in Landesgesetzen an die neuen unionsrechtlichen Terminologien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpassen sollte, wurde nun eine weitere Korrektur des StWUG vorgenommen.

So werden nun „allfällige sonstige Beihilfen für Wohnkosten“, wie etwa die Mietzinszuzahlung der Stadt Graz, nicht länger den Einkünften zugerechnet. Zusätzlich entfällt § 5 Abs. 3, welcher besagte, dass „[a]llfällige sonstige Beihilfen für Wohnkosten, insbesondere die Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 Heeresgebührengesetz 2001, […] vom errechneten Förderungsbetrag in Abzug zu bringen [sind].“

Da diese Änderung des StWUG nicht nur Erleichterungen im Vollzug mit sich bringt, sondern für manche BezieherInnen auch eine finanzielle Besserstellung zur Folge haben könnten, sollte seitens der Landesregierung dafür Sorge getragen werden, dass Bezieherinnen, die durch die bisherige Regelung einen finanziellen Nachteil erlitten haben, dieser rückwirkend ausgeglichen wird.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Bezieherinnen, die aufgrund der bisherigen Regelung im StWUG einen finanziellen Nachteil erlitten haben, diesen rückwirkend auszugleichen.

Erhöhung und jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (Ablehnung durch SP, VP, FP)

Derzeit beziehen in der Steiermark rund 80.000 Personen Pflegegeld, 450.000 sind es österreichweit - um 0,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Das Bundespflegegeldgesetz trat am 1.Juli 1993 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wurden folgende Sätze gewährt (mit Umrechnung in Euro):

Stufe 1

2.500 S

181,68 €

Stufe 2

3.500 S

254,35 €

Stufe 3

5.400 S

392,43 €

Stufe 4

8.100 S

588,65 €

Stufe 5

11.000 S

799,40 €

Stufe 6

15.000 S

1.090,09 €

Stufe 7

20.000 S

1.453,46 €

 1999 wurde die Pflegegeld-Stufe 1 auf 2.000 S gesenkt, die anderen Stufen etwas angehoben, etwa die Stufe 5 auf 11.591 S. Im Jahr 2008 und 2016 erfolgten zwei weitere geringfügige Anhebungen des Pflegegeldes, sodass die jetzigen Sätze (seit 1.1.2016) wie folgt lauten:            

Stufe 1

157,30 €

Stufe 2

290,00 €

Stufe 3

451,80 €

Stufe 4

677,60 €

Stufe 5

920,30 €

Stufe 6

1.285,20 €

Stufe 7

1.688,90 €

Von 1993 bis heute ist das Pflegegeld im Schnitt um 14,5 Prozent angehoben worden. Im gleichen Zeitraum betrug die Inflation laut Statistik Austria 53,66 Prozent. Wäre das Pflegegeld entsprechend der Inflation angehoben worden, dann müssten die Sätze wie folgt gestiegen sein:  

Stufe 1

241,71 €

Stufe 2

445,61 €

Stufe 3

694,24 €

Stufe 4

1.041,20 €

Stufe 5

1.414,13 €

Stufe 6

1.974,84 €

Stufe 7

2.595,16 €

Die Kosten sind in diesem Zeitraum immens gestiegen; das Pflegegeld ist weit hinter dieser Kostensteigerung zurückgeblieben. Durch die jahrelange Nichtvalorisierung der Pflegegelder ist es bereits zu einer starken realen Abwertung der Pflegegeldbeträge gekommen, die in Verbindung mit anderen Kostensteigerungen v.a. am Gesundheitssektor dazu geführt hat, dass Pflege für viele Betroffenen schon jetzt kaum mehr leistbar ist. Eine deutliche Erhöhung der Pflegegelder ist daher notwendig, verbunden mit einer automatischen jährlichen Valorisierung für die Zukunft.

 

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, mit der im Bundespflegegeldgesetz eine deutliche Erhöhung des Pflegegeldes in allen Pflegestufen durchgeführt und ein Modus für eine künftige jährliche Valorisierung des Pflegegeldes implementiert wird, und diese dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

                   
 

Veröffentlicht: 3. Juli 2018

Aus dem Landtag: