Landtagssitzung 13. Dezember 2011

 

Dringliche Anfrage: Null-Lohnrunde für Gemeindebedienstete

Dringliche Anfrage von KPÖ-LAbg. Dr. Werner Murgg

Wie die Landesregierung angekündigt hat, soll es für steirische Gemeindebedienstete 2012 eine Null-Lohnrunde geben. Dabei hat ein Großteil der Gemeindebediensteten ohnehin nur niedrige oder mittlere Gehälter.
 
Von der bewährten Vorgangsweise, Gespräche mit der Personalvertretung zu führen, wurde heuer abgegangen. Vielmehr wurden die Betroffenen vor vollendete Tatsachen gestellt.
Die Personalvertretung hat zu Recht rechtliche Schritte und Kampfmaßnahmen gegen diese ungeheuerliche Vorgangsweise angekündigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:
  1. Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie sich zur Durchsetzung der Null-Lohnrunde für Gemeindebedienstete?
  2. Ist Ihnen bekannt, dass seit der Einführung des ST-Schemas für Landesbeamte und Landesbeamtinnen im Jahr 2003 die Gehaltsschemata der Landesbediensteten und Gmeindebediensteten unterschiedlich sind?
  3. Ist es richtig, dass das Gehaltsschema der Gemeindebediensteten seither generell schlechter ist als das der Landesbediensteten?
  4. Ist Ihnen bekannt, dass die Gemeindebediensteten grundsätzlich eine höhere Wochenarbeitszeit haben als die Landesbediensteten?
  5. Stimmen Sie grundsätzlich der Einschätzung zu, dass offenbar seit 2003 die Gehaltsentwicklung zwischen Landes- und Gemeindebediensteten entkoppelt wurde?
  6. Wenn ja, warum wird auch den Gemeindebediensteten eine Null-Lohnrunde verordnet?
    Wenn nein, warum ist es dann den Gemeindebediensteten verwehrt in das bessere ST-Schema des Landes zu optieren?
  7. Wie viele Gemeindebedienstete außerhalb von Graz sind von der Null-Lohnrunde betroffen?
  8. Wie viele davon Betroffene sind keine Beamten oder Beamtinnen?
  9. War es bisher üblich vor jeder Gehaltsrunde Gespräche seitens der Stmk. Landesregierung mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten zu führen?
  10. Wenn ja, warum wurden diese Gespräche diesmal ausgesetzt?

 

Gemeindebediensteten Option in ST-Besoldungsschema des Landes ermöglichen

Entschließungsantrag (gegen ÖVP, SPÖ und Grüne)

Für die Gemeindebediensteten gilt ein ungünstigeres Dienstrecht als für Landesbedienstete. Diese Ungleichbehandlung wird durch die Bestemmhaltung der Landesregierung, den Gemeindebediensteten eine Null-Lohnrunde zu verordnen, auf unbestimmte Zeit einzementiert.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine Regierungsvorlage vorzubereiten, mit der die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, damit steirische Gemeindebedienstete (rückwirkend) ab 1.1.2012 in das Besoldungsschema ST des Landes Steiermark optieren können und dienstrechtliche Nachteile gegenüber dem Landesdienstrecht abgeschafft werden.

Abänderungsantrag zum Steiermärkischen Tourismusgesetz

Entschließungsantrag (keine Mehrheit, Zustimmung durch KPÖ und Grüne)

Schon bisher war es gelebte Praxis, dass Tourismusgemeinden, die ein gemeinsames oder gleichartiges Tourismusangebot haben und die als Region eine Einheit bilden, sich zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammenschließen.

Eine große Anzahl von Verbänden hat sich bereits in diesem Sinne gebildet. Diese Entscheidung soll auch weiterhin von den betroffenen Gemeinden autonom getroffen werden können.

Beschlusstext:
Die Novellierungsanordnung zum Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, im schriftlichen Bericht, Einl.Zahl 881/2, wird wie folgt geändert:

5. § 4 Abs. 3 und 4 lauten:
„(3) Tourismusgemeinden, die ein gemeinsames oder gleichartiges Tourismusangebot haben und die als Region eine Einheit bilden, sollen zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden. Die Bildung eines solchen Verbandes ist über Antrag der betroffenen Tourismusgemeinden durch die Landesregierung zu verordnen. In der Verordnung ist auch zu bestimmen, in welcher dieser Gemeinden der Tourismusverband seinen Sitz hat und wie seine Bezeichnung lautet. Solche Tourismusverbände sind gemäß § 6 besonders zu fördern.
(4) Zur Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus obliegen dem Tourismusverband insbesondere:
a) die Organisation des Tourismus im Ort;
b) die Betreuung der Gäste, insbesondere durch Information und Gestaltung von Freizeitaktivitäten, wobei auch auf die Erfordernisse von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu achten ist;
c) die Mitgestaltung des Angebotes in den Tourismusgemeinden durch Initiativen und durch Koordination der Einzelangebote von Beherbergern und Freizeitanbietern;
d) die Erstellung von Konzepten für die Entwicklung des regionalen Tourismus, einschließlich der Integrierung der Markeninhalte der Dachmarke Steiermark;
e) Marketing, Werbung, Angebotsaufbereitung, Produktentwicklung und Destinationsmanagement für den Tourismus unter Berücksichtigung der Markeninhalte der Dachmarke Steiermark;
f) die Unterstützung bei Maßnahmen zur Pflege und Förderung des Tourismus, welche von Dritten ausgehen;
g) die Mittelaufbringung von Dritten, welche keine Tourismusinteressenten gemäß § 1 Z. 5 sind, aber aus dem steirischen Tourismus Nutzen ziehen;
h) die Werbung für Angebote, welche Teil der touristischen Infrastruktur sind.“

Einführung eines Röntgenpasses

Entschließungsantrag (einstimmig angenommen)

Auf dem Gebiet der Radiologie hat die moderne Medizin große Fortschritte gemacht. Computertomographie und MRT ist in der gesamten Steiermark verfügbar. Weitere noch komplexere bildgebende Verfahren wie z. B. ein PET-CT existiert an der Universitätsklinik in Graz. Diese bildgebenden Verfahren mittels ionisierender Strahlen hat die medizinische Diagnostik wesentlich vorangetrieben.

Auch wenn Röntgengeräte und Computertomographien mit immer weniger radioaktiver Strahlung auskommen, so sind die Untersuchungen doch nicht nebenwirkungsfrei. Der Körper vergisst radioaktive Strahlung nicht. Bei jeder Bestrahlung besteht ein kumulativer Effekt, das heißt, die Strahlendosis summiert sich im Laufe eines Lebens.

Leider unterschätzen laut wissenschaftlichen Studien selbst viele ÄrztInnen das Risiko, das durch die Strahlenbelastung entsteht (http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm). Tatsache ist: Wenn 100 Menschen einer zusätzlichen Äquivalentdosis von 1 Sievert ausgesetzt sind, dann ist in 5 Fällen mit Strahlungs-induziertem Krebs zu rechnen. Dieser Zusammenhang gilt pro Sievert, d.h. bei einer Äquivalentdosis von 2 Sievert ist demnach das Krebsrisiko um 10 Prozentpunkte erhöht etc. (Zum Vergleich: Nach der Atomkatastrophe in Fukushima wurde die Bevölkerung ab einer möglichen Strahlenbelastung von 20 Millisievert pro Jahr evakuiert.)

Bei einer Computertomographie ist die Strahlenexposition mit etwa 10 Millisievert um bis zu 1000-mal höher als bei einer Thorax(Brustkorb)-Röntgenaufnahme und ca. 50-mal höher als bei einer kompletten Mammografie. Das mit der radiologischen Untersuchung verbundene Risiko muss bei der Indikationsstellung berücksichtigt werden, wobei aber außer Zweifel steht, dass bei begründeter Indikation der medizinische Nutzen das Risiko überwiegt!

Faktum ist, dass sich die Zahl der CT-Untersuchungen und damit die durch sie hervorgerufene Strahlenexposition von Jahr zu Jahr erhöht. Alternative Aufklärung und besseres Wissen über die Höhe der verordneten Strahlendosen und die bereits bestehende Strahlenbelastung einzelner PatientInnen würde einen sorgsameren Umgang mit den radiologischen Untersuchungen bringen.
Um die kumulierte Gesamtbelastung eines Patienten/einer Patientin besser bewerten zu können, sollte daher jede radiologische Untersuchung und jede strahlentherapeutische Behandlung in einem Röntgenpass aufgezeichnet und die Werte der Strahlendosis in Sievert bzw. Millisievert angegeben werden.

So wie ebenso die Aufzeichnungen im Impfpass oder die klare Aufklärung über Nebenwirkungen von Medikamenten absolut notwendig sind und der Informationsgehalt im Vordergrund steht, so sollte es auch mit dem Röntgenpass gehandhabt werden. Durch diese fundierte Information im Röntgenpass kann auf die individuelle Situation jedes Patienten/jeder Patientin eingegangen werden, auch könnten unnütze und kostenintensive Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordet, an die Bundesregierung heranzutreten und die österreichweite Einführung eines Röntgenpasses für alle Bürgerinnen und Bürger anzuregen, in dem jede radiologische Untersuchung und jede strahlentherapeutische Behandlung aufgezeichnet und die Werte der Strahlendosis in Millisievert angegeben werden.

Änderung der Betriebsvereinbarung im Hinblick auf VigilantInnen

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

Die Änderung der Betriebsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der Universalmuseum Joanneum GmbH sieht im Vertragspunkt 2. „Finanzierung der übertragenen Aufgaben“, Änderungen bzw. Kürzungen betreffend den Zuschuss zum laufenden Aufwand der Universalmuseum Joanneum GmbH vor.

Die derzeitigen Zuschüsse für den Sach- und Personalaufwand werden zusammengeführt und ab 2013 grundsätzlich wertangepasst. Ausgenommen von der Wertanpassung sind aber die Kosten für die VigilantInnen.
VigilantInnen erhalten seit 2007 (Landtagsbeschluss Nr. 741 vom 18.09.2007) für Aufsichtsdienste einen Stundenlohn von zumindest 7,60 Euro/h, pro geleisteter Führungseinheit zumindest 30 Euro (durchschnittliche Untergrenze österreichischer Museen), und für die Erarbeitung von Workshops und Sonderführungen 50 Euro.

Nach der nun vorliegenden Betriebsvereinbarung würden die Gehälter der Vigilanten weiterhin nicht wertangepasst. Diese "Einsparung" trifft nun aber gerade einen Personenkreis, der ohnehin nur über ein geringes Einkommen verfügt.

Die Betriebsvereinbarung sollte daher dahingehend abgeändert werden, dass ab dem Jahr 2013 auch die Kosten für die VigilantInnen wertangepasst werden und zwischen dem Land Steiermark und der Universalmuseum Joanneum GmbH sieht im Vertragspunkt 2. „Finanzierung der übertragenen Aufgaben“.

Es wird daher der Antrag gestellt:Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Betriebsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der Universalmuseum Joanneum GmbH dahingehend zu ändern, dass auch die Kosten für VigilantInnen ab 2013 nach dem Verbraucherpreisindex wertangepasst werden und somit die Löhne der VigilantInnen im entsprechenden Maße angehoben werden können.

Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige im Gemeinwesen

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ und ÖVP)

In Österreich sind besonders viele Menschen ehrenamtlich tätig, und zeigen damit ihre Bereitschaft einen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander zu leisten. Ehrenamtlich tätige Menschen tragen unbestritten wesentlich dazu bei, dass wir in einem erfolgreichen Land mit einer hohen Lebensqualität leben. Aufgabe des Staates ist es mithin auch, diese vielfältigen und wertvollen Aktivitäten zugunsten des Gemeinwohles durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde daher in der Landtagssitzung am 17. März 2009 auf Antrag der ÖVP die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1417 aufgefordert, zu prüfen, ob für ehrenamtliche Tätige im Gemeinwesen eine kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen werden kann, dem Landtag jedenfalls darüber zu berichten, und gegebenenfalls ein landesweites Modell auszuarbeiten und anzubieten.

Die Idee zu dieser Initiative ist naheliegend. Der Schutz und die Sicherheit für ehrenamtlich Engagierte muss klarerweise einen besonders hohen Stellenwert haben. Ein automatisch garantierter Versicherungsschutz hilft bürokratische Hürden zu überwinden und die Schwelle für den Einstieg in ehrenamtliche Tätigkeit zu verringern.

Die Vorarlberger Landesregierung hat sich bereits vor mehreren Jahren entschlossen, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement auf genau diese Art und Weise weiter zu verbessern. So wurden eine Sammel-Haftpflicht und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für Ehrenamtliche/freiwillig Tätige abgeschlossen, wobei die Definition dieser Tätigkeiten bewusst so formuliert wurde, dass ein möglichst weiter Kreis von Initiativen und Personen erfasst wird.

Der in Vorarlberg gebotene Haftpflichtversicherungsschutz besteht subsidiär, d.h. eine anderweitig bestehende Versicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig. Versichert sind alle Personen in Vorarlberg, die in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen oder in Vereinen gemäß Vereinsgesetz für das Gemeinwohl ehrenamtlich tätig sind, während Vereine, welche ihre Aufgaben durch ArbeitnehmerInnen und Quasi-ArbeitnehmerInnen erfüllen sowie Personen zum Zeitpunkt des Ausübens einer Sportart ausgeschlossen bleiben.

Personen- und Sachschäden ist eine Deckungssumme von maximal 3.000.000,– € vorgesehen, wobei Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Sachschäden 350,– € beträgt. Bei Vereinen gem. Vereinsgesetz wird eine Leistung ab einer Schadenhöhe von € 1.000.000,– bis max. zur vereinbarten Versicherungssumme erbracht. Der in Vorarlberg gebotene Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt demgegenüber pauschal.

Alle Personen die in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen oder in Vereinen gemäß Vereinsgesetz für das Gemeinwohl in Vorarlberg ehrenamtlich tätig sind, gelten als versichert. Ebenso wie im ‚Haftpflichtfall sind Vereine ausgeschlossen welche ihre Aufgaben durch ArbeitnehmerInnen und Quasi-ArbeitnehmerInnen erfüllen sowie Personen zum Zeitpunkt des Ausübens einer Sportart.

Leider ging die XV. Gesetzgebungsperiode zu Ende ohne dass man der Verwirklichung des Beschlusses Nr. 1417 auch nur einen Schritt näher gekommen ist. Die vielen Gründe für seine Umsetzung sprechen sind auch jetzt, zwei Jahre nach der ursprünglichen Beschlussfassung, noch in vollem Umfang valide. Man sollte das interessante und lobenswerte best practice Beispiel in Vorarlberg daher einer genauen Prüfung unterziehen und gegebenenfalls in der Steiermark umsetzen.

Nachdem das angebrochene Kalenderjahr zudem auch noch das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit 2011“ ist, wäre es ein gutes Signal raschestmöglich der Umsetzung dieser Initiative näherzutreten.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert
1. zu prüfen, ob für ehrenamtliche Tätige im Gemeinwesen eine kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung, nach Vorbild der in Vorarlberg existierenden „Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt“, abgeschlossen werden kann, dem Landtag darüber zu berichten, und
2. gegebenenfalls ein landesweites Modell auszuarbeiten und anzubieten.

Gratis-ÖV und Fahrverbote bei Feinstaubalarm

Entschließungsantrag (abgelehnt von SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Die Feinstaubsituation in der Steiermark und speziell in Graz ist, wie MedizinerInnen bestätigen, gesundheitsgefährdend. Die Situation muss in erster Linie durch konkrete inhaltliche Maßnahmen verbessert werden. Das Austauschen von Verantwortlichkeiten ist in diesem Zusammenhang sekundär.

Zusätzlich zu den schon vorgelegten Maßnahmen soll an Feinstaubalarmtagen ein gestaffeltes Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, tageweise alternierend nach geraden und ungeraden Nummerntafeln jeweils an geraden und ungeraden Tagen, verhängt werden.

Gleichzeitig muss an diesen Tagen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im steirischen Verkehrsverbund kostenlos angeboten werden und für ausreichende Kapazitäten Vorsorge getroffen werden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzubereiten, die vorsieht, dass bei Überschreitung der zulässigen Höchstgrenze des Feinstaubwerts vom 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ein Fahrverbot verhängt und in geeigneter Form (via Radio, Zeitungen und mit eigenen Verkehrstafeln) kundgemacht wird; dieses Fahrverbot soll alternierend an geraden Tagen für Fahrzeuge mit Nummerntafel mit gerader Endziffer und an ungeraden Tagen für Fahrzeuge mit ungerader Endziffer vorgeschrieben werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass an diesen Tagen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in den jeweiligen Zonen des steirischen Verkehrsverbundes kostenlos angeboten wird.

Veröffentlicht: 14. Dezember 2011

Aus dem Landtag: