Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2009

Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Damit Sie draußen wissen was drinnen vorgeht !

Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2009

Flugblatt zur Gemeinderatssitzung vom 22. April 2009
FPÖ bezeichnet Schüsse auf Grazer Straßenbahn als "Dummejungenstreich"!

Flugblatt zur Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2009

Herunterladen Achtung: Diese Datei enthält unter Umständen nicht barrierefreie Inhalte!

pdf, 539K, 18-05-2009


Nachmittagsbetreuung von VolksschülerInnen in den Schulferien

DRINGLICHER ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Maga. Uli Taberhofer

DRINGLICHER ANTRAG
(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)



In den letzten Jahren wurde an den öffentlichen Grazer Volksschulen ein System der Nachmittagsbetreuung aufgebaut, das auch sehr gut angenommen wird, da in immer mehr Familien beide Elternteile berufstätig sind. Auch Alleinerziehenden ermöglicht die Nachmittagsbetreuung, sich keine Sorgen über den Verbleib der Kinder während der Arbeitszeiten machen zu müssen.

Ein Problem zeichnet sich jedoch in diesem Jahr für die Sommerferien ab, denn das bisher bestehende Angebot einer möglichen Unterbringung in einem der städtischen Horte soll ab diesem Jahr wegfallen. Dies würde zumindest für 70 bis 80 Kinder und deren Eltern bedeuten, dass sie in den Sommerferien eine Alternative zu den städtischen Einrichtungen finden müssen.

Die Streichung des Angebots wurde damit begründet, dass es insgesamt zu kostenintensiv sei und zusätzlich externes Personal angestellt werden müsste. Laut Stadtschulamt gibt es für die betroffenen Kinder nur die Möglichkeit, um Aufnahme in einer privaten Kinderbetreuungseinrichtung anzusuchen. Vorausgesetzt, Eltern finden überhaupt einen Betreuungsplatz für ihr Kind, fällt bei privaten Institutionen meist die Möglichkeit einer sozialen Staffelung der Tarife weg, was zu enormen finanziellen Belastungen der betroffenen Eltern führen kann, da ein solcher Betreuungsplatz pro Kind und Monat rund 200,-- Euro kostet.


Deshalb stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Die zuständigen Stellen werden beauftragt,

die Möglichkeit zu prüfen, dass

1. Schulkinder auch weiterhin die Möglichkeit der Aufnahme in einen städtischen Hort haben, damit ihre Betreuung über die Sommermonate in diesen Einrichtungen sichergestellt ist und

2. den Eltern aus der Betreuung ihrer Kinder in den Ferienzeiten keine höheren Kosten erwachsen.

Ein Bericht darüber soll dem Kinder- und Jugendausschuss noch vor dem Sommer vorgelegt werden.





Wohnbauförderung des Landes Steiermark

DRINGLICHER ANTRAG DER KPÖ von GR Manfred Eber


Als Teil eines von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmenpaketes sollen die Wohnbauförderungsmittel um weitere 11,5 Millionen Euro gekürzt werden.

Gleichzeitig spricht Landesrat Seitinger davon, dass in der Steiermark bis 2012 rund 31.000 Wohnungen fehlen. In Graz fehlen jährlich 600 Wohnungen, im städtischen Wohnungsamt sind 1700 Grazerinnen und Grazer für die Zuweisung einer leistbaren Wohnung vorgemerkt. Bereits in der Vergangenheit wurden die Wohnbautöpfe geplündert, um Budgetlöcher zu stopfen, die Folge davon: während es in den neunziger Jahren noch Förderungsprogramme für bis zu 2.500 Wohneinheiten gab, liegt die aktuelle Zahl in der Steiermark nunmehr bei 1.400 Wohnungen, die Zahl der fertig gestellten Wohnungen sank im gleichen Zeitraum von 2.740 (Spitzenwert in den 90er Jahren) auf 1.865.

Durch diese sinkende Wohnbautätigkeit und wegen der gestiegenen Nachfrage, insbesondere im Großraum Graz, kommt es zu überdurchschnittlichen Steigerungen bei den Mieten. In den letzten fünf Jahren sind die Mieten doppelt so stark gestiegen wie Inflation und Löhne. Bereits jetzt sind es längst nicht mehr nur Kleinverdiener, Arbeitslose, Pensionist/inn/en oder Alleinerzieherinnen, die sich die Mieten auf dem so genannten freien Markt nicht mehr leisten können.  Auch Haushalte mit einem mittleren Einkommen zahlen für eine zeitgemäße Mietwohnung oft schon über 40 % ihres Nettoeinkommens.

Vor diesem  Hintergrund und angesichts des dramatischen Konjunktureinbruchs ist die Kürzung der Fördertöpfe kontraproduktiv. Mit den Wohnbauförderungsmitteln kann einerseits die Finanzierung für Baumaßnahmen einerseits ein Beitrag zur Ankurbelung der Wirtschaft und der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sein, andererseits ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung von weniger begüterten Menschen, um ausreichend leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den

Antrag zur dringlichen Behandlung
(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Die Stadt Graz spricht sich gegen die Kürzung der Rücklagen der Wohnbaumittel aus und fordert die steiermärkische Landesregierung auf, von diesem Schritt Abstand zu nehmen.

 
 





Nicht beantwortete Anfrage vom 15. 01. 2009 zu „Gastgärten auf öffentlichem Grund und Gewerbeordnung“

ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Manfred Eber

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Am 15. Jänner 2009 stellte ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Anfrage an Sie:

„Nicht nur der Betrieb eines Gastgartens auf privatem Grund benötigt eine gewerberechtliche Genehmigung auf der Grundlage der österreichischen Gewerbeordnung. Dem widersprechend wurden in Graz betriebene Gastgärten (welche auf privatem und öffentlichem Grund errichtet wurden) offenbar keinem ordentlichen Bewilligungsverfahren  unterzogen.
Ein und dasselbe Gesetz wird offensichtlich divergierend ausgelegt. Nicht anders ist Ihre Anfragebeantwortung vom 14. Juni 2007 zu verstehen. Sie teilen darin mit, dass das Straßenamt – eine dafür übrigens nicht zuständige Abteilung – die Rechtsauffassung vertritt, dass für den Betrieb von Gastgärten auf öffentlichem Grund eine gewerberechtliche Genehmigung nicht erforderlich sei.
Auch die für diese Materie tatsächlich zuständige Abteilung der Stadt Graz – die Bau- und Anlagenbehörde – erteilte in der Vergangenheit schriftliche Auskünfte, wonach „die Errichtung eines Gastgartens unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 GewO hinsichtlich der Emissionsart Lärm nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich eine Anzeige nach § 81 Abs. 3 GewO erforderlich“ sei. (A17, GZ 022094/2005 vom 29. 5. 2006).
Dem widerspricht die Praxis anderer österreichischer Verwaltungsbehörden und unter anderem  auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in einem Erkenntnis vom 27. Juni 2007.
Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

Anfrage

Wie viele Gastgärten wurden zum Stichtag 1. September 2008 in Graz ohne Durchführung eines ordentlichen Bewilligungsverfahren betrieben und bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigen Sie, diesen gesetzwidrigen Zustand beizubehalten?“

Nunmehr hat die Gastgartensaison bereits begonnen und die Anfragebeantwortung steht immer noch aus. Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

Anfrage

Sind Sie bereit, meine Anfrage vom 15. Jänner 2009 schriftlich zu beantworten, wenn ja, mit welchem Zeithorizont habe ich für die schriftliche Ausfertigung zu rechnen?







Pflegeheim – Personelle Ausstattung im Sozialamt

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer

Ende April musste das Pflegeheim Marianne in Graz-Andritz wegen schwerer Missstände zum Schutz der BewohnerInnen geschlossen werden. Es wurden Mängel in Pflege, Hygiene und Organisation festgestellt. Die grobe Vernachlässigung der Pflegebedürftigen hat sogar dazu geführt, dass jede/jeder fünfte der insgesamt 87 BewohnerInnen laut Sachverständigen Wundgeschwüre am Gesäß, am Rücken oder an der Ferse hatte.
Obwohl das Referat für Sozialplanung bei einer Informationsveranstaltung vor ca. 2 Jahren darauf hingewiesen hat, dass es drei Arten von Überprüfung für Pflegeheime und Pflegeplätze gibt – nämlich die Mängel-, Anlass- und Routinekontrolle – die aus ihrer Sicht dazu beiträgt, dass eine qualitätsvolle Pflege innerhalb der Stadt sichergestellt werden kann, löst dieser vorher skizzierte Sachverhalt Zweifel aus, ob die bisher getroffenen Maßnahmen im Interesse der Pflegebedürftigen ausreichend sind.

Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

Anfrage

Sind zusätzliche Maßnahmen bezüglich einer Verbesserung der personellen Ausstattung im Sozialamt erforderlich bzw. geplant, um eine dichtere Kontrolle zur Überprüfung der Pflegeheime und eine effektivere Fachaufsicht gewährleisten zu können?
 


 


Geplantes Laufhausprojekt in der Neubaugasse

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer


Vor einigen Tagen haben sich BewohnerInnen des Bezirkes Lend an uns gewendet und um Unterstützung bei ihrem Protest gegen das geplante Laufhausprojekt in der Neubaugasse 37 gebeten. Ihre Sorge ist sehr groß, dass sich durch dieses Bordell die Wohnsituation für die Bevölkerung und insbesondere für Jungfamilien mit Kindern deutlich verschlechtern wird und sie sprechen sich deshalb strikt gegen diesen Standort aus.
Da es auch im Interesse aller politisch Verantwortlichen in unserer Stadt sein muss, die Lebensqualität der BürgerInnen und Bürger in der Stadt Graz zu erhalten bzw. zu verbessern,

stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrte Herr Bürgermeister, folgende

Frage

Sind Sie bereit, die verantwortlichen Stellen zu beauftragen, die bestehenden Gesetze daraufhin zu überprüfen bzw. gegebenenfalls Möglichkeiten der Veränderung zu überdenken, damit auf Perspektive eine Ausnahmeregelung für Wohngebiete umgesetzt werden kann?



 




ABÄNDERUNGSANTRAG Zum Dringlichkeitsantrag von ÖVP und Grünen eingebracht von Frau Gemeinderätin Gesek „Einführung eines Sozialpasses der Stadt Graz“

ABÄNDERUNGSANTRAG DER KPÖ von Gemeinderätin Maga. Uli Taberhofer

Abänderungsantrag
Zum Dringlichkeitsantrag von ÖVP und Grünen
eingebracht von Frau Gemeinderätin Gesek
„Einführung eines Sozialpasses der Stadt Graz“


Der Antragstext lautet:


Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Sozialstadträtin mit der Ausarbeitung eines Sozialpasses bis zur Gemeinderatssitzung am 24. September d. J. beauftragt wird. Dieses Vorhaben ist vordringlich zu behandeln. Alle zuständigen Abteilungen des Magistrates werden aufgefordert, ressortübergreifend die Voraussetzungen für seine Einführung zu schaffen.



 




 

Gratis Wlan Verbindung auf öffentlichen Plätzen, Schwimmbädern und GVB - Haltestellen

Anfrage von KPÖ-Gemeinderat Christian Sikora

Fragestunde für die Gemeinderatssitzung am 14. 5. 09
An Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

In jüngster Vergangenheit gab es Pressemeldungen über Installierung von Gratis Wlan Verbindungen auf öffentlichen Plätzen, Schwimmbädern und GVB Haltestellen, um mit dem Laptop, dem Notbook oder mittels einem Handy kabel- und kostenlos an den  angeführten Punkten im Internet surfen zu können.
Da die CityCom als 100% Tochter der Stadt Graz AG die Wlan Versorgung nun übernehmen soll, stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat die Frage nach der zu erwartenden Kostenentwicklung und der Datensicherung für die Benutzer.
Sollte ein Benutzer eine flexible ID Adresse besitzen, kann eine Kostenentstehung nicht ausgeschlossen werden. Auch ist es ein Leichtes für Hacker, sich in eine Verbindung zu schleusen, um Schaden anzurichten. Besorgnis erregend sei da das Beispiel, wenn der Benutzer Zugriff auf sein Konto nimmt.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat folgende

Anfrage:
Haben Sie Informationen darüber, inwieweit bei der Installierung und bei der Ausarbeitung des Projektes Gratis WLAN Verbindungen auf öffentlichen Plätzen, Schwimmbädern und GBV Haltestellen  auf mögliche Kostenfaktoren Rücksicht genommen wird, wie hoch die Projektkosten sind und inwieweit der Schutz der Benutzer vor illegalen und missbräuchlichen Zugriffen gewahrt wird?









 

Zusätzliche Beleuchtung in der Starhemberggasse

ANFRAGE DER KPÖ Gemeinderätin Mag.a Uli Taberhofer


Die BewohnerInnen der ENW (Ennstaler Neue Heimat) Starhemberggasse 13 und 15 sind mit einer Bitte an uns herangetreten. Bei der Ein- bzw. Ausfahrt der Wohnhaussiedlung zur Starhemberggasse gibt es immer wieder Probleme aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse. Abgesehen davon, dass es insgesamt in dieser Gasse zu wenig Beleuchtungskörper gibt, verdecken Bäume zusätzlich die vorhandenen Lichtquellen. Das hat dazu geführt, dass es bereits einige Zwischenfälle gegeben hat, wobei insbesondere Kinder der Wohnhaussiedlung sehr gefährdet sind. Eine Beleuchtung links und rechts bei der Zufahrt könnte dem Abhilfe schaffen.


Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende

Anfrage

Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu kontaktieren, um den Sachverhalt in der Starhemberggasse 13 und 15 prüfen zu lassen und eine entsprechende Lösung im Interesse der BewohnerInnen herbeizuführen?











Gösting Anton Kleinoscheg Strasse / Exerzierplatzstraße – Errichtung eines Schutzweges für Fußgänger

ANTRAG DER KPÖ Gemeinderat Christian Sikora

Nach der Schließung des Bahnüberganges Weixelbaumstraße im Bezirk Gösting wurde im Bereich der Eisenbahnunterführung Exerzierplatzstraße der nordseitige Gehsteig mit einem provisorischen Holzzaun für Fußgänger gesichert. Die Gehsteigsicherung  erstreckt sich nun aber weit in die Anton Kleinoscheg Strasse in Richtung Norden, sodass für die Bewohner der Siedlung im südlichen Teil der Anton Kleinoscheg Strasse ein Überqueren der stark frequentierten Strasse nicht mehr gefahrlos und ohne Umwege in Kauf zu nehmen möglich ist. Viele der Bewohner benutzen nun den südlichen ungeschützten Teil der Eisenbahnunterführung Exerzierplatzstrasse, um in das nahegelegene Einkaufszentrum in der Wienerstraße zu gelangen. Gefährliche Situationen mit dem Individualverkehr stehen dabei nicht nur für Kinder an der Tagesordnung.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

Antrag:

Die zuständige Stelle des Magistrats wird ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe im Kreuzungsbereich Anton Kleinoscheg Strasse zur Exerzierplatzstrasse bei der dort ohnehin schon vorhandenen Verkehrsinsel rasch einen Schutzweg mit Verbindung zum nordseitig bereits gesicherten Gehsteig zu errichten, damit die BürgerInnen gefahrlos auf einen gesicherten Gehsteig in Richtung Wienerstraße gelangen.




Verwendung für funktionslos gewordenes GVB-Wartehäuschen

ANFRAGE DER KPÖ von Gemeinderätin Gertrude Schloffer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die KPÖ setzt sich –auch mit Anfragen im Gemeinderat – stets dafür ein, dass mehr GVB-Wartehäuschen errichtet werden.
Oft wird uns entgegnet, dass dies aus verschiedensten Gründen nicht möglich wäre. Jetzt hat sich aber folgender Fall ergeben. Wegen der Verlegung einer GVB-Haltestelle in der Straßgangerstraße ist das bestehende Wartehäuschen  auf Höhe Spar – vis a vis Billa – funktionslos geworden, weil an der neuen Haltestelle kein Wartehäuschen Platz findet.
Es wäre sinnvoll, dieses Wartehäuschen zu einer Haltestelle zu transferieren, wo die GVB-Passagiere ein Wartehäuschen wollen.
Ich richte deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

Anfrage:


Sind Sie bereit, bei den GVB die oben angesprochene Verlegung dieses funktionslos gewordenen Wartehäuschens anzuregen?






Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in Nahrungsmitteln.

ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch



Bisphenol A, kurz BPA, ist eine der wichtigsten und meistproduzierten Chemikalien weltweit  und wird seit etwa 40 Jahren im großtechnischen Maßstab hergestellt. Dabei wird es z. B. bei Zahnfüllungen und Thermopapier in seiner Grundform benutzt. BPA findet sich aber vor allem auch in Lebensmittelverpackungen aus Polycarbonat, in Plastikflaschen, Babyflaschen, Trinkbechern oder Plastikgeschirr. Auch Konserven- und Getränkedosen oder Milchpackungen sind innen mit BPA-hältigen Epoxidharzen überzogen.
Bisphenol A gehört zu einer Gruppe von Substanzen („Endocrine Disruptors“), die hormonähnlich (östrogen) wirken können. Es wurde nachgewiesen, dass die Industriechemikalie auch schon bei einer "außerordentlich niedrigen Dosierung" von 0,02 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht das Erbgut schädigen und zum Beispiel das bekannte Dowsyndrom verursachen kann. Der Stoff kann schon in kleinsten Mengen die Gehirnentwicklung bei Föten, Säuglingen und Kleinkindern schädigen und bei Erwachsenen zu Leberschäden, Diabetes und Herzerkrankungen führen. BPA kann eine vergrößerte Prostata, geringe Spermienkonzentration, Verminderung der Fortpflanzungsfähigkeit, verfrühte Pubertät oder Fettleibigkeit hervorrufen. Bei über 90 Prozent der Bevölkerung ist Bisphenol A bereits im Körper nachweisbar.
Wärme, Säuren und Laugen begünstigen das Herauslösen aus dem Kunststoff. Kochendes Wasser beschleunigt die Rate auf das 55-fache. Je länger man Flaschenkost warm hält, je öfter etwa eine Babyflasche oder eine Lerntasse mit heißen Getränken gefüllt oder mit heißem Wasser gespült wird, umso mehr BPA kann sich wieder lösen und in ein Nahrungsmittel übergehen und umso mehr Bisphenol A wird vom Körper aufgenommen. Säuglinge, deren Hormonsystem noch nicht ausgereift ist, sind besonders gefährdet. Besonders viel BPA löst sich aus dem Kunststoff, wenn etwa eine Babyflasche mit Milch in der Mikrowelle erhitzt wird. Das hat eine Untersuchung von Ökotest ergeben. Die Tester fanden zwischen 67 und 157 Mikrogramm Bisphenol A je Liter.

In kommunalen deutschen Kläranlagen wurde bereits eine Zunahme von Bisphenol A im Klärschlamm beobachtet. Es kommt zudem im Sickerwasser und teilweise auch im Trinkwasser vor. BPA wird mit der Nahrung, durch die Haut oder durch Einatmen von Staub aufgenommen. Aufgrund der großen Produktionsmenge soll Bisphenol A auch schon in Hausstaub zu finden sein.
Rund eine Million Tonnen BPA werden jährlich in Europa hergestellt. Es geht um einen Markt von rund drei Milliarden Euro. Die größten Produzenten sind BAYER, Dow Chemicals und GE Plastics.
Bis 2006 galt ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und pro Tag für die maximal aufgenommene Menge pro Tag. 2007 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Grenzwert für Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht auf europäischer Ebene von 10 auf 50 Mikrogramm/kg pro Tag angehoben. Durch Beschluss der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA ist diese Chemikalie nicht als zulassungspflichtig eingestuft und erscheint nicht in der aktuellen Liste der EU-Chemikalienverordnung REACH.
Wissenschaftler kritisieren auf Basis einer Vielzahl unabhängiger Studien den neuen EU-Grenzwert als viel zu hoch, da schon geringe Mengen des Stoffes erhebliche negative gesundheitliche Auswirkungen haben können. So hat das deutsche Umweltbundesamt wegen möglicher Gesundheitsgefahren das Entfernen der Kunststoff-Chemikalie Bisphenol A aus Babyflaschen und Kindergeschirr gefordert, da besonders das Hormonsystem von Neugeborenen höchst empfindlich ist. Kanadas Gesundheitsbehörde hat Bisphenol A bereits als gefährlich klassifiziert und BPA-hältige Babyflaschen aus Polycarbonat verboten.

Auch in Österreich und in Europa sollte Verbrauchersicherheit vor wirtschaftlichen Interessen stehen. Das Verbot von BPA in Produkten, mit denen Babies und Kleinkinder in Kontakt kommen, sollte im Sinne des Gesundheitsschutzes angestrebt werden. Die raschestmögliche Senkung des Grenzwertes auf den ursprünglichen Wert wäre ein erster begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden


Antrag


Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert  die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Bisphenol A auf die Liste der von der EU-Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregend eingestuften Substanzen gesetzt werde, damit der Einsatz dieser Chemikalie im Lebensmittelsektor vermieden wird.






Sichtstörende Werbung in Straßenbahnen

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderrat Mag. Andreas Fabisch

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ziel einer verantwortungsbewussten und zukunftsorientierten Verkehrspolitik muss sein, die öffentlichen Verkehrsmittel als preiswerte, sichere und angenehmere Alternative dem Individualverkehr gegenüberzustellen.
Größere und kleinere Faktoren wirken sich auf die Zufriedenheit der Fahrgäste aus: So wird von der Politik stets die Preisgestaltung im Auge zu behalten sein, die Fahrfrequenz muss - vor allem abends - noch deutlich verbessert werden u. a. m.
 Ein Umstand, der ganz sicher nicht zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs, sondern eher zur Verärgerung vieler zahlender Fahrgäste beiträgt (aber leicht zu korrigieren wäre) ist die Unsitte, Fenster durch Werbefolien zu verkleben und so den Passagieren den Blick auf unsere schöne Stadt zu erschweren oder zu verunmöglichen. Erfolgt diese aufdringliche Gestaltung blickdicht und über mehrere Scheiben zugleich, wird vor allem älteren Passagieren auch die Orientierungsmöglichkeit reduziert.
Wenn schon Werbung sein muss, so bieten die Metallflächen der Verkehrsmittel garantiert genug Raum für entsprechende Reklamehinweise.

Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende


Anfrage:

Sind Sie bereit, darauf hinzuwirken, dass in Zukunft die Sichtscheiben der öffentlichen Verkehrsmittel in Graz zur Gänze als Werbeflächen ungenutzt bleiben?




Ermäßigung für Studienkarte des Verkehrsverbundes Steiermark auf 50 % erhöhen

Antrag der KPÖ von Gemeinderat Manfred Eber

Im Vergleich mit anderen Universitätsstandorten liegt der Steirische Verkehrsverbund und insbesondere die Kernzone Graz (Zone 101), was die Höhe der Preise angeht, im absoluten Spitzenfeld in Österreich. Steirische Studierende bekommen bei der Benützung von Öffentlichen Verkehrsmitteln eine Ermäßigung von 38 % auf Semestertickets und ist damit Schlusslicht bei der Ermäßigung für Studierende. Im Zuge der Verhandlungen der Gebietskörperschaften über die Fortführung der Studienkarte hat nunmehr der Bund mitgeteilt, dass eine Erhöhung auf 40 % akzeptabel erscheint. Die anderen Verhandlungspartner erteilten den Anliegen der Studierenden eine Absage.

Studierende sind zur Abdeckung des Lebensunterhalts im wesentlichen auf die Unterstützung durch die Eltern oder auf staatliche Beihilfen (Familien- und Studienbeihilfe) angewiesen. Die durchschnittlichen monatlichen  Einnahmen österreichischer Studierender betrugen im Sommersemester 2006 € 1.040,--, davon € 214,-- aus Naturalleistungen der Eltern (Quelle: Studierendensozialerhebung 2006). Eine Vergünstigung der Studienkarte ist aus diesem Blickwinkel ein wünschenswertes Ziel. Eine Reduktion des bisherigen Preises der Studienkarte auf 50 % des Preises einer regulären Halbjahreskarte sollte daher angestrebt werden.

Eine Erhöhung der Ermäßigung auf 50 % für Studienkarten würde einen finanziellen Mehraufwand von rund 360.000 Euro pro Jahr bedeuten. An der Finanzierung dieses Mehraufwandes würden sich allerdings Bund, Land und die Stadt Graz beteiligen.

Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

Antrag

Die Stadt Graz wird bei Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund, dem Bund und dem Land Steiermark versuchen, die Bereitstellung ausreichender Mittel zu veranlassen, damit die seit dem Jahr 1996 bestehende Vereinbarung zur Finanzierung und Unterstützung einer Studienkarte im Verkehrsverbund Steiermark dahingehend abgeändert wird, dass zukünftig eine Ermäßigung von 50 % für Studierende erzielt werden kann.





26. Juni 2009