Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2008

Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Erhöhung der Gas- und Fernwärmepreise

DRINGLICHKEITSANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

Die Energie Graz AG will mit 15. November wird den Gaspreis um 17 Prozent erhöhen, für Fernwärme ist ein Preissprung von 9,3 Prozent auf den Verbrauchertarif geplant.
An diesem Unternehmen halten die  Steiermark und die Grazer Stadtwerke AG je 49 Prozent sowie die Stadt Graz zwei Prozent. Die EGG betreut 16.000 Gas- und 35.000 Fernwärmekunden.
Die geplante Erhöhung stellt eine große Belastung für viele Menschen dar, die angesichts der aktuellen Lage nicht hinzunehmen ist.

Deshalb stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert Bürgermeister Nagl und Vizebürgermeisterin Rücker als VertreterInnen der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Graz AG auf, die Rücknahme der Gas- und Fernwärmepreiserhöhung der Energie Graz  zu erwirken.



Finanzkrise – Aussetzen des Stabilitätspakts

DRINGLICHKEITSANTRAG DER KPÖ von Klubobfrau Ina Bergmann

DRINGLICHER ANTRAG

Die weltweite Finanzkrise hat auch Auswirkungen auf die Stadt Graz. Diese sind derzeit nicht in ihrem vollen Umfang abzusehen. Eines steht aber fest: Die Notmaßnahmen des Bundes führen zu einem Ansteigen der Gesamtverschuldung Österreichs. Gleichzeitig steigt die Zinsbelastung von Gemeinden wie Graz.
In dieser Situation bringt ein Festhalten an den Kriterien des Euro-Stabilitätspaktes (Vertrag von Maastricht) und des damit verbundenen innerösterreichischen Stabilitätspaktes schwerste Probleme mit sich, welche die Erfüllung unserer Aufgaben im Interesse der Menschen in der steirischen Landeshauptstadt erschweren.
Der Leiter des Wirtschaftsforschungsinstitutes Karl Aiginger und andere Experten treten deshalb für ein Aussetzen des Stabilitätspaktes ein, damit alle Gebietskörperschaften die Möglichkeit für Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft und der Konjunktur haben.
Der Gemeinderat der Stadt Graz sollte diese Forderung unterstützen.


Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den

Antrag zur dringlichen Behandlung

Die Stadt Graz wendet sich mit einer Petition und der Forderung an den Bundesgesetzgeber, den innerösterreichischen Stabilitätspakt auszusetzen, solange das „Finanzmarktstabilitätsgesetz" und "Interbankmarktförderungsgesetz" mit den darin vorgeschlagenen Notmaßnahmen im Ausmaß von insgesamt 100 Milliarden Euro in Kraft ist.



Initiative gegen drohende Schließung von Postämtern in Graz

DRINGLICHKEITSANTRAG VON KPÖ UND SPÖ eingebracht von Gemeinderat Christian Sikora

DRINGLICHKEITSANTRAG
(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Die drohende Schließung von 8 Postamtsfilialen im Grazer Stadtgebiet hat im September vor der Nationalratswahl zahlreiche Proteste der Bevölkerung und auch von Parteien hervorgerufen. Die Post hält aber nach allen Informationen an ihren Zusperrplänen fest, die eine Folge der vollzogenen Teilprivatisierung und weiterer Privatisierungspläne sind.
Eine gemeinsame Manifestation des Grazer Gemeinderates soll zur Unterstützung der Bevölkerung dienen.
Schließlich bedeutet die Sperre von Postämtern auch einen Verlust an Infrastruktur in den jeweiligen Stadtteilen und  bringt vor allem für ältere Menschen große Probleme.
Stellvertretend für alle bedrohten Filialen möchte ich zwei von ihnen hervorheben. Das Postamt in der Triesterstraße im Westen von Graz ist für Tausende Menschen in der Region, darunter viele GemeindemieterInnen, ganz wichtig. Die Zusammenlegung mit dem Postamt im City-Park würde große Probleme schaffen. Es ist auch zu erwähnen, dass gerade in diesem Gebiet in letzter Zeit einige Infrastruktureinrichtungen, darunter die städtische Büchereifiliale geschlossen wurden.
Und bei  der Filiale Ragnitz im Osten der Stadt würden nach einer Schließung  rund 1000 Haushalte und noch dazu einige Hundert aus dem Einzugsgebiet Ruckerlberg, Rieshang, Hart und Kainbach plötzlich ohne leistungsstarke Versorgung dastehen.
Wir dürfen in unserem Protest nicht lockerlassen.

Deshalb stelle ich namens der Gemeinderatsklubs von KPÖ und SPÖ folgenden
Dringlichkeitsantrag:

Der Gemeinderat der Stadt Graz wendet sich gegen die drohende Schließung von 8 Post-Filialen in Graz und fordert den Vorstand der Post AG auf, Abstand von diesem folgenschweren Schritt Abstand zu nehmen.



Kasemattenbühne - Umbau

DRINGLICHKEITSANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

Die Kasemattenbühne auf dem Schloßberg hat sich zu einer stilvollen Konzertarena entwickelt, die vom Grazer Publikum gerne angenommen  und von internationalen Künstlern sehr gelobt wird.
Nun sollen von der Graz AG über 650.000 Euro für einen Umbau ausgegeben werden, den weder die Veranstalter, noch das Publikum für notwendig erachten. Peter Laukhardt (stellvertretender Vorsitzender des Schloßberg-Fachbeirates) spricht von einem geplanten Betonklotz, einem "schwerwiegenden Eingriff" in den Kernbereich des Weltkulturerbes - Probleme mit der Unesco sind wohl zu erwarten. Gertrude Celedin, Leiterin der ASVK  (Altstadtsachverständigenkommission), die für das Bauvorhaben ein negatives Gutachten erstellt hat) befürchtet eine Lösung ohne gestalterischen Anspruch in diesem hochsensiblen Bereich.
Ein Überdenken dieses umstrittenen Bauprojektes ist deshalb hoch an der Zeit.
           
Die gegenwärtige Rathauskoalition hat mit der Wahl der Vertreter der Stadt Graz  die Entscheidung getroffen, in die Geschäftspolitik der Stadtwerke sehr direkten Einfluss zu nehmen. Bürgermeister Nagl ist Vorsitzender des Aufsichtsrates, Vizebürgermeisterin Rücker auch dort seine Stellvertreterin.
 
Deshalb stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Die Vertreter der Stadt Graz in der Graz AG sollen auf einen Stopp des gegenwärtigen Projekts des Umbaus der Kasemattenbühne am Schlossberg hinwirken.
Dieses Vorhaben darf ohne das Einverständnis des Schloßberg-Fachbeirates und der ASVK nicht umgesetzt werden. In die Planung des Umbaus der Kasemattenbühne sollen auch die sehr bemühten Konzertveranstalter einbezogen werden.


Eltern nicht zusätzlich zur Kasse bitten

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die Umsetzung der politischen Maßnahme, dass die Kindergärten in unserer Stadt gratis besucht werden können, ist ein wichtiger Schritt insbesondere hin zur Entlastung einkommensschwacher Eltern bzw. AlleinerzieherInnen und zum Vorteil aller Kinder. Abgesehen davon, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass auch für alle Kinder ein Platz zur Verfügung stehen muss, gibt es durch die Umstellung noch einige Verunsicherungen.
In der letzten Zeit wurde ich mehrmals damit konfrontiert, dass private Kindergärten in schriftlicher Form Eltern um eine freiwillige Spende ersucht haben. So wird argumentiert, dass zwar der gesetzliche Beitrag für das Essen bei 19.- Euro liegt, aber weitere 36,- Euro wünschenswert wären. In anderen Einrichtungen ist zum Beispiel geplant, den Bastelbeitrag zu erhöhen. Da die Betreiber der Kindergärten jedoch Förderungen in Aussicht gestellt bekommen haben, die den Erhalt garantieren sollen, finde ich es befremdlich, dass quasi über die Hintertür Eltern zusätzliche finanzielle Mitteln entrichten sollen. Es ist Aufgabe der öffentlichen Hand, die Gratiskindergärtenplätze für alle Kinder sicherzustellen.

Namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgende

Anfrage

Sind Sie bereit, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Umstellung auf Gratiskindergärten nicht doch noch die Eltern zur Kasse gebeten werden und damit eine Gleichstellung aller Kinder gefährdet ist?



Unterstützung des Marienstüberls

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Das Marienstüberl in der Keplerstraße 82 ist eine wichtige Einrichtung in unserer Stadt, wo ehrenamtliche MitarbeiterInnen und insbesondere Schwester Elisabeth mit unermüdlichem Einsatz die Menschen unterstützen, denen das Leben übel mitgespielt hat. Junge und mittellose Leute, Haftentlassene, MigrantInnen aber auch PensionistInnen erhalten dort ein Essen, aber auch seelische Unterstützung und Zuspruch.
Der Anteil an Notleidenden ist jedoch in der letzten Zeit gestiegen und damit auch der erforderliche Arbeitseinsatz, der kaum mehr zu bewältigen ist. Das Marienstüberl braucht aus diesem Grund personelle Unterstützung in Form einer bezahlten Ganztagsstelle.

Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende  

Anfrage

Sind Sie bereit, sich für eine Personalsubvention zur Anstellung einer Ganztagskraft im Marienstüberl einzusetzen und vielleicht auch an die Verantwortlichen des Landes heranzutreten, um gemeinsam dieser wichtigen Einrichtung der Stadt die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen?


Steuerentlastung für behinderte Menschen darf nicht vom Einkommen abhängig sein

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer

Wegen außergewöhnlicher Belastungen, die Behinderten im Vergleich zu nicht Behinderten entstehen, bietet das Steuerrecht Möglichkeiten, die erhöhten Kosten zu berücksichtigen.
Sie liegen dann vor, wenn Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, außergewöhnlich sind und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des/der Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. Sie können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und führen zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens.
Eine Person gilt dann als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt. Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung. So liegt z.B. der jährliche Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25-34 Prozent bei 75 Euro. Darüber hinaus gibt es Freibeträge für dauerhafte Krankheiten, für Gehbehinderte und für behinderte Kinder.
Diese Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung sind eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der Menschen, die aufgrund körperlicher und geistiger Behinderung in unserer Gesellschaft sehr häufig diskriminiert und vielfach auch ausgegrenzt werden. Aber er gilt leider nicht für alle, die davon betroffen sind. Denn Menschen, die sehr wenig verdienen, kommen nicht in den Genuss von Steuerabschreibungen, obwohl eine Behinderung vorliegt. Es entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz, wenn Menschen mit Behinderung, diesbezüglich unterschiedlich behandelt werden. Denn im Mittelpunkt muss der Sachverhalt der Behinderung stehen und nicht das Einkommen.

Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich somit an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende
Anfrage
Sind Sie bereit, an die verantwortlichen Stellen des Bundes heranzutreten, um auf den Sachverhalt der Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in Bezug auf Steuerentlastungen hinzuweisen und eine Veränderung anzuregen, die sie ausschließlich an der Behinderung festschreiben?



Mehr finanzielle Unterstützung für die Schuldnerberatungsstelle

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die Schuldnerberatungsstelle ist eine wichtige Einrichtung in der Stadt Graz, die unverzichtbare Arbeit leistet. Gerade in einer Zeit, wo der Anteil der Menschen steigt, die an und unter der Armutsgrenze leben und dadurch Gefahr laufen, sich zu verschulden, ist sie die Anlaufstelle, die professionelle Unterstützung bieten kann. Persönliche Beratungsgespräche und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten sind daher für viele in dieser Notsituation dringend erforderlich. In den letzten Jahren ist jedoch der Anteil der Hilfesuchenden beträchtlich gestiegen und das führt dazu, dass die Wartezeiten bei der Schuldnerberatungsstelle für ein persönliches Gespräch wegen ihrer äußerst geringen personellen Ausstattung überaus lang sind. Aber gerade bei einer Verschuldung ist schnelle Hilfe angesagt, eine Beratung, die rechtzeitig ansetzt, um vielleicht auch einen Privatkonkurs im Vorfeld abwenden zu können.

Namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister folgende
Anfrage
Sind Sie bereit, insbesondere bei den verantwortlichen Stellen des Landes dafür einzutreten, dass eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Schuldnerberatungsstelle so schnell als möglich umgesetzt wird?



Novellierung des steiermärkischen Baugesetzes

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderrat Mag. Andreas Fabisch

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Im April 2007 wurde in der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) einstimmig beschlossen, sechs Punkte in die Baugesetze der Länder einfließen zu lassen. Alle Punkte basieren auf Beratungen der 2000 eingesetzten Länderexpertengruppe.

Die sechs Richtlinien behandeln im einzelnen folgende Gebiete:
1.    Standsicherheit von Bauwerken
2.    Brandschutz
3.    Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz
4.    Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit
5.    Schallschutz
6.    bereits umgesetzt: Energieeinsparung und Wärmeschutz (Dieser Punkt basiert auf der EU-Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002.)

Nach Aussage von Repräsentanten der Baupolizei werden die OIB-Richtlinien 1-5 bereits angewandt. Das ist auch zu begrüßen, da sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Es gibt jedoch im bestehenden Baugesetz Bestimmungen, die diesen modernen Richtlinien widersprechen. In diesen Fällen ist die Baupolizei verpflichtet, das (veraltete) Gesetz anzuwenden, obwohl dieses Bestimmungen enthält, die nicht dem in den OIB-Richtlinien 1-5 formulierten Stand der Technik entsprechen. Das geht auf Kosten von Sicherheit im Bau, beim Lärm- und Umweltschutz. Es wäre also dringend geboten, die Richtlinien in das Steiermärkische Baugesetz einfließen zu lassen, die Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Wien und Burgenland haben das bei ihren Baugesetzen bereits getan.
Die Stadt Graz müsste massives Interesse an einer Novellierung haben.

Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

Anfrage:
Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit auf Landesebene endlich begonnen wird, an einem Entwurf für eine umfassende Novellierung des Steiermärkischen Baugesetzes zu arbeiten?



Anfragebeantwortung Wartehäuschen und Golfplatzzaun –

Anfrage an den Bürgermeister von KPÖ-Gemeinderrätin Gertrude Schloffer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Vor geraumer Zeit wurden von Ihnen drei meiner Anfragen der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Dabei handelt es sich um folgende Themen:  
1.: Wartehäuschen bei der GVB-Haltestelle „Gasthaus Heimkehrer“ (Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2007).
2.: Golfplatz Andritz – Zaunverlängerung (Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2007).
3.: Wartehäuschen bei der GVB-Bushaltestelle „Auf der Tändelwiese“. (Gemeinderatssitzung vom 10. April 2008).

§ 46 des Statutes der Landeshauptstadt Graz besagt im Absatz 3: „Jedes Mitglied des Gemeinderates ist befugt, in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Der Bürgermeister ist verpflichtet, spätestens in der dritten der Anfrage folgenden Sitzung mündlich oder schriftlich zu antworten.“
Diese Frist wurde längst überschritten. Es geht mir auch darum, dass man als Gemeinderat mit seinen Anfragen ernst genommen wird. Deshalb ist es nicht richtig, wenn man so lange auf eine inhaltliche Antwort auf warten muss.

Ich richte deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs daher folgende
Anfrage:

Sind Sie bereit, zu veranlassen, dass meine genannten 3 Anliegen baldigst bearbeitet werden und ich die ausstehenden inhaltlichen Antworten erhalte?


Veranstaltungsrichtlinien – Ausnahmeregelung

Anfrage an die Vizebürgermeisterin von KPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

An Frau Vizebürgermeisterin Lisa Rücker
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!

Die Veranstaltungsrichtlinien der Stadt Graz sind an sich positiv und notwendig. Jedoch gibt es aber sehr viele Ausnahmen bei langdauernden Großveranstaltungen, die vom Stadtsenat genehmigt werden.
Leider kommt es daher immer wieder zu Klagen von AnrainerInnen über Lärmbelästigungen.

Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

Frage:
An wie vielen Tagen wurden im Jahr 2008 bisher die Veranstaltungsrichtlinien der Stadt Graz auf Grund von Ausnahmegenehmigungen des Stadtsenates nicht eingehalten?



Personelle Trennung sachbearbeitender Beamter bei Berufungen erster und zweiter Instanz

Antrag von KPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

Antrag
Für BürgerInnen der Stadt Graz, die sich in einem Entscheid der Stadt in erster Instanz in einem Recht verletzt sehen, bietet die Berufungskommission des Gemeinderates für Betroffene die Gelegenheit, nun in zweiter Instanz auf etwaige Mängel des Erstentscheides hinzuweisen und ihren Fall durch die Berufungskommission neu beurteilen zu lassen.
Für JuristInnen der Stadt bedeutet das viel Arbeit – oft unter Zeitdruck, um Fristen einzuhalten – die sie aber mit Bravour meistern.
Trotzdem bleibt ein Schönheitsfehler: Die personelle Trennung von Sachbearbeitern erster und zweiter Instanz wird wahrscheinlich praktisch meist vollzogen, sie ist aber nirgends garantiert und kann bei Personalmangel unterlaufen werden.
Es ist aber sehr sinnvoll, dass in der höheren Instanz völlig unvoreingenommen an die jeweilige Sachlage herangegangen werden kann.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

Antrag
Die Stadt Graz möge dafür Sorge tragen, dass künftig garantiert ist, dass Sachbearbeiter für alle Fälle der Berufungskommission niemals personell mit sachbearbeitenden Beamten erster Instanz identisch sein können.



17. Oktober 2008