Gemeinderatssitzung am Josefitag 2009

Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Damit Sie draußen wissen was drinnen vorgeht

Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 19. März 2009

Flugblatt zur Gemeinderatssitzung vom 19. März 2009

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pdf, 373.4K, 23-03-2009


Mehr Schulpsychologen – Petition an Bundes- und Landesregierung

DRINGLICHKEITSANTRAG DER KPÖ von GR Mag. Andreas Fabisch


Fast gleichzeitig mit den Berichten über den Amoklauf an einer deutschen Schule kam die Meldung, dass das Unterrichtsministerium eine bereits zugesagte Aufstockung der Zahl der Schulpsychologen (4 davon in der Steiermark) wieder zurückgezogen hat. Es ist höchst aber an der Zeit, Verhaltensauffälligkeiten durch neutrale Fachleute vor Ort – also an der Schule selbst – besser betreuen zu können. Dazu ist es notwendig, dass in allen Schulen vorerst wenigstens im Sekundarbereich mindestens einmal pro Woche ein Schulpsychologe (ähnlich dem Schularzt) seine Sprechstunden hält – das ist auch im Sinne einer besseren Vorsorge. Längerfristig sollten auch die Volksschulen in diese Initiative einbezogen werden.
Die Landesregierung hat auf die Zuständigkeit des Bundes für die Anstellung von Schulpsychogen verwiesen.
In der jetzigen Situation ist es notwendig, den Druck auf die Gebietskörperschaften zu erneuern, damit man zu einer positiven Lösung des Problemes kommt.

Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den

Antrag zur dringlichen Behandlung
(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Der Gemeinderat der Stadt Graz wendet sich mit einer Petition an Bund und Land, um sicherzustellen, dass in Zukunft allen Sekundarschulen in Graz zumindest an einem Tag in der Woche ein Schulpsychologe mit Mediationsausbildung an der Schule selbst (ähnlich dem Schularzt) zur Verfügung steht.
 





Erarbeitung eines „Demokratiepolitischen Maßnahmenpaketes“ für den Grazer Gemeinderat sowie für die Bezirksvertretungen

DRINGLICHER ANTRAG DER KPÖ von KLUBOBFRAU INA BERGMANN

DRINGLICHER ANTRAG


In der Stadt Graz sind umfangreiche Umstrukturierungen angekündigt worden, welche in entscheidende Bereiche der Daseinsvorsorge eingreifen.

So sind zu den bisherigen Ausgliederungen von Aufgaben der Stadt in städtische Gesellschaften erneut sehr wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge wie Müllentsorgung, Kanal, Wasser, Straßenerhaltung, Geriatrische Gesundheitszentren u.a. zur Ausgliederung in Gesellschaften bzw. in die Graz AG vorgesehen.

Bisher war der Gemeinderat für alle Entscheidungen, bei diesen wichtigen kommunalen Aufgaben zuständig. In Zukunft würden die Möglichkeiten des Gemeindrates wesentlich beschränkt werden. Bei einer Ausgliederung erfolgt die Kontrolle über Aufsichtsräte und einen Eigentümervertreter der Stadt.
Für wichtige Entscheidungen wie z.B. bei Gebühren und Tarife für die Bürger und Bürgerinnen ist jedoch der Gemeinderat in Zukunft nicht mehr zuständig und hat keinen Einfluss mehr darauf.
Etliche Beispiele dafür haben wir bereits in jüngster Vergangenheit erlebt. So etwa bei den Energiepreisen der Energie Graz und bei den Bädereintrittspreisen der Stadtwerke AG. Auch einstimmige Beschlüsse des Gemeinderates hatten keinen Einfluss auf diese Tarife.
Der Beteiligungsausschuss welcher immer wieder genannt wird ist in der jetzigen Form kein geeignetes Gremium dafür.
Bestehende Verwaltungsausschüsse wie die der Wirtschaftbetriebe und GGZ wären bei der mehrheitlich angestrebten Neuordnung überfällig.
Viele Fraktionen des Gemeinderates, welche nicht in Aufsichtsräten verankert sind, würden von Informationen ausgeschlossen.

Durch die angekündigte Schließung von Bezirksämtern und Errichtung von einigen wenigen Service Centern sind auch viele Fragen der Bezirksdemokratie offen.
Wie geht es weiter mit den Bezirksräten, welche Kompetenzen und Arbeitsmöglichkeiten werden sie in Zukunft haben ?  Viele offene Fragen !

Weiters ist die Diskussion über den Ablauf der Gemeinderatsitzungen  (Geschäftsordnung) noch immer nicht abgeschlossen.

Auf Grund der raschen Veränderungen welche geplant sind, sind auch  demokratiepolitische
Maßnahmen ganz dringlich geworden.

Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den

Antrag zur dringlichen Behandlung
(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. die Einberufung einer Arbeitsgruppe zu den in der begründung des Antrages angeführten angeführten Themen (Demokratiepaket) , welche aus Vertretern aller im Gemeinderat          vertretenen Fraktionen, sowie aus Vertretern der Magistratsdirektion besteht.
  2. In dieser Arbeitsgruppe sollen die Vorschläge aller Fraktionen sollen eingebracht und diskutiert werden.
  3. Ein gemeinsam erarbeitetes Maßnahmenpaket soll dem Gemeinderat im Juni 2009 vorgelegt werden.




Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Mag.a Uli Taberhofer


Die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Befreiung von Telefon, Rundfunk und Fernsehen sind sehr genau geregelt.

Anspruchsberechtigt sind

1.)    BezieherInnen von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
2.)    BezieherInnen von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
3.)    BezieherInnen von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand
4.)    BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
5.)    BezieherInnen von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
6.)    BezieherInnen von Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz 1983
7.)    BezieherInnen von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit

Diese Personengruppen kommen allerdings nur dann in den Genuss einer Gebührenbefreiung, wenn Ihr Haushaltsnettoeinkommen den für die Gewährung einer Ausgleichszulage für einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt festgesetzten Richtsatz um nicht mehr als 12% übersteigt.

Es gibt aber zahlreiche Menschen, die zwar über ein äußerst geringes Einkommen verfügen und damit als arm oder armutsgefährdet gelten, sich aber nicht in der oben angeführten Liste wiederfinden. Diesen Menschen wird keine Befreiung gewährt, obwohl ihr Einkommen geringer als der Richtsatz für die Gewährung einer Ausgleichszulage ist oder diesen nicht wesentlich überschreitet. Dies stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.

Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden


Antrag:

Der Gemeinderat der Stadt Graz möge in Form einer Petition an den Bundesgesetzgeber herantreten, damit die bestehende Fernmeldegebührenordnung dahingehend verändert wird, dass von der Entrichtung der Gebühren nicht nur die oben genannten Personengruppen befreit sind, sondern generell alle Menschen deren Haushaltsnettoeinkommen den für die Gewährung einer Ausgleichszulage für einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt festgesetzten Richtsatz um nicht mehr als 12 % übersteigt, unabhängig davon, ob diese eine bestimmte staatliche Transferleistung in Anspruch nehmen oder nicht.






Grazer Messe – Verkauf von Anteilen an die Grazer Wirtschaft

Antrag von KPÖ Klubobfrau Ina Bergmann



Die finanzielle Situation der Stadt Graz ist äußerst schwierig. Die Vorschläge der bestimmenden Kräfte im Grazer Rathaus angesichts dieser Situation   sind in allgemeiner Form in der Broschüre „Graz neu ordnen“ dargestellt.

Dort werden die Ziele wie folgt beschrieben:

•    Ergebnisverbesserung von 60 Mill Euro pro Jahr
•    Gewährleistung  und Optimierung der Daseinsvorsorge
•    Schlankere Führungsstrukturen
•    Verstärktes Controlling
•    Gemeinsames Personalmanagement im Haus Graz

Aus unserer Sicht hohe Ziele – leider sind die Vorstellungen, wie diese Ziele erreicht werden können und wie das Haus Graz letzt endlich aussehen soll, von den unseren sehr verschieden

Verstärkte Ausgliederungen in Beteiligungen bringen die hohe Gefahr, dass letzen Endes die Daseinsvorsorge und Vermögen der Stadt Graz  doch an die Privatwirtschaft veräußert werden (müssen) - Beispiel Energie Graz. Da hilft auch die Bestimmung einer 2/3 Mehrheit im Gemeinderat bei Verkäufen nichts.
Einnahmenstarke Zweige wie die Müllwirtschaft/ Kanal etc. müssen unbedingt in der Hand der Stadt bleiben.
Die Ausgliederung aller Einnahmen der Stadt hat für die Zukunft verheerende Folgen.

Angesichts dieser Situation sind die hohe Investitionen der Stadt und ihre  Beteiligung von 80 % an der Grazer Messe nicht ganz verständlich. Die Grazer Messe ist ein Instrument im Interesse der Wirtschaft und sollte auch verstärkt von dieser betrieben werden,  die Stadt sollte hier eine bedeutende Reduzierung Ihrer Anteile überlegen.

Durch den Verkauf von Messeanteilen kann Geld in die Stadtkasse zurückfließen, weiters wird die jährliche Verlustabdeckung geringer. Man spart somit zusätzliches Geld.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden


Antrag
Die Finanzdirektion möge prüfen, wie weit es möglich ist, Anteile der Stadt Graz an der Grazer Messe zu veräußern und welche rechtlichen Einschränkungen damit verbunden sind.


 


Tempo „30“ vor Schulen- und Kindergärten bzw. Kindertagesstätten

ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Christian Sikora


Antrag

Vor Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten gibt es ein vermehrtes Aufkommen unserer schwächsten Verkehrsteilnehmer, den Kindern,  die aufgrund ihrer eingeschränkter Fähigkeit zur Konzentration und Wahrnehmung in punkto Verkehrssicherheit am größten geschützt gehören. 
Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, mehr Rücksichtnahme gegenüber dem schwachen Verkehrsteilnehmer sowie erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich vor Schulen, ergab eine Untersuchung zu „Tempo 30“ durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Durch die Herabsetzung des Tempolimits auf 30 km/h in diesen Bereichen ergab sich aufgrund des geringeren Anhalteweges eine Reduktion der Unfälle um bis zu 50%, auch reduziert sich das Risiko der tödlichen Verletzungen auf zehn Prozent.
Tempo „30“ vor Schulen wird in Graz mit einem Verkehrsschild mit der Zusatztafel „an Schultagen 07.00h – 19.00h“ ausgewiesen.
Nun ergibt sich jedoch an einigen Schulen im Grazer Stadtgebiet, die an Vorrangstraßen grenzen und die in Kombination mit einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte geführt werden, die Problematik, dass in Ferienzeiten die Kraftfahrzeuglenker die gefährlichen Passagen völlig rechtskonform mit erhöhter Geschwindigkeit passieren, obwohl viele Kindergärten und Kindertagesstätten auch in Ferienzeiten offen halten.

Ich stelle deshalb namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

Antrag:

Die zuständige Stelle des Magistrats wird ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob vor Schulen im Grazer Stadtgebiet, die an Vorrangstraßen grenzen und die in Kombination mit Kindergärten oder einer Kindertagsstätte geführt werden auch an Nichtschultagen eine „Tempo 30“ Beschränkung ausgewiesen werden kann.

 




Sozialpass - Stand der Vorbereitung

ANTRAG DER KPÖ Gemeinderat Christian Sikora

Bereits im Herbst 2007 stellte KPÖ-GR Magistra Uli Taberhofer an den Grazer Gemeinderat den dringlichen Antrag zur raschen Einführung eines Sozialpasses für am Rande der Armut lebende GrazerInnen. Der Grazer Gemeinderat stimmte diesem Antrag aufgrund der akuten Dringlichkeit mehrheitlich zu. An der Umsetzung fehlt es eineinhalb Jahre später jedoch noch immer, obwohl die Einführung des Sozialpasses auch im Regierungsprogramm enthalten ist und auf Seite 46 die Erarbeitung eines Lösungsmodells für diese Sozialeinrichtung  versprochen wird. Stadträtin Elke Edlinger kündigte aufgrund des aktuellen Armutsberichtes die Vorstellung eines Masterplanes zur raschen Einführung eines Sozialpasses in Graz an.
In vergleichbaren Städten funktioniert das, was wir fordern, schon seit Jahren: So nahmen im Jahr 2008 nahmen 36.000 LinzerInnen den Aktivpass in Anspruch
Anspruchsberechtigt sind alle LinzerInnen mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.053 Euro .
Das meistgenutzte Angebot ist der öffentliche Verkehr, 2008 wurden 244.000 Aktivpasstickets (Monatskarte um 10 Euro) ausgegeben, mit dem Aktivpass wird die Mini- zur Midikarte, die Midi- zur Tageskarte
Weitere Vergünstigungen sind Vergünstigungen beim Eintritt in Hallen- und Freibäder sowie Eislaufplätzen (50 Prozent), bei Babyschwimmkursen (25 Prozent), Ermäßigungen bei Veranstaltungen von LIVA, Posthof (20-30 Prozent), Lentos, Nordico, Kurse der Volkshochschule (50 Prozent), Stadtbibliotheken (50 Prozent), Landesmuseum und Landestheater (50 Prozent auf ausgewählte Veranstaltungen), Offenes Kulturhaus (40 Prozent), Frauengesundheitszentrum (30 Prozent), Hundeabgabe (50 Prozent), freier Eintritt im Botanischen Garten, im Kulturhauptstadtjahr 2009 ermäßigte Monats- und Jahreskarten für die Kulturhauptstadt, Erwachsene können die Musikschule zu Schülertarifen nutzen
Ausgestellt werden Aktivpässe beim Bürgerservice, im Wissensturm und den zehn Stadtbibilotheken, für Studierende an der ÖH der Universität
Erforderlich sind aktueller Einkommensnachweis, Lichtbildausweis und ein Passfoto
Langzeitarbeitslose sowie Begleitpersonen von Behinderten mit Behindertenausweis sind von der Einkommensbegrenzung ausgenommen.
Dieses Beispiel zeigt, dass unser Vorshclag kein Wunschtraum ist, sondern bei gutem Willen Wirklichkeit werden kann.
Der Sozialpass ist aber nicht die Sache des Sozialressorts allein, sondern eine Querschnittmaterie.
Es geht vor allem darum, dass alle Magistratsabteilungen und alle politischen Kräfte jetzt an einem Strang ziehen, damit diese wichtige soziale Initiative gerade in einer schwierigen Zeit verwirklicht wird. Die Armut darf in Graz nicht zum politischen Spielball werden.

 Deshalb stelle ich  namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden
Antrag:
 

Die rasche Einführung eines Sozial- bzw. Aktivpasses in Graz ist ein wichtiges Vorhaben der Stadt Graz, das vordringlich zu behandeln ist. Alle zuständigen Abteilungen des Magistrates werden aufgefordert, die Voraussetzungen für seine Einführung zu schaffen.
 

 




 

Verkehrsmaßnahmen Kaiserwaldweg

Antrag von KPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch



So wie in vielen Straßen in Graz hat der Verkehr auch auf dem Kaiserwaldweg in Waltendorf in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Anstatt sich an die geltende 30 km/h - Beschränkung  zu halten, sehen viele Autofahrer diese Verkehrsfläche als Durchzugs-Schnellstraße und das mitten im Wohngebiet. Eine existierende Asphalt-Bodenschwelle und sämtliche 30 km/h- und Wanderweg-Schilder sind leider entfernt worden.
Hingegen werden wirksame Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von den AnrainerInnen bis zum heutigen Tag schmerzlich vermisst. Statt auf einem sicheren Gehsteig müssen die Kinder in der Regenwasserrinne am Straßenrand zur Schule schreiten. Vor kurzem streifte sogar ein eiliger Autofahrer ein Mädchen mit dem Seitenspiegel!
Selbst wenn ein Gesamtverkehrskonzept für Waltendorf ein baldiges Ziel sein muss, sind auch im Kaiserwaldweg nach Meinung vieler Betroffener punktuelle verkehrsberuhigende und sichernde Maßnahmen so rasch wie möglich anzugehen.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

Antrag
 

Die zuständigen Stellen im Magistrat Graz werden - auch im Sinne eines Gesamtverkehrskonzepts für Waltendorf - beauftragt, verkehrsberuhigende Maßnahmen (inklusive eines Gehsteigs) am Kaiserwaldweg so rasch wie möglich zu prüfen und einzuleiten!






 

Open Source Software im Pflichtschulbereich

ANTRAG DER KPÖ Gemeinderat Christian Sikora

Die wesentliche Auswirkung der flächendeckenden Verwendung der Softwareprodukte des Microsoft Konzerns im Schulbereich zementiert nur dessen Quasi-Monopol.
Eine Alternative dazu stellt der wohlbedachte Einsatz von Open Source Software und Pädagogischer Software auf Basis etwa des Linux Betriebssystems dar.

Das jüngst gestartete Pilotprojekt an einer Volksschule in Graz unter wissenschaftlicher Begleitung der pädagogischen Hochschule hat hier Vorbildwirkung. Gemeinsam mit OLPC Austria, einer Non-Profit-Organisation welche die Geräte zu Verfügung stellt,  werden im Unterricht die Kinder mithilfe so genannter "XO" - Laptops (bekannt unter den Namen "100$ Laptop") unterrichtet, die auf Linux Basis mit dem Lernsystem Sugar ausgestattet sind.

Aber auch auf herkömmlichen PC’s steht beispielsweise mit Systemen wie dem eigens für den Schulbetrieb entwickelten Skolelinux, dass auf über 160 Schulen im Einsatz ist, eine freie, stabile, zukunftssichere, und umweltschonende Alternative zu Verfügung, bei der keine Probleme mit Lizenzen auftreten können und Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen gewährleistet ist.

Die Kosten an den städtischen Pflichtschulen sind für die Software bereits ein ganz entscheidender Faktor. Trotz der Rabatte durch die kommerziellen Softwarekonzerne ist die Verkaufspolitik des Marktführers, nämlich immer weniger Upgrades anzubieten und damit den Kunden zum Ankauf von Vollversionen zu "zwingen", nicht unerheblich an stetigen Kostensteigerungen in diesem Bereich beteiligt.

Open-Source-Software kann einfach aus dem Internet heruntergeladen und beliebig kopiert werden. So kann geeignete Software Schülern mitgegeben werden, ohne dass Lizenzbestimmungen verletzt werden. Auf teure Klassenraumlizenzen für kommerzielle Software kann häufig verzichtet werden. Systeme wie OpenOffice ist Open-Source-Software und für Bildungseinrichtungen kostenfrei. Die Software braucht einen Vergleich mit dem Microsoft Office-Paket nicht zu scheuen. Der zu erwartende Schulungs-, Einführungs- und Migrationsaufwand ist aufgrund der Ähnlichkeit der BenutzerInnenoberflächen annähernd gleich mit demjenigen bei der bisher eingesetzten Software. Ebenso sind die Benutzerfreundlichkeit und die Leistungsfähigkeit auf einem Niveau, welches mit dem der bisher eingesetzten Software vergleichbar ist. Bei Standardsoftware (Closed-Source) sind Inhalt und Umfang der Nutzungsrechte zu beachten. Es stellt sich die Frage, welche Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen bei kommerzieller Software bestehen. Existieren in Schulen weitgehend homogene Softwarelandschaften eines Anbieters oder weniger Anbieter, gerät Schule gegenüber den Anbietern in eine Abhängigkeit, da diese die Lizenzbestimmungen nach Belieben ändern können.


Ich stelle deshalb namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

Antrag:

Die zuständige Stelle des Magistrats wird ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe, im Pflichtschulbereich Möglichkeiten des Einsatzes von Open-Source Software zu prüfen, Schulerhalter zu Pilotprojekten zu ermuntern, deren Gegenstand der Einsatz von Open-Source Software sowohl im Unterricht als auch in der Verwaltung der Schulen ist, und diese bei der Umsetzung zu unterstützen.









Freihofanger –Ausnahme von Grüner Zone

Anfrage an die Vizebürgermeisterin Rücker

Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch
An Frau Vizebürgermeisterin Lisa Rücker

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!

So begrüßenswert die Einrichtung von Grünen Zonen ist, gibt es doch einige Probleme, die unsere Aufmerksamkeit verdienen. So setzen sich Bewohnerinnen und Bewohner des Straßenzuges Freihofanger in Mariatrost – dort befinden sich Gemeindewohnungen – dafür ein, dass es dort eine Sonderregelung geben soll, die sie selbst private Zone nennen. Die Zufahrt soll dort nur für AnrainerInnen und deren BesucherInnen gestattet sein.
Sie begründen ihre Sorgen damit, dass viele von ihnen BeihilfenbezieherInnen und AlleinerzieherInnen sind, für die es schwierig ist, die 96 Euro für zwei Jahre Parkgenehmigung aufzubringen. Auch Ratenzahlungen können keine Lösung sein.
Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

Frage:

Sehen Sie eine Möglichkeit, den betroffenen Anrainern im Straßenzug Freihofanger eine Ausnahmeregelung zu gewähren?



Baumschutzverordnung und Friedhöfe

ANFRAGE DER KPÖ von Gemeinderat Manfred Eber an den Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!


Grüne Lungen, grüne Oasen sind gerade in einer feinstaubbelasteten Stadt wie Graz äußerst notwendig. Dazu zählen nicht nur Parkanlagen und Heimgärten, sondern auch Friedhöfe.
Der Schutz von Bäumen auch in - kirchlich geführten - Friedhöfen ist daher eine notwendige Angelegenheit, die auch Aufgabe der Stadt ist.
In der Grazer Baumschutzverordnung sind Friedhöfe allerdings explizit von den Schutzbestimmungen ausgenommen.
Daher ist es möglich, dass – beispielsweise am St. Peter Friedhof – Bäume gefällt wurden bzw. gefällt werden sollen, die weder erkrankt noch von Borkenkäfern befallen sind. Konkret handelt es sich u. a. um eine Fichte mit einem Umfang von 2,60 m und eine Eiche mit einem Umfang von drei Metern.
Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

Anfrage

Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass auch Bäume in Friedhöfen künftig von der Baumschutzverordnung der Stadt Graz erfasst werden?





FRAGESTUNDE: Betriebsansiedlungen im Innovationspark Puchstraße

ANFRAGE von KPÖ Gemeinderätin Gertrude Schloffer an Stadtrat Rüsch

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

In der Gemeinderatssitzung am 5.4. 2001 wurde das Projekt „Innovationspark Graz Puchstraße“ beschlossen. Darin  waren eine stille Beteiligung in der Höhe von 30 Millionen Schilling und eine Haftungsübernahme durch die Stadt in der Höhe von 40 Millionen Schilling enthalten.
Erworben wurde ein  Areal in der Größe von 175.000 Quadratmetern in der Puchstraße. Es handelt sich dabei um das von Magna geschlossene ehemalige alte Puchwerk.
Geschaffen wurde eine gemeinsame Grundverwertungsgesellschaft – die IRGBG Innivationspark Graz-Puchstraße GmbH, an welcher die GBG zu 49 % und die Immorent AG zu 51 % beteiligt sind. Aufgabe dieser Gesellschaft ist es, das Puch-Areal zu erwerben und darauf Betriebsansiedlungen durchzuführen. Im Jahre 2001 befanden sich auf dem Puch-Areal noch eine Heimgartenanlage und ein Fußballverein. Die Kündigung beider Vereine ging raschest über die Bühne ohne dass es einen Ersatz gegeben hätte. Die Planung wurde auf eine Verwertung der Liegenschaft im Zeitraum von maximal 15 Jahren ausgelegt. Im Gemeinderatsstück heißt es wörtlich: „Entscheidend für die Stadt Graz ist bei diesem  Projekt, dass neuerlich ca. 2.000 bis 4.000 Arbeitsplätze generiert werden und dass im Tempo der Projektentwicklung jährlich steigende Kommunalsteueranteile zu verzeichnen sein werden“.
Der damalige Finanzreferent Siegfried Nagl betonte diesen Aspekt in seiner Berichterstattung im Gemeinderat besonders und hoffte wörtlich  darauf, „diese Steuern zu lukrieren, da die Stadt Graz einen hohen Schuldenstand und wir sehr viel Aufholbedarf haben“.
Damals machten die Schulden der Stadt einen Bruchteil der heutigen aus. Nagl sagte wörtlich: „Es soll endlich so etwas wie das One door Prinzip verwirklicht werden, wenn ein Unternehmer dieser Stadt eine neue Fläche braucht, wenn jemand von außen kommt und sich hier ansiedeln will, dann soll er in dieses Büro hineingehen können und dort werden professionelle Mitarbeiter sitzen, die es diesem Unternehmen nach Wunsch ermöglichen, ein Grundstück und das Gebäude zu kaufen, es zu leasen oder letztendlich auch zu mieten. Wir träumen von einem interessanten Architekturkonzept, das wir gemeinsam mit den Grazer Architekten auch noch entwickeln wollen, wir träumen aber auch davon, dass hier möglichst viele Mitarbeiter beschäftigt werden, es wird für die Stadt Graz auch in Zukunft ein wichtiger Garant für die Finanzierung aller Probleme sein.   Der jetzige Bürgermeister meinte sogar, dass der Innovationspark „eines der wenigen Stücke“ sei, „das uns in den nächsten Jahren sehr viel Freude machen wird“.
Wie schaut acht Jahre später die Realität aus?
Mein Eindruck in Bezug auf die Betriebsansiedlung ist der, dass die professionellen Mitarbeiter irgendeines Büros eher noch mit einem Dornröschenschlaf zu kämpfen haben. Was haben Architekten bis jetzt bewegen können?
Auch die Präsentation auf internationalen Messen von Seiten der A 15, scheinen seit 2001 erfolglos gewesen zu sein. Anders kann ich mir diesen Stillstand im Innovationspark Puch nicht erklären. Oder gibt es für alle diese Probleme eine plausible Erklärung?

Daher meine

Frage:

Wie viele Grazer als auch auswärtige  Betriebe haben sich seit 2001 am Innovationspark Graz Puchstraße angesiedelt und wie viele MitarbeiterInnen sind dort beschäftigt?




FRAGESTUNDE: Integrationsplätze in den städtischen Kindereinrichtungen

ANFRAGE von KPÖ Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer an den Bürgermeister


Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Vor Kurzem wurde ich von einer Frau kontaktiert, die für ihren 3 ½ jährigen Sohn, der zu 55% hörbehindert ist, einen Kindergartenplatz sucht, da sie wieder ihrem Beruf nachgehen möchte. Das setzt jedoch voraus, dass dieses Kind eine spezielle Förderung erhalten muss und entsprechend qualifizierte Kinderpädagoginnen zur Verfügung stehen. Ihr wurde mitgeteilt, dass es im Kindergarten in der Gaswerkstraße 4 Plätze und in der Panoramagasse 2 Plätze geben würde und zur Zeit keine Möglichkeit bestehe, ihn aufzunehmen.

Deshalb stelle ich namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende


Anfrage:

Sind sie bereit, die zuständigen Stellen anzuweisen, dem Sachverhalt nachzugehen, Bedarfserhebungen bezüglich erforderlicher Integrationsplätze in den städtischen Kindereinrichtungen zu veranlassen und gegebenenfalls für eine Verbesserung der Situation für Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu sorgen?




23. März 2009