Gemeinderatssitzung am 11. November 2005

Anträge der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Dringlichkeits Antrag: Petition an den Steiermärkischen Landtag zum § 40 im neuen Behindertengesetz

Gemeinderätin: Kirsten Felbinger

Dringlichkeits Antrag
(gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderats)

Betrifft: Petition an den Steiermärkischen Landtag zum § 40 im neuen
Behindertengesetz

Seit Juli 2004 ist in der Steiermark das neue Behindertengesetz gültig. Im § 40 ist die Kostentragung für den Bereich der gestützten Arbeit neu geregelt worden. Im Absatz 2 steht geschrieben, dass die Kosten für gestützte Arbeit im Landes- und Gemeindedienst vorläufig von den Sozialhilfeverbänden und Städten mit eigenem Statut zu tragen sind. Das Land hat ihnen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen 60% der Kosten zu ersetzen. Die Kosten der gestützten Arbeit im Landesdienst werden vom Land zu 100%, im Gemeindedienst von der Gemeinde zu 100% getragen.

Der letzte Passus ist neu und bedeutet, dass für alle gestützten Arbeitsplätze im Wirkungsbereich der Stadt Graz die Stadt allein für die Kostendeckung aufkommen muss. Darüber hinaus sind von dieser neuen Regelung alle stadtnahen Betriebe wie die GGZ oder die Wirtschaftsbetriebe betroffen. Der Aufteilungsschlüssel 60% Deckung vom Land und 40% Deckung der Stadt ist nach der neuen Rechtslage nicht mehr gängige Praxis.
Dies stellt unserer Meinung nach eine große Ungleichbehandlung der verschiedenen Wirkungsbereiche dar.

Wenn die Zuzahlungen des Landes für diese Arbeitsbereiche weiterhin so geregelt bleiben, bedeutet das auf der einen Seite eine Kostenexplosion für die Stadt Graz und auf der anderen Seite in der Behindertenarbeit einen gewaltigen Einschnitt in der Angebotskette, da es sich viele Betriebe nicht mehr leisten werden können, Beschäftigungsinitiativen für Menschen mit Behinderung zu setzen.
Deshalb stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung:

Der Grazer Gemeinderat möge eine Petition an den Steiermärkischen Landtag mit folgendem Wortlaut beschließen:

Der Steiermärkische Landtag möge den § 40 im Behindertengesetz (Steiermärkisches Behindertengesetz-Stmk. BHG) einer Prüfung unterziehen und hinsichtlich des Passus, dass gestützte Arbeit im Gemeindedienst zu 100% von den Gemeinden bzw. von den Städten mit eigenem Statut zu tragen ist, eine Änderung vornehmen. Es gilt hier eine gerechte Kostenaufteilung zu finden, die für die Gemeinden bzw. Städte mit eigenem Statut finanzierbar ist.

Dringlichkeits Antrag: Petition an die Steiermärkische Landesregierung; Zweckgebundene Mittel über Bedarfszuweisungen für Kinderbetreuungseinrichtungen an Städte und Gemeinden

Gemeinderätin: Ina Bergmann

Betrifft: Petition an die Steiermärkische Landesregierung
Zweckgebundene Mittel über Bedarfszuweisungen für
Kinderbetreuungseinrichtungen an Städte und Gemeinden

Kinderbetreuungseinrichtungen sind in allen Gemeinden ein wichtiges Thema. In Graz haben wir eine Vielzahl von verschiedenen städtischen Einrichtungen, aber auch viele private Initiativen werden von der Stadt subventioniert, um den Bedarf einigermaßen abzudecken.

Ob bei Kindergärten, Kinderkrippen oder der Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen - überall ist die Finanzierung für die Gemeinden ein immer größer werdendes Problem.

Vor etlichen Jahren war der Kurs der Stadt Graz jener, den Ausbau von städtischen Einrichtungen eher in Grenzen zu halten, dafür wurden private Kindergärten subventioniert und eine Angleichung der Kindergartentarife für Privatkindergärten mittels des Tarifsystems eingeführt. Dadurch konnte der Bedarf an Kindergartenplätzen zu einem hohen Prozentsatz
( über 90 %) abgedeckt werden. Dies ist - wie sich jedoch zuletzt herausstellte - ein durchaus kostenintensives Modell für die Stadt Graz. Beim Vergleich einer zuletzt übergebenen Einrichtung in der Schererstraße hat sich bestätigt, dass städtische Kindergärten durchaus kostengünstiger zu führen sind.

Bei Kinderkrippen (für Kinder unter 3 Jahren) sieht die Versorgung bzw. die Bedarfsdeckung wesentlich schlechter aus ( ca. 10% in Graz – laut EU Richtlinie sollten es 30% sein ). Es müssen dringend Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden. Der Bau von zusätzlichen städtischen Kinderkrippen darf nicht gestoppt werden. Um auch der Forderung nach Einbeziehung von Tagesmüttern in das Tarifsystem nachzukommen würde die Stadt eine hohe zusätzliche Summe an Finanzmitteln benötigen.

Grundsätzlich ist anzumerken: Gute und qualitativ hoch stehende, sowie ausreichende städtische Kinderbetreuungseinrichtungen zum Nulltarif sollten für jede Gemeinde das Ziel sein. Um dieses Ziel zu erreichen ist es wichtig, gemeinsam mit dem Land Steiermark finanzielle Lösungen zu suchen und zu finden.

Deshalb stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden
Antrag zur dringlichen Behandlung:

Der Gemeinderat möge in einer schriftlichen Petition die steiermärkische Landesregierung ersuchen, den Gemeinden zusätzliche Mittel an Bedarfzuweisungen, zweckgebunden für Kindereinrichtungen zur Verfügung zustellen

Fragestunde: Verkehrsüberwachung in der Mariagrüner Straße

Gemeinderat: Mag. Andreas Fabisch

An Herrn Stadtrat DI Dr. Gerhard Rüsch

Betrifft: Verkehrsüberwachung in der Mariagrüner Straße

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

In der Mariagrünerstraße ist die Höchstgeschwindigkeit – wie auch vor Ort ausgewiesen – mit 30 km/h beschränkt. Nichtsdestotrotz wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von sehr vielen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten.
Dies gefährdet die Passanten und verärgert die Anrainer. Bauliche Maßnahmen und verstärkte Geschwindigkeitskontrollen könnten zu einer Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beitragen.
Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Frage:

Sind Sie bereit, durch eine verstärkte Geschwindigkeitskontrolle bzw. durch bauliche Maßnahmen dazu beizutragen, dass Tempo 30 in der Mariagrünerstraße auch tatsächlich eingehalten wird?

Glockenspiel - Terminkollision

Gemeinderätin: Gertrude Schloffer

Anfrage an den Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Das Glockenspiel am Glockenspielplatz 4 ist tagtäglich ein großer touristischer Anziehungspunkt. Es findet um 11, 15 und 18 Uhr statt. Um 11 Uhr – wenn Reisegruppen das Glockenspiel hören und sehen wollen – gibt es immer wieder kritische Situationen mit dem Autoverkehr.

Lkws, welche hauptsächlich Zusteller sind als auch Pkws müssen um Punkt 11 Uhr Glockenspielplatz, Mehlplatz und Färbergasse verlassen, da sie keine Ausnahmegenehmigung haben und von einer Überwachungskamera gefilmt werden. Diese Autos stehen mit laufendem Motor aufgereiht vor der Ampel. Gleichzeitig kommen viele Touristengruppen schon zum Glockenspielplatz. Dadurch entstehen für die umstehenden Personen oft gefährliche Situationen. Es ist der Wunsch von vielen FremdenführerInnen, welche täglich mit dieser Situation konfrontiert werden, den Beginn des Glockenspiels am Vormittag um eine halbe Stunde auf 11.30 Uhr zu verlegen.

Dies wäre auch im Sinne der Touristen, die das Glockenspiel in Ruhe und ohne störenden Autolärm beobachten und hören könnten. Aber auch für die LKW-Lenker wäre dieser Schritt eine Erleichterung bei der Ausübung ihres Dienstes.

Ich richte deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, die notwendigen Schritte zu veranlassen, damit das Grazer Glockenspiel vormittags von 11 Uhr auf 11.30 verlegt wird?

Statistisches Jahrbuch der Stadt Graz

Gemeinderätin: Lisbeth Zeiler

Anfrage an den Bürgermeister

Betreff: Statistisches Jahrbuch der Stadt Graz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ich werde immer wieder von verschiedener Seite daraufhin angesprochen, wann das Statistische Jahrbuch der Stadt Graz wieder erscheint. Tatsächlich ist es seit 1999 nicht mehr erschienen. Als ich versuchte herauszufinden, woran das liegt, bekam ich unterschiedliche, teilweise einander widersprechende Antworten. Einmal hieß es, die eine Abteilung wartet noch immer auf die Einwohnerzahlendaten der anderen Abteilung. Die andere Abteilung wartet auf dieselben Daten, die an eine Firma zur Bearbeitung weitergegeben worden seien, während die dritte Abteilung sagt, dass gar keine Daten weitergegeben werden und auch nicht werden dürfen, sondern, dass es sich bei jener Firma um eine Softwarefirma handele, die nur die entsprechende Software zur Bearbeitung der Daten zur Verfügung stellt. Offensichtlich gibt es da irgendwo einen Haken.

Daher stelle ich an Sie im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklub die folgende
Anfrage:

Sind Sie bereit, abklären zu lassen, woran es liegt, dass die Einwohnerzahlendaten nicht bearbeitet werden können und dafür Sorge zu tragen, dass mit der Bearbeitung der betreffenden Daten das Erscheinen des Statistischen Jahrbuches der Stadt Graz endlich ermöglicht wird?

Antrag: Errichtung A9 Begleitstraße

Gemeinderat: Johann Slamanig

Antrag

Betreff: Errichtung A9 Begleitstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates!

Der Grazer Gemeinderat hat im Juni 2000 den Beschluss gefasst, die Begleitstraße für die A 9 von der Hafnerstraße parallel zum Schwarzen Weg bis zur neuen „IKEA II-Kreuzung“ zu errichten.
Im Jahr 2003 wurde vom Bauamt unter Stadtrat Dr. DI Rüsch dieses Straßenprojekt auf Eis gelegt. Begründet wurde diese Entscheidung mit fehlenden Finanzmitteln. Seither sind nun zwei Jahre vergangen. Der Stadtrechnungshof hat vor kurzem dem Gemeinderat einen Bericht vorgelegt, aus dem ersichtlich wird, dass schon äußerst hohe Finanzmittel für Grundstück- und Objektablösen in dieses Projekt geflossen sind..

Es ist eine unumstrittene Tatsache, dass die Begleitstrasse für die A9 eine verkehrspolitische Notwendigkeit darstellt und ein wichtiges Verkehrsprojekt ist. Es geht um die Anbindung eines stetig wachsenden Verkehrs in dieser Region an den Autobahnzubringer und an den Weblinger Gürtel. Wir haben kein Verständnis dafür, dass dieses Projekt in der Prioritätenliste sehr weit zurückgereiht wurde.
Ich verzichte an dieser Stelle, die bisherigen Kosten für die Stadt Graz darzustellen. Die Bewohner des Bezirks Strassgang erwarten sich - auch bei der angespannten Finanzsituation der Stadt Graz - eine Umsetzung dieses wichtigen Straßenprojekts

Namens der KPÖ-Fraktion stelle ich deshalb folgenden Antrag:

Der Gemeinderat beauftragt die zuständigen Stellen, nach Möglichkeiten zu suchen, dieses wichtige Verkehrsprojekt – nämlich die Begleitstraße A 9 – in absehbarer Zeit zu verwirklichen.

11. November 2005