Gemeinderatssitzung am 22. April 2010

Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Damit Sie draußen wissen was drinnen vorgeht !

Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 22. April 2010

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Glücksspielgesetz, "Kleines Glücksspiel", Konsequenzen

DRINGLICHER ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

Der Entwurf des neuen Glücksspielgesetzes hat viele negative Seiten. Besonders kritisierenswert ist es, dass die Bundesregierung im Bereich des sogenannten  „Kleinen Glücksspiels“ Praktiken, die bisher nicht erlaubt waren, legalisieren will. Der zulässige Höchsteinsatz pro Spiel soll von 50 Cent auf 10 Euro (in Automatensalons) beziehungsweise von 50 Cent auf 1 Euro (bei Einzelautomaten) erhöht werden. Ein Spiel braucht künftig nur eine Sekunde zu dauern. Diese Kombination führt dazu, dass innerhalb von Minuten mehrere Monatslöhne verspielt werden können.

Mit ‚Kleinem Glücksspiel’ hat das nichts mehr zu tun.

Spielsüchtige kosten die Gesellschaft durch Therapiekosten und allfälligen Strafvollzug wegen Beschaffungskriminalität viel Geld. Das verursacht höhere Kosten als durch die Steuereinnahmen hereinkommen.

Auch nach Beschluss der Glücksspiel-Novelle auf Bundesebene wird es in der Kompetenz der Länder bleiben, das „Kleine Glücksspiel“ zuzulassen oder zu untersagen. Das gibt dem Land Steiermark die Möglichkeit, dem Beispiel von Salzburg, Tirol und Vorarlberg zu folgen und das „Kleine Glücksspiel“ zu verbieten.

Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den

 

Antrag zur dringlichen Behandlung

(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Der  Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert die Landesregierung und den Landtag Steiermark auf, das sogenannte „Kleine Glücksspiel“ in der Steiermark zu untersagen, wenn das Glücksspielgesetz in der vorliegenden Fassung beschlossen wird, vor allem wenn die die vorgesehene Erhöhung des Höchsteinsatzes pro Spiel von 50 Cent auf 10 Euro (in Automatensalons) sowie von 50  Cent auf 1 Euro (bei Einzelaufstellung) nicht gestrichen wird.

 


Beleuchtung an der Bushaltestelle "Goethestraße"

ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

Die Bushaltestelle "Goethestraße" der Linie 31 - an der Rückseite der Sparfiliale zwischen Goethestraße und Körblergasse - ist durch keine Lampe, nicht einmal durch eine Werbetafel, ausgeleuchtet. So sind in den Dämmerstunden und nachts die Abfahrtszeiten der Busse unlesbar. Auch das Gefühl der persönlichen Sicherheit wird dadurch beeinträchtigt und würde durch eine passende Beleuchtung erhöht.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

 

Antrag

 

Die Bushaltestelle „Goethestraße“ stadtauswärts soll mit einer Beleuchtung ausgestattet werden, die dazu geeignet ist, das persönliche Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen und  das Entziffern des Fahrplans selbst bei Dunkelheit zu ermöglichen.

 


Kapellenstraße Ecke Kärntnerstraße - Errichtung eines Halte- und Parkverbotes

ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Christian Sikora

Die Kapellenstraße von der Kärntnerstraße kommend wird aufgrund der optimalen Anbindung zu den Gewerbebetrieben in der Alten Poststraße vermehrt von Schwerlastkraftwagen frequentiert. Zudem bietet die Bahn-Unterführung Kapellenstraße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,5 Meter auch die einzige Möglichkeit, zur Erreichbarkeit der Betriebe von Richtung Westen kommend, ohne lange Umwege in Kauf nehmen zu müssen.

Nun stellt sich jedoch bei der Einfahrt in die Kapellenstraße von der Kärntnerstraße kommend folgendes großes Verkehrsproblem:

Auf Höhe der Abbiegespur Kapellenstraße in die Kärntnerstraße behindern parkende PKW`s mit meist auswärtigen Kennzeichen die problemlose Durchfahrt für Schwerkraftfahrzeuge in Richtung Bahn-Unterführung Kapellenstraße. Staus in die Kärntnerstraße, Gefährdung von FußgängerInnen und SchülerInnen der angrenzenden Volksschule Neuhart und oft auch Sachbeschädigungen an Zäunen oder Fahrzeugen stehen da schon an der Tagesordnung. 

Um im geschilderten Bereich die Sicherheit aller Straßenverkehrsteilnehmer zu gewährleisten, stelle ich daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

 

Antrag:

 

Die dafür zuständige Stelle des Magistrats und die Verkehrsreferentin werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, im Bereich Kapellenstraße Ecke Kärntnerstraße auf Höhe der Abbiegespur in Richtung Bahn-Unterführung Kapellenstraße ein Halte- und Parkverbot zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzurichten.

 



Senken der Maklerprovisionen

ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderätin Mag. Ulrike Taberhofer

Immer mehr Menschen scheitern auf der Suche nach einer Mietwohnung bereits an den Einstiegskosten. Dazu zählen neben der Vergebührung der Mietverträge und Kautionen die Provisionen der Immobilienmakler.

Im letzten Monat stellte die Arbeiterkammer fest, was viele Österreicherinnen und Österreicher, viele Grazerinnen und Grazer, die eine Mietwohnung suchen, aus leidvollen Erfahrungen schon lange wissen: Die Provisionen der Immobilienmakler sind viel zu hoch. Sie sind nicht nur zu hoch, sie sind die höchsten in ganz Europa! Während beispielsweise die Provision für Mietwohnungen in Deutschland höchstens zwei Nettomonatsmieten betragen darf, sind es in Österreich drei Bruttomonatsmieten.

Eine längst überfällige Anpassung an die deutschen Höchstgrenzen würde österreichische Immobilienmakler nicht nur endlich motivieren, sich bezüglich ihrer Provisionen vermehrt an die Vermieter anstatt an die Mieterinnen und Mieter zu wenden,  sondern insbesondere Menschen mit kleinen Einkommen – einer steigenden Personengruppe in unserem Land – den Zugang zu Wohnungen auf dem sogenannten freien Markt erheblich erleichtern.

Eine Senkung der Maklerprovisionen ist (freilich in sehr allgemeiner Form) auch im Koalitionsabkommen von SPÖ und ÖVP auf Bundesebene enthalten.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

 

Antrag

 

Der Gemeinderat möge beschließen, den zuständigen Wirtschaftsminister Mittlerlehner im Wege einer Petition aufzufordern, die Maklerverordnung dergestalt abzuändern, dass die  Provisionen für Mietwohnungen zumindest auf das Niveau der Bundesrepublik Deutschland gesenkt werden.

 


Hauptradweg 13 Gösting - Lückenschluss zum Thalersee

ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Christian Sikora

Das Grazer Naherholungsgebiet "Thaler See" wird ganzjährig von zahlreichen RadfahrerInnen besucht. Das Angebot rund um den See reicht von Bootsfahrten, Spaziergängen bis hin zu Erlebnisausflügen für viele Grazer Familien mit ihren Kindern.

 Der Hauptradweg 13, am Radweg R 39 zum „Thaler See“ vom Grazer Stadtgebiet kommend, zählt zu den meistfrequentierten Radrouten, die zu Ausflugszielen im Grazer Stadtgebiet führen. Schon im vergangenen Jahr stellte ich einen Antrag, den Lückenschluss entlang des Thalbachweges vorrangig zu projektieren, da ca. 300 Meter des Radweges in die sehr stark vom Individualverkehr frequentierte Thalerstraße münden.

 Nun stellt sich auf dem Gemeindegebiet von Thal nach Ende des Hauptradweges 13 von Gösting in Richtung Thalersee ein ähnliches Problem: RadfahrerInnen mit ihren Kindern queren am Ende des Radweges unter sehr gefährlichen Verhältnissen und vor einem sehr schwer einsehbaren Stück die stark frequentierte Landesstraße in Richtung Thalersee. Das Reststück zum See wurde nicht als Radweg weitergeführt, zahlreiche Unfälle und sehr gefährliche Situationen zwischen RadfahrerInnen und Individualverkehrsbenützern stehen dort an der Tagesordnung.

Bei der Projektierung der Radverkehrsmaßnahmen für das Jahr 2010 fehlt auch dieser äußerst wichtige Lückenschluss.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

 

Antrag:

 

Die zuständige Stelle des Magistrats wird zusammen mit der zuständigen Verkehrsreferentin ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe Verhandlungen mit dem Land Steiermark aufzunehmen, um zu prüfen, ob der Lückenschluss des Hauptradweges 13 zwischen Gösting und Thalersee nach Ende des Radweges in Richtung Thalersee aufgrund der extremen Gefährlichkeit rasch projektiert und vorgereiht werden kann.

 


Kein Abriss der Augartensauna

ANFRAGE AN DEN BÜRGERMEISTER von KPÖ-Gemeinderat Christian Sikora

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes, welche die jetzige Augartensauna betrifft, liegt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zahlreiche Freundinnen und Freunde dieser Sauna wollen Einwendungen dagegen einbringen.

Sie haben aber eine Befürchtung. Rein rechtlich verhindert das derzeit laufende Verfahren nicht den Abriss des Gebäudes, in dem sich die Sauna befindet.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende

 

Anfrage:

 

Sind Sie bereit, darauf hinzuwirken, dass es vor einem rechtswirksamen Beschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes auf dem genannten Areal zu keinem Abriss des Gebäudes kommt, in dem sich die Sauna befindet?

 


Reinigung von Telefonhäuschen

ANFRAGE AN DEN BÜRGERMEISTER von Gemeinderatin Mag. Andreas Fabisch

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Vor allem in den äußeren Bezirken von Graz sind viele Telefonhäuschen in einem bedenklichen Zustand. Mangelnde Reinigungen wirken alles andere als zur Benützung einladend. Neben verschmutzten Apparaten, Wänden und Böden vertreiben technische Defekte die letzten möglichen Kunden.

Nicht jederman hat stets sein Handy bei sich, viele ältere Personen möchten bewusst kein Mobiltelefon benützen, so mancher kann es sich nicht leisten. Sie alle sind auf funktionierende Telefonzellen angewiesen. 

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende

 

Anfrage

 

Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bereit, sich bei den verantwortlichen Stellen dafür einzusetzen, dass die Wartung und technische Instandhaltung der Telefonkabinen künftig verbessert und ihre Reinigung häufiger durchgeführt wird?

 


Rückzahlung der Getränkesteuer

FRAGE AN HERRN STADTRAT DI Dr. Gerhard Rüsch von Gemeinderätin Ina Bergmann

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hat die Problematik der Getränkesteuer wieder ins Blickfeld der Aufmerksamkeit gerückt. Die Ausgleichszahlungen des Bundes für den Einnahmenentfall der Gemeinden werden dadurch nämlich in Frage gestellt.

Durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wurde im März 2000 die Getränkesteuer abgeschafft, obwohl diese beim EU-Beitritt 1995 vom damaligen Finanzminister Ferdinand Lacina als EU-konform bezeichnet wurde. Mit dieser Entscheidung haben die Gemeinden nicht nur einen enormen finanziellen Verlust erlitten, sondern wurden zusätzlich auch mit Rückzahlungsforderungen von Gastronomie und Handel konfrontiert, obwohl man davon ausgehen muss, dass die Getränkesteuer im Wege der Preiskalkulation immer auf die KonsumentInnen überwälzt wurde.

Während die Forderungen der Gastronomie durch das „Frankfurter Erkenntnis“ des EuGH abgewiesen wurden, wurde im April 2008 zwischen Städte- und Gemeindebund, Wirtschaftskammer und Regierung eine Rückzahlung von 15 Prozent der im Zeitraum zwischen 1995 und 2000 bezahlten Getränkesteuer in Höhe von 45,8 Millionen Euro vereinbart, wobei der Bund davon 25 Prozent übernommen hat. Dieser Beitrag des Bundes wird erst jetzt mit fast zweijähriger Verspätung im Wege einer Bedarfszuweisung über die Länder geleistet.

Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, deshalb folgende

 

Frage:

 

Wie hoch waren die Forderungen des Handels an die Stadt Graz bezüglich der Rückzahlung von zwischen 1995 und 2000 abgeführter Getränkesteuer und wie viel wurde bisher zurückbezahlt?

 


Veröffentlicht: 23. April 2010

Gemeinderat Graz: