Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2012
Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion
Damit Sie draußen wissen was drinnen vorgeht!
Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 9. Februar 2012
Flugblatt zur Gemeinderatssitzung vom 9. Februar 2012
Überarbeiteter Entwurf des STEK 4.0 - Durchwegung von Heimgärten
Fragestunde. KPÖ-Gemeinderätin Gerti Schloffer
An Herrn Bürgermeister
Mag. Siegfried Nagl
Betr.: Überarbeiteter Entwurf des STEK 4.0 – Durchwegung von Heimgärten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Auf meine Frage an Sie in der Gemeinderatssitzung am 20. 10. 2011 – „Sind Sie für die öffentliche Durchwegung bei bestehenden Heimgärten „ – bekam ich von Ihnen sinngemäß die Antwort, dass dies vom Tisch wäre. Wörtlich sagten Sie laut Protokoll unter anderem: „Ich kann Ihnen aber gleich die Sorge nehmen und damit auch allen ÖVP- und SPÖ-Wählern in den Heimgärten, dass im künftigen Stadtentwicklungskonzept eine ganz andere Formulierung stehen wird als die Erstformulierung, die unglücklich war.“ Und: „Das heißt, es soll so nicht sein und deswegen werden wir in allen bestehenden Heimgartenanlagen nicht eingreifen.“
Beim Durchlesen des überarbeiteten Verordnungsentwurfes für das STEK 4.0 musste ich feststellen, dass sich an der von Ihnen als unglücklich bezeichneten Erstformulierung fast nichts geändert hat. Ich zitiere den aktuellen Textvorschlag: „Öffentliche Durchwegung und Einbindung von Kleingartenanlagen in einen Grünverbund, insbesondere bei Neuanlagen.“ Von einer Garantie dafür, dass bestehende Heimgartenanlagen in Ruhe gelassen werden, kann keine Rede sein.
Ich war etwas entsetzt und bitte um Aufklärung. Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs, folgende
Frage:
Wie erklären Sie sich den Widerspruch zwischen Ihren Aussagen in der Gemeinderatssitzung am 20. 10. 2011 zur Frage der Durchwegung von Heimgärten und der aktuellen Formulierung im Verordnungsentwurf des STEK 4.0 ?
Nachmittags-Öffnungszeiten der Impfstelle des Grazer Gesundheitsamtes
Fragestunde der KPÖ von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch
Frage an Herrn Stadtrat Michael Grossmann
Betrifft: Nachmittags-Öffnungszeiten der Impfstelle des Grazer Gesundheitsamtes
Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Die Impfstelle des Gesundheitsamtes leistet wichtige Dienste für die Gesundheit der Grazer Bevölkerung. Für Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden Impfungen, wie beispielsweise gegen Diphterie, Tetanus, Polio, Mumps, Masern, Hepatitis B u. a., gratis angeboten. Gegen einen Unkostenbeitrag können sich auch Erwachsene gegen FSME, Grippe oder Pneumokokken impfen lassen.
Im Mai vergangenen Jahres wurden die Impfzeiten ausdrücklich als „Service für berufstätige Eltern“ ausgeweitet. Eltern bekamen dadurch die Möglichkeit, auch an einem Nachmittag, nämlich immer donnerstags von 14 bis 17 Uhr, mit ihren Kindern zur Impfung zu kommen.
Mit Jahresbeginn wurde diese Maßnahme, nur wenige Monate nach ihrer Einführung, wieder zurückgenommen. Impfungen sind jetzt nur mehr zwischen 8.00 bis 13.00 Uhr möglich. Viele berufstätige Eltern, die nur am Nachmittag die Möglichkeit hätten, mit ihren Kindern zur Impfung zu kommen, stehen jetzt abermals vor verschlossenen Türen.
Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, folgende
Frage:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Impfstelle zumindest an einem Tag in der Woche wieder nachmittags aufsperrt?
Aufruf an Energieversorgungsunternehmen - Keine Heizungsabschaltungen in der Kälteperiode
DRINGLICHER ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderätin Gerti Schloffer
DRINGLICHKEITSANTRAG der KPÖ, unterstützt von SPÖ
(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
Die Kältewelle trifft Menschen mit sozialen Problemen besonders schwer. Ohne die große Hilfsbereitschaft seitens zahlreicher Einrichtungen und von Einzelpersonen hätte sie sicherlich auch schon bei uns Opfer gefordert.
Es gibt die sichtbare Not der Obdachlosen. Darüber hinaus kommt es aber auch in der andauernden Kältewelle in Graz zur Abschaltung von elektrischem Strom, Gas oder Fernwärme bei Kunden, die mit ihren Rechnungen in einem starken Rückstand sind.
Die Stadt Graz als Miteigentümerin der Energie Graz (EGG) hat hier eine große Verantwortung. Oft sind es finanzielle Probleme, die die Ursache für solche Abschaltungen darstellen. In solchen Kälteperioden darf man aber nicht mit Abschaltungen der Energieversorgung arbeiten, niemand darf bei den jetzigen Extremtemperaturen unter der Kälte leiden oder zu Schaden kommen.
Wichtig wäre, dass die Energieversorgungsunternehmen ein „Frühwarnsystem“ einrichten und den Kontakt mit den Sozialämtern aufnehmen, weil viele Betroffene solche Situationen nicht mehr eigenständig bewältigen können. Dieses Problem muss längerfristig gelöst werden.
In der aktuellen Situation ist aber rasches Handeln notwendig.
Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden
ANTRAG ZUR DRINGLICHEN BEHANDLUNG
Der Gemeinderat der Stadt Graz appelliert an alle Energieversorgungsunternehmen, insbesondere an die Energie Graz, während der Kältewelle Strom, Gas und Fernwärme in finanziell schlechter gestellten Haushalten bei einem bestehenden Zahlungsrückstand nicht abzuschalten.
Umwidmungsabgabe
DRINGLICHER ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Manfred Eber
Antrag zur dringlichen Behandlung
(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
Die KPÖ-Graz fordert bereits seit vielen Jahren eine Umwidmungsabgabe. Das bedeutet, dass Gewinne von Grundstückseigentümern, die durch die Umwidmung, beispielsweise von Grünland in Bauland, lukriert werden können, mit einer Abgabe belegt werden. Die Grundstückseigentümer profitieren immerhin in hohem Ausmaß von Flächenwidmungsänderungen, ohne selbst einen Beitrag dafür geleistet zu haben.
Vereinzelt waren derartige Forderungen auch bei anderen Parteien zu hören, etwa vom früheren Wiener ÖVP-Chef Bernhard Görg. Er wollte Umwidmungsgewinne mit 20 bis 25 Prozent besteuern.
Seit einigen Monaten wird diese Debatte intensiv in ganz Österreich geführt, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem geplanten Belastungspaket der Bundesregierung.
So will der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) sogar, dass in der Bundeshauptstadt eine Umwidmungsabgabe von 25 Prozent im Alleingang eingeführt wird, die Grüne Wiener Vizebürgermeisterin Vassiliakou weist darauf hin, dass in manchen Städten in Europa eine derartige Abgabe bis zu 75 Prozent ausmacht.
Berechnungen für Wien gehen davon aus, dass eine Abgabe in Höhe von 25 Prozent, wie von Ludwig angedacht, rund 20 Millionen Euro bringen würde. Für Graz sind mir keine Zahlen bekannt, allerdings gehe ich davon aus, dass auch hier budgetrelevante Mittel hereinkommen würden.
Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den
Antrag zur dringlichen Behandlung
(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
1. Der Bundesgesetzgeber wird im Petitionsweg aufgefordert, eine Umwidmungsabgabe laut Motivenbericht einzuführen. Die Mittel, die so zur Verfügung stehen, sollen zu 100 Prozent bei den Gemeinden bleiben.
2. Die derart lukrierten Mittel werden für den geförderten Wohnbau und Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang damit reserviert.
3. Sollte es zu keiner bundesweiten Umwidmungsabgabe kommen, tritt die Stadt Graz im Petitionsweg an das Land Steiermark heran, nach dem Beispiel der Stadt Wien eine steirische Umwidmungsabgabe einzuführen.
Straßenbenennung nach Dr. Margarete Hoffer
ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch
Die Evangelische Pfarrgemeinde Graz-Heilandskirche hat im Zusammenhang mit der Diskussion über den Pfauengarten in einem Brief an die Klubvorsitzenden im Gemeinderat angeregt, eine Straße oder einen Platz nach der evangelischen Theologin Dr. Margarete Hoffer zu benennen.
Als Beispiel für jene Frauen, die überkommene Rollenzuweisungen durchbrachen und so zu Wegbereiterinnen für heute Selbstverständliches wurden, steht die evangelische Christin Dr. Margarete Hoffer (1906 bis 1991).
Mit der Entscheidung, als Frau ihrer Zeit evangelische Theologie zu studieren, traf die Absolventin des Grazer Lichtenfelsgymnasiums bereits eine ungewöhnliche Berufswahl. Nach dem Studienabschluss wählte sie den Schuldienst, zumal Frauen in der evangelischen Kirche damals noch von der Ordination ausgeschlossen waren. Auch mit ihrer kompromisslosen Positionierung gegenüber der nationalsozialistischen Ideologie war Margarete Hoffer nicht nur innerhalb ihrer eigenen Kirche eine Quer-Denkerin. Als Mitglied der Bekennenden Kirche und Mitautorin einer Broschüre warnte sie vor der Gefährlichkeit der nationalsozialistischen Ideologie und musste Österreich deshalb 1938 verlassen. Sie war Mitglied einer Widerstandskette, die unter dem Risiko ihres eigenen Lebens verfolgten Juden auf ihrer Flucht half.
Nach ihrer Rückkehr arbeitete sie in Oberösterreich mit Flüchtlingen. Dort wagte sich Margarete Hoffer, die an der Universität Tübingen zur Doktorin der Theologie promoviert wurde, in Bereiche vor, die nur ihren männlichen Kollegen vorbehalten waren. Dadurch geriet sie erneut in Konflikt mit der evangelischen Kirchenleitung.
In ihrer Heimatstadt Graz wirkte Margarete Hoffer seit 1952 als Religionsprofessorin sowie in der Heilandskirchengemeinde, in der Studierenden-, Friedens- und interkonfessionellen Arbeit. Sie gilt in der evangelischen Kirche als Kämpferin für die volle Gleichberechtigung von Frauen in der Kirche.
Ich stelle daher namens der Gemeinderatklubs von KPÖ, SPÖ, ALG-Grüne folgenden
Antrag
Im Sinne des Motivenberichts ist eine Straße oder ein Platz in Graz nach Dr. Margarete Hoffer zu benennen.
Keine Kürzungen der Notstandshilfe
ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderätin Uli Taberhofer
Kürzungen bei der Notstandshilfe würden nicht nur große und zusätzliche Belastungen für die betroffenen Menschen bringen, auch auf das Budget unserer Stadt könnten höhere Ausgaben zukommen.
Es ist nämlich aus den Verhandlungen um das Budgetpaket der Bundesregierung durchgesickert, dass dabei eine zeitliche Begrenzung des Bezuges und eine Deckelung der Notstandshilfe im Gespräch sind.
Anlass für diese Befürchtungen ist eine Unterlage aus dem Sozialministerium. Zur Zeit wird die Notstandshilfe unbegrenzt ausgezahlt, sofern eine Notlage vorliegt. Sie wird längstens für 52 Wochen bewilligt und muss danach neuerlich beantragt werden. Die Höhe der Notstandshilfe beträgt in der Regel 95% des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes (=55% des täglichen Nettoeinkommens, das aus dem durchschnittlichen versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des jeweils letzten Kalenderjahres ermittelt wird). Bei der Ermittlung der Höhe wird das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin genauso berücksichtigt wie ein Zuverdienst aus eigener Arbeit.
Laut dieser Unterlage soll jetzt geplant sein, die Notstandshilfe nach 4 Jahren zu stoppen und als weitere Einsparung ist von einer Deckelung der Notstandshilfe die Rede. Danach sollen die Anspruchsberechtigten ab dem 5. Jahr Mindestsicherung beziehen, die ohnehin in geringer Höhe nur 12 x ausgezahlt wird und viel zu gering ist, um existenzsichernd zu sein. Da sie darüber hinaus auch keine Pensionsversicherung vorsieht, würden sich dadurch auch Verschlechterungen im Hinblick auf die Pension der Betroffenen ergeben.
Abgesehen davon, dass also die Befristung der Notstandshilfe und Kürzungen zu massiven Verschlechterungen der finanziellen Situation der Menschen führen werden, gilt es auch hervorzuheben, dass der Anteil der Personen, die in der Folge Mindestsicherung erhalten werden, drastisch ansteigen wird. Es ist jedoch Aufgabe der Stadt, die finanziellen Mittel dafür aufzubringen. Es sieht so aus, als ob der Bund einen Teil seiner finanziellen Verpflichtungen an Länder und Gemeinden abschieben wolle.
Aus all diesen Gründen stelle ich namens der Gemeinderatsklubs von KPÖ und ALG – Grünen folgenden
Antrag
Der Gemeinderat der Stadt Graz wendet sich gegen eine Kürzung der Notstandshilfe und gegen alle Versuche, die Kosten für die Leistungen für Langzeitarbeitslose teilweise auf Länder und Gemeinden abzuwälzen. Er fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, von diesen Vorhaben Abstand zu nehmen.
Erstellung eines Katasters für Postämter, Postkästen und Postpartner im Grazer Stadtgebiet
ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Christian Sikora
Bereits am 19.11.2009 stellte ich an den Herrn Bürgermeister die Anfrage, wie es mit der postalischen Versorgung mittels Postpartnern in näherer Umgebung von bereits geschlossenen Filialen der Post AG aussieht.
Nach der Schließung von mehreren Postfilialen bzw. Umwandlung von Bawag-Bank-Filialen in gemeinsame Postpartner, aber auch nach der Demontage zahlreicher Postkästen im Grazer Stadtgebiet herrscht unter der Grazer Bevölkerung - und da vor allem bei älteren, nicht so mobilen BürgerInnen - Verunsicherung bezüglich der postalischen Versorgung in ihrer näheren Umgebung.
Da weder von Seiten der Stadt Graz noch von Seiten der Post AG Mitteilung an die Grazer Bevölkerung gegeben wurde, wo für sie in Zukunft eine postalische Versorgung in nächster Nähe gegeben ist,
stelle ich namens des KPÖ Graz Gemeinderatsklubs folgenden
Antrag:
Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden dringend aufgefordert, einen Kataster zu erstellen, wo sich im Grazer Stadtgebiet Postämter oder Bawag Filialen mit Postpartner, eigene Postpartner sowie Postkästen befinden, um dies der Grazer Bevölkerung kundzutun. Kostensparenderweise wäre eine Kundmachung als Doppelseite im stadteigenen Infoblatt „BIG“ durchaus möglich und wünschenswert.
Holding Linie - Tangentiallinie 62 - Einsatz von Gelenkbussen im Morgenverkehr
ANTRAG DER KPÖ von Gemeinderat Christian Sikora
Die Holding Linie – Tangentiallinie 62 - gehört zur Kategorie von äußerst stark frequentierten Buslinien der Graz Holding im Grazer Stadtgebiet, verbindet sie doch den Grazer Westen vom Bahnhof Puntigam bis hin zur Carnerigasse. Die Linie gilt als besonders stark frequentierte Schullinie und wird auch von Berufstätigen aufgrund ihrer optimalen Anbindung sehr stark in Anspruch genommen. Nun kommt es jedoch täglich - besonders zu den Schulzeiten zwischen 06.30 Uhr und 08.00 Uhr - zu fast unerträglichen Verhältnissen. Die eingesetzten Busse der Linie 62 sind hoffnungslos überfüllt und für die Massen, die diese Linie in Anspruch nehmen, während dieser Zeitspanne zu klein. Berufstätige, aber auch SchülerInnen, können nur unter äußerst schweren Bedingungen bei den Haltestellen zu- oder aussteigen. Deshalb kam es in letzter Zeit immer öfter zu zahlreichen Beschwerden von Berufstätigen und Schülervertretungen der entlang der Tangentiallinie betroffenen Schulen.
Ich stelle deshalb namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden
Antrag:
Die zuständigen Stellen des Magistrats und die Frau Vizebürgermeisterin werden ersucht, an die Graz Holding Linie heranzutreten, um den vermehrten Einsatz von großen Gelenkbussen entlang der Tangentiallinie 62 während der oben angeführten Stoßzeiten einzufordern.
Nutzung der Koschatgasse wegen Bauarbeiten
ANFRAGE AN DEN BÜRGERMEISTER von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Das Ehepaar Sonja und Arnold Benedikt, Koschatgasse 11, 8020 Graz, ist seit geraumer Zeit mit Bauarbeiten am Nachbargrundstück konfrontiert. Befürchtet werden dadurch der Verlust gewohnter Lebensqualität und Wertminderung des eigenen Anwesens.
Ein vorgebrachter Kritikpunkt des Ehepaares ist die selbstverständliche Nutzung der winzigen Koschatgasse durch den Bauwerber. Obwohl dieser kleine Weg als Zufahrt zur eigenen Liegenschaft seit Jahrzehnten durch die Familie Benedikt betreut und gewartet wurde - nicht durch die Stadt Graz - dient nun diese kurze Gasse zur völligen Überraschung des Ehepaares zur Belieferung des benachbarten Bauplatzes, obwohl dafür eine Zufahrt ausschließlich über die Gaswerkstraße möglich gewesen wäre.
Neben der enormen Belästigung fürchten S. und A. Benedikt durch die Befahrung der Koschatgasse durch Schwerfahrzeuge um den Wurzelbestand ihrer alten Baumreihe, die zugleich Sicht- und Lärmschutz darstellt. Die Gasse selbst hat durch diese Form der Nutzung bereits Schaden erlitten.
Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende
Anfrage:
Unter welchem Titel ist die Koschatgasse im Flächenwidmungsplan ausgewiesen und warum erfolgte die Belieferung der Baustelle nicht ausschließlich über die Gaswerkstraße, wie ursprünglich zugesichert?
Veröffentlicht: 10. Februar 2012