Gemeinderatssitzung am 27. April 2006

Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Gemeinderätin: Ingeborg Bergmann

Fragestunde: An Stadtrat Werner Miedl

Sehr geehrter Herr Stadtrat,

Wie seit geraumer Zeit aus den Medien zu erfahren war, werden die Stadtbibliotheken in der Weißenhofgasse, Strassgangerstraße und Rudolfstraße mit Mai dieses Jahres geschlossen. Dem heute dem Gemeinderat vorliegenden Informationsbericht zu den Stadtbibliotheken ist zu entnehmen, dass es in Zukunft statt bisher 9 Stadtbibliotheken nur mehr 4 große moderne Zweigstellen geben wird. Was aus dem Informationsbericht jedoch nicht zu entnehmen ist, ist ein Zeitplan, bis wann diese neuen, großen und modernen Standorte geplant werden bzw., bis wann diese der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Einzig für den Standort in der FH Eggenberg ist aus dem Finanzstück annähernd ein Zeitpunkt für die Eröffnung mit Ende 2007 bis Anfang 2008 zu erfahren.

Auf Grund der äußerst schlechten Finanzsituation der Stadt Graz ist eine schnelle Errichtung dieser Bibliotheken für uns nicht vorstellbar.

Da die Schließungen von 3 Bibliotheken bereits beschlossene Sache sind, wird es in den nächsten Jahren zu einer wesentlichen Verschlechterung für die Bevölkerung kommen. Bezeichnend ist auch, dass diese 3 Bibliotheken gerade in sehr großen Wohngebieten mit wenig kulturellen Angeboten liegen. Das vorgestellte Postservice kann niemals eine Bibliothek, in der geschmökert und sich Lust aufs Lesen geholt werden kann, ersetzen.

Der Bücherbus ist eine sehr gute Sache, kann jedoch ebenfalls nicht eine fixe Bibliothek ersetzen, sondern immer nur als eine Ergänzung gesehen werden. Gerade die in der Studie angeführten Standards können damit niemals erreicht werden.

Ich stelle daher im Namen der KPÖ-Fraktion folgende Frage:
Bis wann werden die von Ihnen angekündigten großen modernen Stadtbibliotheken der Bevölkerung zur Verfügung stehen?

Gemeinderätin: Gertrude Schloffer

Fragestunde: An Stadtrat Dr. Wolfgang Riedler

Betrifft: Rechtsstreit mit der AUVA - Rechtsprüfung des Vorkaufsrechts

Sehr geehrter Herr Stadtrat,

am 17. 1. 1983 wurde zwischen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Stadt Graz ein Bestandsvertrag für die Liegenschaft des ehemaligen Unfallkrankenhauses im Bezirk Geidorf abgeschlossen. Dort befindet sich jetzt das Pflegewohnheim / Seniorenzentrum Geidorf.

Als Mieterin auf dieser Liegenschaft scheinen unter anderem auch Einrichtungen der Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ) auf. Die laufenden, hohen Mietzahlungen belasten das Budget der GGZ sehr. Im Jahr 2004 wurde deshalb ein Musterprozess angestrebt, welcher die Rechtsprüfung des Vorkaufsrechtes für dieses Grundstück zum Inhalt hat.

Unseren Informationen nach fand in der Woche vor Ostern wieder ein Gespräch in dieser Sache statt, an welchem Vertreter von AUVA, GGZ und der Finanzdirektion teilnahmen.

Deshalb stelle ich an Sie folgende Frage:

Wie ist der Stand der Verhandlungen und Gespräche in dieser Angelegenheit zwischen AUVA, GGZ bzw. Stadt Graz und ist mit einer befriedigenden Lösung dieser Angelegenheit zu rechnen?

Gemeinderat: Klubobmann Sepp Schmalhardt

Dringlichkeitsantrag: Reduzierung der Zahl der Stadtsenatsmitglieder von 9 auf 7

Die öffentliche Diskussion über das "Demokratiepaket" der Stadt Graz hat gezeigt, dass eine Festlegung des Gemeinderates über die Reduzierung der Zahl der Stadtsenatsmitglieder dringend erforderlich ist. Diese Festlegung sollte jetzt erfolgen und in den Forderungskatalog einfließen, den wir im Zusammenhang mit der Reform des Statuts der Stadt Graz an den Landesgestzgeber richten.

Es ist nämlich nicht gut für den Gedanken einer mit echten Einsparungen verbundenen Reform der demokratischen Einrichtungen in unserer Stadt, wenn es hier weitere Unklarheiten gibt. Das haben die entsprechenden Zeitungskommentare bewiesen. Übrigens müssten wir heute nicht mehr über die Reduzierung im Stadtsenat diskutieren, wenn man im Jahr 1998 dem Vorschlag von Ernest Kaltenegger zugestimmt und eine Abspeckung von 9 auf 7 StadträtInnen akzeptiert hätte. Damals ist der entschiedenste Widerstand gegen dieses Sparpaket von der FP gekommen, weil sie auf einen Stadtsenatssitz verzichten hätte müssen.

Wir bekräftigen unsere prinzpielle Haltung, dass im "Demokratiepaket" die Minderheitenrechte für alle Gemeinderatsfraktionen und die Bezirksdemokratie nicht eingeschränkt werden dürfen.

Deshalb stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung:

Der Gemeinderat beschließt, dass in der Petition an den Landtag, der das "Demokratiepaket" für die Stadt Graz umfasst, die Reduzierung der Zahl der Stadtsenatsmitglieder von 9 auf 7 vorzusehen ist.

Gemeinderätin Kirsten Felbinger

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von ÖVP und KPÖ

Ausstellung von Individualbescheiden aus dem Behindertengesetz in einer barrierefreien Sprache.

Menschen, die eine Leistung aus dem Behindertengesetz zugesprochen bekommen, erhalten einen Bescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. In diesem ist festgehalten, welche Leistung zugesprochen und in welchen Ausmaß diese bewilligt wird. Dies hat große Bedeutung für die Betroffenen, da diese Leistungen ihren Lebensalltag, die Wohn- und Arbeitssituation beeinflussen. Bei einem Ergebnis, welches nicht den Erwartungen und Bedürfnissen der Menschen entspricht, können die Betroffenen innerhalb einer bestimmten Frist Berufung einlegen.

Das Problem für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung besteht oftmals darin, dass die Formulierungen in einem Bescheid sehr komplex und kompliziert abgefasst sind, sodass sie inhaltlich nicht verstanden werden können. In so einem Fall verstreicht oftmals die Berufungsfrist.

Seit Bestehen des neuen Behindertengesetzes gibt es sehr viele Initiativen im Bereich der Behindertenarbeit, die eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ermöglichen sollen. Das ganze Gesetz wurde in einer sogenannten "leichter lesen"-Version aufbereitet. Dies bedeutet, dass jeder Paragraph in leicht verständlicher Sprache abgefasst ist, damit die Inhalte für alle Menschen verständlich sind.

Im Sinne von Gleichstellung gibt es die Möglichkeit, dass auch diese Individualbescheide in einer "barrierefreien Sprache" abgefasst werden können, damit sie von Menschen mit Defiziten inhaltlich erfasst und verstanden werden.

Ich stelle daher im Namen der Fraktionen von ÖVP und KPÖ folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung:

Die zuständigen Stellen des Magistrates mögen mit dem Land Steiermark in Verbindung treten, um im Sinne von Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Bescheide aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz in einer für alle Menschen verständlichen Sprache abzufassen.

Gemeinderätin: Mag. Ulrike Taberhofer

Anfrage an den Bürgermeister: Infrastrukturelle Verbesserungen der Integrationsstelle

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

abgesehen davon, dass die zweite vorgesehene Stelle für das Integrationsreferat der Stadt immer noch unbesetzt ist, gilt es auch einige Defizite bezüglich der Infrastruktur und damit insbesoderre der Arbeitsbedingungen der derzeitigen Integrationsreferentin zu beseitigen. Da sie alleine für die gesamte Arbeit in diesem Bereich zuständig ist, von der Planung und Umsetzung der konkreten Arbeit in ihrem Tätigkeitsbereich bis hin zu Schriftverkehr und telefonischen Auskünften, ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter zur Unterstützung der Büroarbeit dringend erforderlich. Wenn sie z.B. Außentermine wahrnehmen muss, ist das Büro unbesetzt und Menschen, die telefonisch Auskünfte erhalten wollen, müssen sich immer wieder darum bemühen. Die, die sie persönlch aufsuchen wollen, suchen auf der Hinweistafel am Tummelplatz 9 vergeblich nach dem Integrationsreferat.

Im namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs richte ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, Verbesserungen der Infrastruktur des Integrationsreferates zu veranlassen?

Gemeinderätin: Mag. Ulrike Taberhofer

Anfrage an den Bürgermeister: Denkmal auf der Ries

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Auf der Ries steht seit einigen Jahrzehnten ein Kreuz, das an die Deserteuere erinnert, die in den letzten Tagen der Zeit des Nationalsozialismus ermordet worden sind.

Denkmäler müssen aber auch regelmäßig gepflegt werden und in diesem Fall ist es dringend erforderlich, die Inschrift zu erneuern, da sie fast nicht mehr leserlich ist. Wichtig wäre auch eine Abgrenzung zur Straße hin vorznehmen und durch Pflanzen verschönern zu lassen.

Im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs richte ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu veranlassen, die notwendigen Arbeiten beim Denkmal auf der Ries durchführen zu lassen?

Gemeinderätin: Christine Schönberg

Anfrage an den Bürgermeister: Schaltergebühr für Selbstzahler bei der Energie Graz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Seit 1. April müssen StromkundInnen der Energie Graz (vormals Grazer Stadtwerke AG) am Schalter eine Gebühr von ? 1,50 zahlen, wenn man bei der Energie Graz die Stromrechnung bar einzahlt. Vor allem ältere Menschen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und sind jetzt sehr verärgert.

Bei einer Stromrechnung von ? 22,- wie in einem konkreten Fall macht diese Gebühr immerhin 6,8 % aus. Wenn es - wie uns gesagt wurde - jährlich insgesamt 35 000 Bareinzahlungen gibt, beträgt das Körberlgeld der Energie Graz aus dieser neuen Gebühr pro Jahr immerhin ? 52.500,-!

Ältere Menschen in unserer Stadt sind nicht gerade mit Reichtümern gesegnet. Deshalb sollte das Management diese Frage noch einmal überdenken.

Ich stelle daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, die Kritik an dieser Schaltergebühr aufzugreifen und sich beim Management der Energie Graz dafür einzusetzen, dass diese Schaltergebühr wieder abgeschafft wird?

Gemeinderätin: Lisbeth Zeiler

Anfrage an den Bürgermeister: Aufräumarbeiten in Gastgärten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die aktuellen Gestattungsverträge, welche die Stadt Graz als Verwalterin öffentlichen Gutes mit den Betreibern von Gastgärten abschließt, berücksichtigen bereits die am 7. April 2006 mehrheitlich vom Stadtsenat beschlossenen Verordnung zur Gewerbeausübungin Gastgärten.

Diese Gestattungsverträge enthalten in § 13, Pkt. 5 folgende Bestimmung: "Die tägliche Offenhaltezeit wird vom 15. Juni bis 15. September von 08:00 Uhr bis 23:30 Uhr und in der übrigen Zeit von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr festgesetzt. Die erforderlichen Abräumarbeiten haben im unmittelbaren Anschluss daran so zu erfolgen, dass es zu keiner Lärmbelästigung kommt und dürfen nicht länger als max. 20 Minuten dauern."

Die in den straßenpolizeilichen Bewilligungen angeführten Rechtsgrundlagen §§ 82 Abs. 1 und 5 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 idgF bilden nach Ansicht der Fragestellerin keine hinreichende Rechtsgrundlage, wonach die erforderlichen Abräumarbeiten im unmittelbaren Anschluss nach dem Ende der täglichen Offenhaltezeit erfolgen dürfen. Vielmehr möchte ich erneut auf das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 28. Mai 2003 verweisen:

"Es wird ho. davon ausgegangen, dass auch Abräumarbeiten dem 'Betrieb' eines Gastgartens hinzuzurechnen sind und daher innerhalb der zulässigen Zeiten erfolgen müssen. Eine zusätzliche Toleranzgrenze gibt es nicht."

Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Anfrage:

Nennen Sie bitte jene gesetzlichen Bestimmung, auf Grund welcher die erforderlichen Abräumarbeiten in Gastgärten im unmittelbaren Anschluss nach dem Ende der täglichen Offenhaltezeit erfolgen dürfen.

Gemeinderätin: Lisbeth Zeiler

Anfrage an den Bürgermeister: Gewerberechtliche Genehmigungspflicht von Gastgärten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Lärm, insbesondere von Lärm in der Nacht, waren in diesem Haus bereits oftmals Gegenstand von Beratungen. Nach Aufhebung der gesetzeswidrigen Gastgartenverordnung des Landes durch den Verfassungsgerichtshof hätte der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz in seiner Sitzung vom 7. April 2006 die Mäglichkeit gehabt, die Voraussetzungen für einen verträglichen Gastgartenbetrieb zu schaffen, um die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen, die in unserer Stadt leben, auch dann, wenn sie neben einem Gastgarten wohnen, zu schützen.

Die aktuellen Gestattungsverträge, welche die Stadt Graz als Verwalterin öffentlichen Gutes mit den Betreibern von Gastgärten (Gebrauchsnehmern) abschließt, berücksichtigen bereits die am 7. April 2006 mehrheitlich vom Stadtsenat beschlossene "Verordnung zur Gewerbeausübung in Gastgärten".

Daher richte ich an Sie, sher geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Anfrage:

Unterliegen Gastgärten auf öffentlichem Grund, welche nach den Bestimmungen des § 112 Abs. 3 GewO betrieben werden, auch einer gewerberechtlichen Genehmigungspflicht nach § 74 GewO, oder ist für den Betrieb eines Gastgartens auf öffentlichem Gut vom Betreiber lediglich eine straßenrechtliche Bewilligung (Straßenamt) erforderlich?

Gemeinderätin: Mag. Ulrike Taberhofer

Antrag: Unterstützung des Projekts der Wohninitiative für alleinerziehende Studierende / Auszubildende

Alleinerziehende Studierende/Auszubildende, die mehrheitlich Frauen sind, haben in vielfacher Weise Probleme, das Studium, die Kindererziehung und die Existenzsicherung vereinbaren zu können. In Bezug auf die Ausbildung führt das sehr häufig auch dazu, dass sich die Studiendauer verlängert bzw. der Anteil der Studienabbrüche erhöht.

Deshalb ist es dringend erforderlich, diese Frauen bestmöglich darin zu unterstützen, ihre Berufsausbildung abschließen zu können, obwohl es den Tatsachen entspricht, dass selbst bei hoher Qualifikation die Arbeitslosigkeit insgesamt und in allen einzelnen Wirtschaftsektoren höher ist als jene der Männer bzw. Frauen verstärkt in Teilzeit, Leiharbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse abgedrängt werden und damit die ökonomische Eigenständigkeit nicht gegeben ist.

Die Wohninitiative für alleinerziehende Studierende/Auzszubildende berücksichtigt in ihrem geplanten Projekt insofern die erschwerten Lebensbedingungen der alleinerziehenden Studierenden, indem sie eine Verbindung zwischen Wohn-, Ausbildungs- und Kinderbetreuungssituation herstellen und folgende konkrete Angebote setzen wollen:

Leistbare Wohnversorgung in 8 Wohneinheiten, angedacht sind ebenfalls ein Gemeinschaftsraum und ein Spielzimmer sowie ein Außenbereich mit Spielmöglichkeiten, Beratung und Betreuung der alleinerziehenden Studierenden, Vernetzungstätigkeit zu anderen Einrichtungen und Informationsdrehscheibe für Betroffene.

Das Projekt ist somit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Ausbildungssituation für alleinerziehende Studierende/Auszubildende und bedarf aber auch der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Graz.

Namens der KPÖ-Fraktion stelle ich daher folgenden Antrag:

Die zuständigen Stellen des Magistrats werden angewiesen, die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung des Projekts der Wohninitiative für alleinerziehende Studierende/Auszubildende zu prüfen und weitere Maßnahmen dazu einzuleiten.

5. Mai 2006