Gemeinderatssitzung am 19. September 2007

Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Stadtteilentwicklung Webling

Frage an Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch von Gemeinderätin Ina Bergmann

Sehr geehrter Herr Stadtrat,

Ende August dieses Jahres gab es in der Kleinen Zeitung einen 2-seitigen Artikel zum Bebauungsplan Martinhofstraße, in dem berichtet wurde, dass es bereits eine Verkehrslösung für dieses Projekt gibt. Leider ist uns bis heute diese Verkehrslösung noch nicht vorgestellt worden. In diesem Zusammenhang ist auch meine Anfrage an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, zu sehen.

Am 16. Jänner 2007 wurde im Stadtsenat die Auftragserteilung an die Firma Stadtland bezüglich eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Webling beschlossen. Die Kosten für dieses Konzept wurden mit € 61.200 festgelegt. Es sollte folgende Punkte enthalten:

Ein Verkehrskonzept inkl. Darlegung möglicher Umweltauswirkungen für den Öffentlichen Verkehr, den motorisierten Individualverkehr (inkl. Park & Ride, Überlegungen zum Mobilitätsmanagement), Fuß- und Radverkehr, ein Nutzungskonzept, eine Dichte- und Baumassenkonzept (inkl. städtebaulicher Kenngrößen) und ein Grünraumkonzept.

Das Ergebnis soll der Stadt Graz auch als Handlungsleitfaden für die weitere Entwicklung und Vorgehensweise im Grazer Süden dienen. So steht es im Stadtsenatsstück.

In der Gemeinderatssitzung am 15. Feber 2007 habe ich in einer Wortmeldung zu einem anderen Bebauungsplan in unmittelbarer Nähe der Martinhofstraße bereits auf die Wichtigkeit so eines Konzepts im Hinblick auf eine weitere Wohnbebauung in diesem Stadtteil hingewiesen.

Im Namen des KPÖ - Gemeinderatsklubs stelle ich daher an Sie folgende Frage:

Ist das im Motivenbericht meiner Anfrage angeführte Konzept "Stadtteilentwicklung Webling" bereits vorhanden?

Gewerberechtliche Bewilligung von Gastgärten

Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Elisabeth Zeiler

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Der Betrieb eines Gastgartens benötigt eine gewerberechtliche Genehmigung auf der Grundlage der österreichischen Gewerbeordnung. Dem widersprechend wurden in Graz betriebene Gastgärten offenbar keinem Genehmigungsverfahren unterzogen.

Ein und dasselbe Gesetz wird offensichtlich divergierend ausgelegt. Nicht anders ist Ihre Anfragebeantwortung vom 14. Juni 2007 zu verstehen. Sie teilen darin mit, dass das Straßenamt - eine dafür übrigens nicht zuständige Abteilung - die Rechtsauffassung vertritt, dass für den Betrieb von Gastgärten auf öffentlichem Grund eine gewerberechtliche Genehmigung nicht erforderlich sei.

Auch die für diese Materie tatsächlich zuständige Abteilung der Stadt Graz, die Bau- und Anlagenbehörde, erteilte in der Vergangenheit schriftliche Auskünfte, wonach "die Errichtung eines Gastgartens unter den Vorraussetzungen des § 112 Abs. 3 GewO hinsichtlich der Emissionsart Lärm nicht genehmigungsprlichtig, sondern lediglich eine Anzeige nach § 81 Abs. 3 GewO erforderlich" sei.

Dem widerspricht die Praxis anderer österreichischer Verwaltungsbehörden und u.a. auch die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs in einem Erkenntnis vom 27. Juni 2007.

Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Anfrage:

Wie viele Gastgärten werden zum Stichtag 1. September 2007 in Graz ohne ordnungsgemäße gewerberechtliche Genehmigung betrieben und bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigen Sie, diesen Zustand beizubehalten?

Lärmbelästigung in der Eggenberger Allee

Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Mag. Ulrike Taberhofer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Anfang Mai 2007 wurden die neu errichteten Wohnungen in der Eggenberger Allee 84 bzw. 86 an die Mieterinnen und Mieter übergeben. Seit diesem Zeitpunkt  mehren sich die Proteste bezüglich Lärmbelästigung, verursacht durch die Tanzbar unmittelbar gegenüber. Abgesehen von den Aktivitäten im Gastgarten, hat insbesondere die Disco bzw. der Lärm vor dem Lokal und auf der Straße dazu geführt, dass einige Anrainerinnen und Anrainer in der Zwischenzeit tätig geworden sind.

Obwohl die Bau- und Anlagenbehörde bestätigt hat, dass der Betrieb überprüft und vor allem die Lautstärke der Musikanlage genau untersucht wird, steht bis jetzt eine Stellungnahme nach wir vor aus. Die Geduld der Anrainerinnen und Anrainer wird schon lägere Zeit strapaziert, und sie warten auf eine Lösung.

 

Ich stelle daher im Namen der KPÖ Gemeinderatsfraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:

 

Sind Sie bereit, sich der berechtigten Anliegen der Anrainerinnen und Anrainer anzunehmen und die zuständigen Stellen des Magistrats (nicht ausschließlich die Bau- und Anlagenbehörde) zu ersuchen, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um der Lärmbelästigung etwas entgegensetzen zu können?

 

Sturzgasse - Sperrmüllanlieferung

Antrag von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

In der Gemeinderatssitzung am 16. November 2006 wurde im Zuge des Beschlusses der Grazer Abfuhrordnung 2006 gegen die Stimmen der KPÖ auch beschlossen, für die Anlieferung von Abfällen wie sperrmüll, Grünabfälle, Schrott, Holz, Bauschutt, Altreifen und Fensterglas bis zu einer Gesamtmenge von 200 Kg pro Anlieferung im Recyclingcenter der AEVG ab dem 1. Juli 2007 einen Kostenersatz von € 4,- inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verrechnen.

Die Anlieferung dieser Abfälle bei der AEVG gingen stark zurück und es ist zu befürchten, dass letztendlich derartige Abfälle auf nicht legale Weise entsorgt werden.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag:

Die Abführordnung 2006 wird dahingehend geändert, dass jedenfalls den Liegenschaftseigentümern im Abführbereich der Stadt Graz die kostenlose einmalige jährliche Anlieferung derartiger Abfälle bis zu einer Gesamtmenge von 200 Kg ermöglicht wird.


Prüfung der Einführung eines Sozialpasses in Graz

Dringlichkeitsantrag von Gemeinderätin Mag. Ulrike Taberhofer

Die KPÖ-Fraktion im Grazer Gemeinderat fordert schon seit vielen Jahren die Einführung eines Grazer Sozialpasses für Menschen mit geringem Einkommen. Wir haben dabei stets auf positive Beispiele für solche Einrichtungen in der BRD verwiesen. Auch in der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz gibt es unter dem Titel Aktivpass eine vergleichbare Einrichtung, die erst vor kurzem ausgeweitet und verbessert wurde. Einige steirische Bezirksstätte, darunter Judenburg, Knittelfeld und Mürzzuschlag haben in den vergangenen Jahren Aktivpässe eingeführt.

In Graz ist der Bedarf besonders groß. Dabei geht es darum, den Menschen den Zugang zu Sozialleistungen und zum gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Unserer Meinung nach sollte ein Sozial- oder Aktivpass in Graz von der Gemeinde ausgestellt werden und für ein Jahr gültig sein.

Der Sozialpass soll Behördenwege reduzieren, alle bestehenden Ansprüche auflisten und automatisch übernehmen. Er garantiert nach unserer Vorstellung den Bezug der Wohnbeihilfe neu, den Bezug des Heizkostenzuschusses sowie die Befreiung vom Grundpreis bei Gas, Strom und Fernwärme.

Weiters soll er freien bzw. günstigen Eintritt für öffentlich subventionierte Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen sowie für die Benutzung der GVB ermöglichen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten sind Personen mit dem Hauptwohnsitz in Graz, die ohne einkommen/Sozialversicherung sind oder ein Monatseinkommen unter € 848,- (dies entspricht der derzeitigen Armutsgrenze) haben.

Generell ist Armut immer weniger auf bestimmte Randgruppen beschränkt, sondern kann alle betreffen. Frauen, unter ihnen besonders Alleinstehende sowie Alleinerzieherinnen, Pensionisten, kinderreiche Familien, arbeitslose Personen oder Menschen mit geringer Ausbildung gehören zu jenen, die in unserer Gesellschaft von einer überdurchschnittlichen Armutsgefährdung bedroht sind.

Alle verfügbaren statistischen Zahlen, mehr noch aber unsere täglichen Kontakte mit Menschen, denen die materielle Existenzgrundlage genommen worden ist, zeigen die Notwendigkeit und die Dringlichkeit eines Sozialpasses für Graz auf.

Ich stelle daher im Namen der KPÖ - Gemeinderatsfraktion den Dringlichkeitsantrag:

Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden ersucht, die Einführung eines Grazer Sozialpasses zu prüfen. Dem Gemeinderat ist bis Jahresende 2007 darüber Bericht zu erstatten.

 

Errichtung von Schutzzonen in Bezug auf Glückspielautomaten

Dringlichkeitsantrag von Gemeinderätin Ingeborg Bergmann

In den vergangenen Monaten war das Thema Glückspiel und Spielsucht wiederholt auch im Grazer Gemeinderat Thema gewesen.

Nicht nur die Berichte in den Medien über Überfälle auf Wettcafes wiederholen sich täglich, wenn man mit offenen Augen durch Graz geht, kann man auch täglich neue Spiel- und Automatencafes sowie Wettcafes entdecken. Auffällig ist, dass diese Lokale vielfach im direkten Einzugsgebiet von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Parks, die von Jugendlichen stark frequentiert werden, zu finden sind.

Ein Beispiel stellvertretend für viele andere ist der Wohnbereichspark in der Schererstraße in Wetzelsdorf. Kaum wurde der Park in Betrieb genommen und von den Jugendlichen angenommen, ist auch schon ein Spielsalon in unmittelbarer Nähe des Parks eröffnet worden.

Immer mehr Lokalbesitzer versuchen über die Aufstellung und Bewerbung von Spielautomaten, Gäste in ihr Lokal zu bekommen und diese auch damit zu binden. Kinder und Jugendliche sind davon leider nicht ausgeschlossen.

Die Weckung von Bedürfnissen durch eine immer größer werdende Werbeflut und die Aussichtslosigkeit diese Bedürfnisse mit den vorhandenen Mitteln zu befriedigen, treibt auch Kinder und Jugendliche zum Glückspiel und somit unter Umständen auch in die Spielsucht.

Die Aufgabe der Politik ist es, entsprechende Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen zu schaffen.

Zu Beginn dieses Jahres haben einige Gemeinden in Niederösterreich die Aufstellung von Glückspielautomaten und den Betrieb  von Automatensalons in so genannten Schutzzonen rund um Schulen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen per Verordnung verboten.

Ich stelle daher im Namen der KPÖ - Gemeinderatsfraktion den dringlichen Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Schutzzonen im Umfeld von Schulen, Kidnergärten und Jugendeinrichtungen in Bezug auf ein Verbot der Aufstellung von Glückspielautomaten und den Betrieb von Automatenspielcasinos zu prüfen.

2. Im Falle der gesetzlichen Voraussetzung dementsprechende Schutzzonen per Verordnung einzuführen.

 

Schulbeihilfe des Bundes, Ausweitung auf PflichtschülerInnen

Zusatzantrag von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

zum Dringlichkeitsantrag der SPÖ (Schulbeihilfe des Bundes / Ausweitung auf PflichtschülerInnen) stelle ich namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden Zusatzantrag:

Weiters wird der Bund dringend ersucht, den Selbstbehalt bei Schulbüchern und bei der Schülerfreifahrt für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen aufzuheben.

 

Veröffentlicht: 20. September 2007

Gemeinderat Graz: