Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2007
Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion
Rechtssicherheit bzgl. Zufahrtsregelung im Bereich Korngasse zum Planungsgebiet des Bebauungsplans 05.07.0 Lazarettgürtel
Frage an Stadtrat Univ. Prof. DI Dr. Gerhard Rüsch von Gemeinderat Johann Slamanig
im zum Beschluss vorliegenden Bebauungsplan 05.07.0 Lazarettgürtel wird bei der Verordnung unter § 9 (1) festgestellt: "Die bestehenden und bewilligten Zufahrten im Bereich der Korngasse sind weiterhin zulässig."
Da in der Einwendungserledigung zur verkehrlichen Erschließung festgehalten wird, dass die Zufahrtssituation in der Hinsicht überarbeitet wird, dass die Zulieferung in Richtung Lazarettgürtel verschoben und die neue Zufahrt spitzwinkelig (Verlauf von NW zu SO) zur Korngasse auszuführen ist, damit die LKW-Zulieferung durch die Oeverseegasse unmöglich wird, stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat folgende Frage:
Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um eine Rechtssicherheit bezüglich der Zufahrten aus der Korngasse ins Planungsgebiet herzustellen, die sich mit der Planung des zum Beschluss vorliegenden Bebauungsplans decken?
Freiwilliger Solidarbeitrag
Frage an Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl von Gemeinderätin Mag. Ulrike Taberhofer
In der Gemeinderatssitzung vor dem Sommer 2006 wurde einstimmig beschlossen, die ab 1. Juli in Kraft getretene 2,3 % Erhöhung der Bezüge der politischen FunktionärInnen als freiwilligen Solidarbeitrag einem Fonds zuzuführen. Geplant war, das Geld der WOG (Wohnungssicherung Graz) zu übergeben und insbesondere über die Höhe des Betrags allen MandatarInnen Rechenschaft abzulegen.
Da diese Information nach wie vor ausständig ist, stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Frage:
Wann ist mit der Aufstellung über die Verwendung der Summen aus dem Fonds der Freiwilligen Solidarbeiträge von PolitikerInnen zu rechnen, bzw. wann wird im Gemeinderat ein Stück über die Verwendung dieser Summen im Jahr 2007 eingebracht?
Reduzierung der Zahl der Stadtsenatsmitglieder von 9 auf 7
Dringlicher Antrag von Gemeinderätin Ina Bergmann
Leider kam es im Gemeinderat bis heute zu keiner ausführlichen Diskussion. Jeder Antrag in diese Richtung wurde mehrheitlich mit dem Argument "es werde bereits ein Demokratiepaket diskutiert und dieses werde ohnehin dem Gemeinderat vorgelegt", abgelehnt. Bis heute wurde jedoch kein Vorschlag im Gemeinderat eingebracht.
Die Forderungen der KPÖ in diesem Zusammenhang sind umfassend. Wir treten für ein weisungsfreies BürgerInnenbüro und für eine Bürgerfragestunde in Gemeinderatssitzungen ein.
Wir verlangen das Teilnahmerecht aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen (Mitglieder des Kontrollausschusses) an den Sitzungen des Stadtsenates, sowie die Vertretung aller Fraktionen in den Kontrollorganen von stadteigenen Gesellschaften und Beiräten. Die Aufwertung der Bezirksräte und der Bezirksdemokratie ist uns ein besonderes Anliegen.
Schon seit Jahren fordert die KPÖ die Verkleinerung des Stadtsenats, weil es notwendig ist, dass man beim Sparen ganz oben mit gutem Beispiel vorangeht. Übrigens müssten wir heute nicht mehr darüber diskutieren, wenn man im Jahr 1998 dem Vorschlag von Ernest Kaltenegger zugestimmt und eine Abspeckung von 9 auf 7 StadträtInnen akzeptiert hätte. Damals ist der entschiedenste Widerstand gegen dieses Sparpaket von der FP gekommen, weil sie auf einen Stadtsenatssitz verzichten hätte müssen. In der Zwischenzeit wurde auch von der FPÖ ein Antrag in diese Richtung im Gemeinderat eingebracht.
Wenn der Gemeinderat bzw. die StadtpolitikerInnen bei den BergerInnen der Stadt Graz ernst genommen werden will, ist es an der Zeit, endlich zu handeln und nicht immer nur Theaterdonner von sich zu geben.
Soll in der nächsten Gemeinderatsperiode eine Reduzierung der Mitglieder des Stadtsenats ernsthaft umgesetzt werden, ist es höchst an der Zeit, konkrete Beschlüsse zu fassen.
Unabhängig vom Demokratiepaket und als Denkanstoß für die Diskussion auf Landesebene stelle ich daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den Antrag zur dringlichen Behandlung (gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderats):
Der Gemeinderat fordert den Landesgesetzgeber in einer Petition dazu auf, im Statut der Landeshauptstadt Graz vorzusehen, dass die Zahl der Mitglieder des Stadtsenats von 9 auf 7 reduziert wird.
Förderung für den Fußballklub GSV Wacker
Antrag von Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch
In einer Region gelegen, wo der Anteil der Kinder aus finanziell weniger gut gestellten Familien sehr hoch ist und es darum geht, die jungen Menschen von der Straße fernzuhalten und ihnen Inhalte zu bieten, ist den Trainern und Betreuern die Verantwortung ihrer Arbeit bewusst.
Doch scheint die Finanzierung dieser Aufgabe für einen Verein, der nicht mit Millionen jonglieren kann, aber dafür um so mehr Engagement beweist, immer schwieriger, fast unmöglich.
Die jährliche Miete für den Sportplatz wird beispielsweise immer weniger leistbar, von anderen Ausgaben gar nicht zu sprechen.
Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag:
In Würdigung der Kinder- und Jugendförderung des Vereins sichert die Stadt Graz die Arbeit des Fußballklubs GSV - Wacker materiell insbesondere durch einen erhöhten finanziellen Beitrag zur Benützung des Fußballplatzes ab.
Schlägerungen am Plabutsch
Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Mag. Ulrike Taberhofer
Der Plabutsch ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt im Grazer Westen. Das schöne Waldgebiet und gut angelegte Wanderwege ziehen viele Erholungssuchende an. Große Empörung und Proteste löste der im Vorjahr durch Herrn Hohenberg veranlasste Kahlschlag hinter dem Schloss Eggenberg aus, der mittlerweile per Gerichtsbeschluss dazu aufgefordert wurde, Wiederaufforstungsmaßnahmen vorzunehmen. Jetzt gibt es erneut Klagen über Schlägerungen am Plabutsch, die von einem besorgten Anrainer per E-mail auch an uns herangetragen wurden. Er weist darauf hin, dass bereits seit Monaten am Plabutsch Bäume gefällt werden, Motorsägen und Forstmaschinen zur Lärmerregung beitragen und gefällte Bäume die Wanderwege teilweise unpassierbar machen. Außerdem äußert er die Befürchtung, dass sich die Situation ab Herbst noch weiter verschlimmern könnte, da auch am Gaisberg weitere Schlägerungen vorgesehen sein sollen.
Auf Grund der Schilderungen stelle ich folgende Anfrage:
Sind sie bereit, die verantwortlichen Stellen zu kontaktieren, um die Ursachen dieser Schlägerungsmaßnahmen am Plabutsch zu erheben und gegebenenfalls Schritte dagegen zu setzen, um den Waldbestand dort sichern bzw. erweitern zu können?
Streckenführungsänderung der Buslinie 77
Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Mag. Ulrike Taberhofer
Bewohnerinnen und Bewohner der Riesstraße sind an mich herangetreten, um ihren Vorschlag zur Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Verkehr einzubringen. Die Buslinie 77 führt in die Ragnitz und es besteht der Wunsch, dass die Streckenführung insofern verändert wird, dass auf der Rückfahrt des Busses eine Schleife über die Riesstraße eingerichtet werden soll.
Aus diesem Grund stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:
Sind Sie bereit, die Möglichkeiten zu einer Streckenführungsänderung der Buslinie 77 von den verantwortlichen Stellen prüfen zu lassen?
Preispolitik bei den Grazer Freizeitbetrieben
Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Kirsten Felbinger
Die Preispolitik der Grazer Stadtwerke im Bereich Freizeitbetriebe führt dazu, dass für viele Familien mit Kindern ein Badetag in unseren städtischen Schwimmbädern schon bald zu Luxus wird.
Die Eintrittspreise liegen über jenen in anderen Landeshauptstädten. Auch die sogenannten Familienkarten stellen keine Alternative dar.
Im folgenden möchte ich einen Preisvergleich der Eintritte mit der Bundeshauptstadt Wien und mit Linz anführen:
Tageseintritt Erwachsene:
Graz: € 5,70 Wien: € 4,50 Linz: € 3,50
Tageseintritt Ermäßigte:
Graz: € 3,60 Wien: € 3,50 Linz: € 1,75
Tageseintritt Kinder 0 - 6 Jahre:
Graz: € 0,70 Wien: € 0,00 Linz: € 0,00
Tageseintritt Kinder 7 - 14 Jahre (Graz: bis 16 Jahre):
Graz: € 3,60 Wien: € 1,50 Linz: € 1,30
Tageseintritt Jugendliche 15 bis 18 Jahre (Graz bis 16 Jahre):
Graz: € 3,60 Wien: € 2,50 Linz: € 1,75
Familienkarte ein Erwachsener + 1 Kind:
Graz: € 7,30 Wien: € 5,50 Linz: € 4,00
Familienkarte zwei Erwachsene + 2 Kinder:
Graz: € 13,50 Wien: € 11,00 Linz: € 8,00
Wie sie aus diesem Vergleich herauslesen können, unterscheidet das Tarifsystem der Freizeitbetriebe nicht zwischen Kindern und Jugendlichen in der Altersspanne zwischen 6 und 15 Jahren. Darüber hinaus kann man auch erkennen, dass die sogenannten Familienpakete wesentlich teurer sind, als in Wien oder in Linz. Die KPÖ tritt schon seit Jahren für leistbare Eintrittspreise in den Grazer Bädern ein.
Ich richte daher an Sie namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Anfrage:
Sind sie bereit, sich bei den zuständigen Stellen der Freizeitbetriebe dafür einzusetzen, dass eine Preiskorrektur nach unten passiert?
Fahrzeitbeschränkung für SeniorInnen bei den GVB
Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Kirsten Felbinger
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
SeniorInnen haben die Möglichkeit, die Autobusse und Straßenbahnen der GVB mit ermäßigten Fahr-/Zeitkarten in Graz zu benützen. Diese gelten aber nur für die Zeit ab 08:15 Uhr.
Dies stellt einige Betroffene vor Probleme, wenn Sie vor der Gültigkeitszeit die Dienste der GVB für Arzt-, Ambulanz oder Krankenhaustermine in Anspruch nehmen wollen. Um das Anliegen zu konkretisieren: Es gibt Seniorinnen, die sich ehrenamtlich engagieren wie z.B. beim Vinzimarkt. Die Mitarbeiterinnen müssen vor 08:15 Uhr die öffentlichen Verkehrsmittel nützen, um ihre Tätigkeit aufzunehmen.
Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs an sie folgende Anfrage:
Sind sie bereit, sich bei den Grazer Verkehrsbetrieben dafür einzusetzen, dass in bestimmten nachgewiesenen und begründbaren Ausnahmefällen diese zeitlichen Einschränkungen im Bereich der ermäßigten SeniorInnenkarten aufgehoben wird?
Basissubventionierung für das Haus Rosalie
Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Christine Schönberg
in der Gemeinderatssitzung am 16. 11. 2006 habe ich namens der KPÖ eine Basissubventionierung für das Haus Rosalie gefordert. Das Haus Rosalie in der Babenbergerstraße 61a ist eine Notschlafstelle für Frauen in Not. In Ihrem Antwortschreiben vom 14. 2. 2007 teilen Sie mit, dass das Sozialamt beabsichtigt, den offenen Beitrag für das Haus Rosalie über eine Tagsatzregelung in Vollziehung des Sozialhilfegesetzes abzudecken.
Nach Auskunft der Vinzenzgemeinschaft wurde das entsprechende Förderansuchen beriets am 18. 12. 2006 abgegeben. Eine Auszahlung der Mittel nach der zugesagten Tagsatzregelung ist aber bis jetzt nicht erfolgt.
Daher richte ich an sie folgende Anfrage:
Wann ist mit der Auszahlung der in Aussicht gestellten Mittel für das Haus Rosalie zu rechnen?
Maßnahmen zum Schutz junger Menschen vor der Gefahr der Spielsucht
Zusatzantrag zum dringlichen Antrag von GR Hohensinner von Gemeinderat Mag. Georg Fuchs
Selbstverständlich wird die KPÖ sowohl der Dringlichkeit als auch dem Antrag ihre Zustimmung erteilen. Darüber hinaus möchte ich aber einen Zusatzantrag einbringen, da ich davon überzeugt bin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für sich genommen zwar richtig, aber unzureichend sind. Auch wenn Jugendliche, deren Schutz selbstverständlich durch zusätzliche Maßnahmen einen besonderen Stellenwert einnimmt, einen überproportionalen Anteil der Spielsüchtigen ausmachen, darf uns das Schicksal der Betroffenen im Erwachsenenalter nicht gleichgültig sein.
Die im Motivenbericht genannte Zahl von 20.000 spielsüchtigen Personen in Österreich ist eine eher optimistische Schätzung: Dr. Roland Mader, Leiter der Suchtberatungsstelle Baden, geht von 56.000 Spielsüchtigen aus, das Wiener Anton-Proksch-Institut schätzt die Zahl der pathologischen Spielerinnen und Spieler auf 60.000.
Laut Dr. Mader haben 89 % der wegen Spielsucht Behandelten zumindest € 50.000 Schulden. Nicht nur ihre eigene Existenz ist durch die Spielsucht bedroht, auch ihre Familien werden mit in den Abgrund gerissen. Wettcafés und Glückspielautomaten sprießen in immer größerer Zahl aus dem Boden. Die Politik ist daher dringend aufgefordert, Jugendliche wie Erwachsene endlich zu schützen und ein verunglücktes Gesetz dringend zu reparieren. Darüber hinaus sollten wir uns Gedanken machen, wie dem zunehmenden Bedarf an Beratungsstellen und Therapieplätzen begegnet werden soll. Und wir sollten uns die Frage stellen, warum das Land Steiermark laut einer Anfragebeantwortung im Landtag über kein ausgebildetes Personal verfügt, das in der Lage ist, die Glückspielbetreiber auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.
So lange es das "Kleine Glückspiel" in seiner heutigen Form gibt, so lange werden auch die damit verbundenen sozialen Probleme wachsen. Deshalb ist langfristig ein bundesweites Verbot des "Kleinen Glückspiels" anzustreben. Bis ein solches Verbot durchgesetzt ist, müssen das Land Steiermark und seine Kommunen aber alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Geschäftemacherei mit dem Unglück von tausenden Betroffenen weniger attraktiv zu machen.
In der heutigen Ausgabe von Gratiszeitungen fordern Automatenaufsteller sogar Landesförderungen, da sie der Meinung sind, "tausende Arbeitsplätze" zu schaffen. Die Wahrheit ist aber, dass jeder Arbeitsplatz in dieser Branche mindestens einen anderen Arbeitsplatz vernichtet. Denn jeder Cent, der in einen "Einarmigen Banditen" wandert, kann nicht mehr für andere Dinge ausgegeben werden. Und es gibt wenige Branchen, in denen so wenig Personal benötigt wird, um den Kunden so viel Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass drei Grazer Bezirksräte - Innere Stadt, Gries und Jakomini - bereits einstimmige Beschlüsse gefasst haben, welche die Eindämmung der Spielsucht durch gesetzliche Maßnahmen zum Inhalt haben.
Namens der Gemeinderatsfraktion der KPÖ stelle ich aus genannten Gründen folgenden Zusatzantrag:
In Ergänzung der beiden von Gemeinderat Hohensinner formulierten Forderungen möge der Gemeinderat mit folgenden zusätzlichen Forderungen an den Steiermärkischen Landtag herantreten:
1. Einführung einer Standortabgabe zur Eindämmung des Wildwuchs an Wettcafés;
2. Erhöhung der Abgaben von derzeit maximal € 467,50 pro Monat und Geldspielautomat auf Wiener Niveau (€ 1.400,- pro Monat)
3. Neuformulierung der Bestimmungen zum sogenannten "Kleinen Glückspiel" mit dem Ziel, den vom Landesgesetzgeber ursprünglich intendierten maximalen Wetteinsatz von 50 Cent pro Spiel nicht durch Tricks umgehbar zu machen: Automaten dürfen tatsächlich nicht mehr als eine 50-Cent-Münze pro Spiel annehmen, gleichzeitig ist eine Spieldauer von mindestens 20 Sekunden festzulegen.
Veröffentlicht: 29. Mai 2007