Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2006

Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Gemeinderat: Mag. Andreas Fabisch

Fragestunde: An Stadtrat Detlev Eisl-Eiselsberg

Sehr geehrter Herr Stadtrat,

Das Sportamt besitzt zwei Kleinbusse, die den Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Zui bezahlen ist bloß der Treibstoff, der für die Fahrten zu den Spielen benötigt wird.

Abgesehen davon, dass es Mannschaften gibt, die von dieser günstigen Möglichkeit noch wenig wissen, scheint die Vergabepraxis nicht wirklich transparent zu sein, sodass der Verdacht genährt wird, dass immer nur die gleichen Vereine von dieser Möglichkeit zu profitieren scheinen.

Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat folgende Frage:

Sind Sie bereit, die Vergabepraxis bezüglich der beiden Kleinbusse des Sportamts transparenter zu gestalten?

Gemeinderätin: Ingeborg Bergmann

Anfrage an den Bürgermeister

Betrifft: Parkgebührenverordnung 2006 - Hebammen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

In der Gemeinderatssitzung am 30. März 2006 wurde die neue Grazer Parkgebührenverordnung 2006 beschlossen. Die neue Verordnung war auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes 2005 und des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 2006 notwendig. Bei dieser neuen Regelung wurden auch die Befreiungsbestimmungen von Seiten der Stadt Graz geändert. Fahrzeuge, die von Personen im ambulanten Pflegedienst im Auftrag der Stadt bei einer Fahrt zur Hauskrankenpflege, Heim- und Altenhilfe selbst gelenkt werden, können weiterhin gebührenfrei geparkt werden. Aus der Regelung herausgefallen sind die Hebammen, die in der alten Parkgebührenverordnung ebenfalls von der Gebühr befreit waren.

Dies führte zu massiven Protesten der Hebammen. Nach Rücksprache mit dem Österreichischen Hebammengremium wurden uns folgende Zahlen bekannt gegeben:

In Graz trifft diese Regelung ca. 25 Hebammen, die pro Jahr zwischen 60 und 80 Geburten durchführen. Einen wesentlichen Anteil der Fahrten machen die Nachbetreuungen der Mütter aus. Dies sind bei 80 Geburten pro Geburt zusätzlich jeweils 6 Hausbesuche. Weiters werden auch viele Mütter nach einer Krankenhausgeburt von den Hebammen betreut.

Aus unsere Fraktion hat bei der Gemeinderatssitzung im März der neuen Verordnung zugestimmt. Im Nachhinein, nach Kenntnis der Zahlen und nach Rücksprache mit den Betroffenen, haben wir jedoch unsere Meinung geändert und finden es naheliegend, dass auch für Hebammen wieder die Befreiung der Parkgebühr - sowie auch für die Pflegedienste eingeführt wird.

Namens der KPÖ richte ich daher an Sie folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, sich für die Änderung der Grazer Parkgebührenverordnung hinsichtlich der Befreiung der Parkgebühren für Hebammen einzusetzen?

Gemeinderat: Hubert Reiter

Anfrage an den Bürgermeister

Betrifft: Feinstaub - Gutschrift für Zeitkartenbenützer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die Freifahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln an Tagen mit stark erhöhter Feinstaubbelastung ist zu begrüßen. BesitzerInnen von Zeitkarten des steirischen Verkehrsverbundes sind aber an mich herangetreten, wei sie, die ohnehin die Öffis statt des Autos benutzen, das Gefühl haben, dass AutofahrerInnen durch diese Maßnahme ihnen gegenüber bevorzugt und belohnt werden.

Es müsste doch eine Möglichkeit geben, den Feinstaubbonus auch für die BenützerInnen von Zeitkarten anzuwenden. Man könnte beispielsweise die Geltungsdauer der Zeitkarten entsprechend verlängern.

Deshalb richte ich an Sie folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, die Möglichkeiten zu prüfen, auch BesitzerInnen von Zeitkarten des Verkehsverbundes und der GVB die Freifahrt an Tagen mit stark erhöhter Feinstaubbelastung gutzuschreiben?

Gemeinderätin Kirsten Felbinger

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von ÖVP und KPÖ

Ausstellung von Individualbescheiden aus dem Behindertengesetz in einer barrierefreien Sprache.

Menschen, die eine Leistung aus dem Behindertengesetz zugesprochen bekommen, erhalten einen Bescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. In diesem ist festgehalten, welche Leistung zugesprochen und in welchen Ausmaß diese bewilligt wird. Dies hat große Bedeutung für die Betroffenen, da diese Leistungen ihren Lebensalltag, die Wohn- und Arbeitssituation beeinflussen. Bei einem Ergebnis, welches nicht den Erwartungen und Bedürfnissen der Menschen entspricht, können die Betroffenen innerhalb einer bestimmten Frist Berufung einlegen.

Das Problem für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung besteht oftmals darin, dass die Formulierungen in einem Bescheid sehr komplex und kompliziert abgefasst sind, sodass sie inhaltlich nicht verstanden werden können. In so einem Fall verstreicht oftmals die Berufungsfrist.

Seit Bestehen des neuen Behindertengesetzes gibt es sehr viele Initiativen im Bereich der Behindertenarbeit, die eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ermöglichen sollen. Das ganze Gesetz wurde in einer sogenannten "leichter lesen"-Version aufbereitet. Dies bedeutet, dass jeder Paragraph in leicht verständlicher Sprache abgefasst ist, damit die Inhalte für alle Menschen verständlich sind.

Im Sinne von Gleichstellung gibt es die Möglichkeit, dass auch diese Individualbescheide in einer "barrierefreien Sprache" abgefasst werden können, damit sie von Menschen mit Defiziten inhaltlich erfasst und verstanden werden.

Ich stelle daher im Namen der Fraktionen von ÖVP und KPÖ folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung:

Die zuständigen Stellen des Magistrates mögen mit dem Land Steiermark in Verbindung treten, um im Sinne von Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Bescheide aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz in einer für alle Menschen verständlichen Sprache abzufassen.

Gemeinderätin: Mag. Ulrike Taberhofer

Anfrage an den Bürgermeister: Infrastrukturelle Verbesserungen der Integrationsstelle

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

abgesehen davon, dass die zweite vorgesehene Stelle für das Integrationsreferat der Stadt immer noch unbesetzt ist, gilt es auch einige Defizite bezüglich der Infrastruktur und damit insbesoderre der Arbeitsbedingungen der derzeitigen Integrationsreferentin zu beseitigen. Da sie alleine für die gesamte Arbeit in diesem Bereich zuständig ist, von der Planung und Umsetzung der konkreten Arbeit in ihrem Tätigkeitsbereich bis hin zu Schriftverkehr und telefonischen Auskünften, ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter zur Unterstützung der Büroarbeit dringend erforderlich. Wenn sie z.B. Außentermine wahrnehmen muss, ist das Büro unbesetzt und Menschen, die telefonisch Auskünfte erhalten wollen, müssen sich immer wieder darum bemühen. Die, die sie persönlch aufsuchen wollen, suchen auf der Hinweistafel am Tummelplatz 9 vergeblich nach dem Integrationsreferat.

Im namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs richte ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, Verbesserungen der Infrastruktur des Integrationsreferates zu veranlassen?

Gemeinderätin: Mag. Ulrike Taberhofer

Anfrage an den Bürgermeister: Denkmal auf der Ries

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Auf der Ries steht seit einigen Jahrzehnten ein Kreuz, das an die Deserteuere erinnert, die in den letzten Tagen der Zeit des Nationalsozialismus ermordet worden sind.

Denkmäler müssen aber auch regelmäßig gepflegt werden und in diesem Fall ist es dringend erforderlich, die Inschrift zu erneuern, da sie fast nicht mehr leserlich ist. Wichtig wäre auch eine Abgrenzung zur Straße hin vorznehmen und durch Pflanzen verschönern zu lassen.

Im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs richte ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu veranlassen, die notwendigen Arbeiten beim Denkmal auf der Ries durchführen zu lassen?

Gemeinderätin: Christine Schönberg

Anfrage an den Bürgermeister: Schaltergebühr für Selbstzahler bei der Energie Graz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Seit 1. April müssen StromkundInnen der Energie Graz (vormals Grazer Stadtwerke AG) am Schalter eine Gebühr von ? 1,50 zahlen, wenn man bei der Energie Graz die Stromrechnung bar einzahlt. Vor allem ältere Menschen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und sind jetzt sehr verärgert.

Bei einer Stromrechnung von ? 22,- wie in einem konkreten Fall macht diese Gebühr immerhin 6,8 % aus. Wenn es - wie uns gesagt wurde - jährlich insgesamt 35 000 Bareinzahlungen gibt, beträgt das Körberlgeld der Energie Graz aus dieser neuen Gebühr pro Jahr immerhin ? 52.500,-!

Ältere Menschen in unserer Stadt sind nicht gerade mit Reichtümern gesegnet. Deshalb sollte das Management diese Frage noch einmal überdenken.

Ich stelle daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, die Kritik an dieser Schaltergebühr aufzugreifen und sich beim Management der Energie Graz dafür einzusetzen, dass diese Schaltergebühr wieder abgeschafft wird?

Gemeinderätin: Lisbeth Zeiler

Anfrage an den Bürgermeister: Aufräumarbeiten in Gastgärten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die aktuellen Gestattungsverträge, welche die Stadt Graz als Verwalterin öffentlichen Gutes mit den Betreibern von Gastgärten abschließt, berücksichtigen bereits die am 7. April 2006 mehrheitlich vom Stadtsenat beschlossenen Verordnung zur Gewerbeausübungin Gastgärten.

Diese Gestattungsverträge enthalten in § 13, Pkt. 5 folgende Bestimmung: "Die tägliche Offenhaltezeit wird vom 15. Juni bis 15. September von 08:00 Uhr bis 23:30 Uhr und in der übrigen Zeit von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr festgesetzt. Die erforderlichen Abräumarbeiten haben im unmittelbaren Anschluss daran so zu erfolgen, dass es zu keiner Lärmbelästigung kommt und dürfen nicht länger als max. 20 Minuten dauern."

Die in den straßenpolizeilichen Bewilligungen angeführten Rechtsgrundlagen §§ 82 Abs. 1 und 5 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 idgF bilden nach Ansicht der Fragestellerin keine hinreichende Rechtsgrundlage, wonach die erforderlichen Abräumarbeiten im unmittelbaren Anschluss nach dem Ende der täglichen Offenhaltezeit erfolgen dürfen. Vielmehr möchte ich erneut auf das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 28. Mai 2003 verweisen:

"Es wird ho. davon ausgegangen, dass auch Abräumarbeiten dem 'Betrieb' eines Gastgartens hinzuzurechnen sind und daher innerhalb der zulässigen Zeiten erfolgen müssen. Eine zusätzliche Toleranzgrenze gibt es nicht."

Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Anfrage:

Nennen Sie bitte jene gesetzlichen Bestimmung, auf Grund welcher die erforderlichen Abräumarbeiten in Gastgärten im unmittelbaren Anschluss nach dem Ende der täglichen Offenhaltezeit erfolgen dürfen.

Gemeinderätin: Lisbeth Zeiler

Anfrage an den Bürgermeister: Gewerberechtliche Genehmigungspflicht von Gastgärten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Lärm, insbesondere von Lärm in der Nacht, waren in diesem Haus bereits oftmals Gegenstand von Beratungen. Nach Aufhebung der gesetzeswidrigen Gastgartenverordnung des Landes durch den Verfassungsgerichtshof hätte der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz in seiner Sitzung vom 7. April 2006 die Mäglichkeit gehabt, die Voraussetzungen für einen verträglichen Gastgartenbetrieb zu schaffen, um die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen, die in unserer Stadt leben, auch dann, wenn sie neben einem Gastgarten wohnen, zu schützen.

Die aktuellen Gestattungsverträge, welche die Stadt Graz als Verwalterin öffentlichen Gutes mit den Betreibern von Gastgärten (Gebrauchsnehmern) abschließt, berücksichtigen bereits die am 7. April 2006 mehrheitlich vom Stadtsenat beschlossene "Verordnung zur Gewerbeausübung in Gastgärten".

Daher richte ich an Sie, sher geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Anfrage:

Unterliegen Gastgärten auf öffentlichem Grund, welche nach den Bestimmungen des § 112 Abs. 3 GewO betrieben werden, auch einer gewerberechtlichen Genehmigungspflicht nach § 74 GewO, oder ist für den Betrieb eines Gastgartens auf öffentlichem Gut vom Betreiber lediglich eine straßenrechtliche Bewilligung (Straßenamt) erforderlich?

Gemeinderätin: Mag. Ulrike Taberhofer

Antrag: Unterstützung des Projekts der Wohninitiative für alleinerziehende Studierende / Auszubildende

Alleinerziehende Studierende/Auszubildende, die mehrheitlich Frauen sind, haben in vielfacher Weise Probleme, das Studium, die Kindererziehung und die Existenzsicherung vereinbaren zu können. In Bezug auf die Ausbildung führt das sehr häufig auch dazu, dass sich die Studiendauer verlängert bzw. der Anteil der Studienabbrüche erhöht.

Deshalb ist es dringend erforderlich, diese Frauen bestmöglich darin zu unterstützen, ihre Berufsausbildung abschließen zu können, obwohl es den Tatsachen entspricht, dass selbst bei hoher Qualifikation die Arbeitslosigkeit insgesamt und in allen einzelnen Wirtschaftsektoren höher ist als jene der Männer bzw. Frauen verstärkt in Teilzeit, Leiharbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse abgedrängt werden und damit die ökonomische Eigenständigkeit nicht gegeben ist.

Die Wohninitiative für alleinerziehende Studierende/Auzszubildende berücksichtigt in ihrem geplanten Projekt insofern die erschwerten Lebensbedingungen der alleinerziehenden Studierenden, indem sie eine Verbindung zwischen Wohn-, Ausbildungs- und Kinderbetreuungssituation herstellen und folgende konkrete Angebote setzen wollen:

Leistbare Wohnversorgung in 8 Wohneinheiten, angedacht sind ebenfalls ein Gemeinschaftsraum und ein Spielzimmer sowie ein Außenbereich mit Spielmöglichkeiten, Beratung und Betreuung der alleinerziehenden Studierenden, Vernetzungstätigkeit zu anderen Einrichtungen und Informationsdrehscheibe für Betroffene.

Das Projekt ist somit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Ausbildungssituation für alleinerziehende Studierende/Auszubildende und bedarf aber auch der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Graz.

Namens der KPÖ-Fraktion stelle ich daher folgenden Antrag:

Die zuständigen Stellen des Magistrats werden angewiesen, die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung des Projekts der Wohninitiative für alleinerziehende Studierende/Auszubildende zu prüfen und weitere Maßnahmen dazu einzuleiten.

18. Mai 2006